Gutverdiener zahlen 2027 höhere Beiträge für GKV und Rente
In der Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Jahr von aktuell 5.812,50 auf 6.375 Euro brutto im Monat, bei der Rente von heute 8.450 auf 8.850 Euro brutto monatlich. Wer also mehr als 5.812,50 Euro brutto verdient und gesetzlich versichert ist, zahlt künftig mehr für die Krankenkasse, wer mehr als 8.450 Euro brutto hat, auch mehr für die Rente. Beitragsbemessungsgrenzen sind Höchstbeträge, bis zu denen das Einkommen für Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
Das Bundessozialministerium verwies auf die gesetzliche Pflicht, die Werte fortzuschreiben. Die Festsetzung erfolge auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen, die an die Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2025 anknüpften. 2025 legten die Bruttolöhne demnach um 4,38 Prozent zu. So werde sichergestellt, dass sich die Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligten, da auch Leistungen, wie die Rente jährlich insbesondere mit der Lohnentwicklung angepasst würden.
Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr entlang der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr fortgeschrieben. Sie definieren, bis zu welcher Grenze des Monatsgehalts Beiträge fällig werden. Vom darüber liegenden Gehalt werden dann keine Beiträge mehr abgezogen.
GKV-Spargesetz sieht zusätzliche Anhebung um 300 Euro vor
Beim Wert für die Krankenversicherung ist dieses Mal eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro enthalten, die auf das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zurückgeht.
Der Bundesrat muss der jährlichen Anpassung der Rechengrößen für die Sozialversicherung noch zustimmen, was als Formsache gilt. Eine Zustimmung im Bundestag ist nicht nötig.




