Bundesärztekammer (BÄK) fordert:

„GOÄ-Novelle jetzt umsetzen!“

pr
Die Geduld der Ärzteschaft ist jetzt zu Ende: Dringend fordert sie von der Politik ein, die völlig veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu reformieren.

Die Bundesärztekammer (BÄK) sowie die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften fordern Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit Nachdruck auf, seiner Verantwortung für Patienten und Ärzte gerecht zu werden und die völlig veraltete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von Grund auf zu reformieren. „Nach drei Jahrzehnten des Stillstands ist die Geduld der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zu Ende“, formuliert die BÄK in einer Pressemeldung. Bis es so weit ist, geben die Organisationen ihren Mitgliedern jetzt Hinweise zur adäquaten Vergütung von zuwendungsintensiven Leistungen. Hintergrund ist, dass aus dem Bundesgesundheitsministerium keine Signale für eine GOÄ-Novelle kommen.

Die Empfehlung ist, dass Ärzte künftig die Honorierung ihrer privatärztlich erbrachten Leistungen mithilfe von Steigerungsfaktoren und individuellen Honorarvereinbarungen an den aktuellen Stand der medizinischen Entwicklung anpassen sollen. Mit entsprechenden Schreiben und Merkblättern wenden sich die Organisationen an die Ärzte. Auch die privat versicherten Patienten werden in einem Schreiben und einem Faltblatt über die Problematik einer nicht novellierten GOÄ informiert.

Die Bundesärztekammer, die ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften stellen mit folgenden Argumenten klar:

  • Die GOÄ sei eine staatliche Verordnung. Es stehe nicht im Belieben des Bundesgesundheitsministers, eine Reform der GOÄ aus ideologischen Gründen zu verweigern. Als Verordnungsgeber sei es seine Pflicht gegenüber Patienten, Ärzteschaft und Kostenträgern, eine transparente und rechtssichere Abrechnung privatärztlicher Leistungen auf Grundlage einer stets aktuellen Gebührenordnung sicherzustellen.

  • Mit der jetzt gültigen GOÄ könnten viele moderne Untersuchungs- und Behandlungsverfahren nur auf dem Umweg von Analogbewertungen berechnet werden, argumentieren die Organisationen weiter. Das führe bei Patienten, Krankenversicherern, Beihilfe und Ärzteschaft zu Verunsicherungen, unnötigen Rechtsstreitigkeiten und Bürokratie. Hinzu komme, dass die sprechende Medizin völlig unzureichend abgebildet sei.

  • Zur Sicherung gerade von zuwendungsintensiven Gesprächs- und Untersuchungsleistungen sähen sich die ärztlichen Verbände und Organisationen gezwungen, ihren Mitgliedern Hinweise zu rechtskonformen Möglichkeiten von höheren Steigerungsfaktoren und individuellen Honorarvereinbarungen zu geben. Nur so ließen sich die gravierenden Unterbewertungen gerade in diesen zuwendungsintensiven Bereichen zumindest teilweise ausgleichen, so die Organisationen weiter.

  • Die Ärztinnen und Ärzte würden ihre Patienten über diese Maßnahmen informieren und klarstellen, dass es in der Hand des Bundesgesundheitsministers liege, diese belastende Notlösung schnellstmöglich unnötig zu machen

Ferner weisen die Organisationen erneut darauf hin, dass die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherer und die Beihilfe die für eine Reform notwendigen Vorarbeiten für den Verordnungsgeber erledigt hätten. Gemeinsam mit 165 Berufsverbänden und Fachgesellschaften hätten sie in jahrelanger Detailarbeit ein Konzept für eine moderne, rechtssichere und transparente Gebührenordnung erarbeitet. Dieses Konzept könne sofort als Grundlage für eine Reform genutzt werden. Wörtlich heißt es: „Arbeitsverweigerung ist keine Option. Der Bundesgesundheitsminister muss jetzt tätig werden und die Reform der GOÄ unverzüglich einleiten.“

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.