Bundeszahnärztekammer

Hygienepauschale wird erneut verlängert

ck/pm
Praxis
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine erneute Verlängerung der Corona-Hygienepauschale bis 31. März 2021 verständigt.

Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelung um drei Monate verlängert wird. Die Pauschale kann somit ab dem 1. Januar 2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden.

Beschluss Nr. 37 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

Beschluss Nr. 37 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

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