Neue GWG-Grenze ab 2018
Das ist neu:
Die GWG-Grenze steigt von 410 Euro auf 800 Euro.
Wirtschaftsgüter bis 250 Euro werden sofort abgeschrieben.
Bei Wirtschaftsgütern zwischen 251 Euro und 800 Euro können Sie zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten wählen.
Wirtschaftsgüter zwischen 801 Euro und 1.000 Euro schreiben Sie über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle ab oder legen sie in den Sammelposten ein. Entscheiden Sie sich hier für den Sammelposten müssen Sie auch die Wirtschaftsgüter zwischen 251 Euro und 800 Euro in diesem Sammelposten einlegen über fünf Jahre abschreiben.
Quelle: www.steuertipps.de