Neuer Delabeling-Pass soll widerlegte Penicillinallergie dokumentieren
Bis zu zwölf Prozent der erwachsenen Patientinnen und Patienten, die in Deutschland in eine Klinik aufgenommen werden, geben an, eine Penicillinallergie zu haben. Meist sind eher harmlose Nebenwirkungen wie Magen-Darm-Beschwerden oder Juckreiz der Grund für die Allergie-Vermutung. Allergologische Tests aber zeigen: In rund 90 Prozent der Fälle ist die Annahme der Penicillinallergie falsch, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. in einer Pressemitteilung.
Ausweichen auf andere Antibiotika hat relevante Nachteile
Ein vermeintliche Penicillinallergie hat für Betroffene und das Gesundheitssystem handfeste Nachteile: Besonders in Akutfällen wird oft auf die Gabe sämtlicher β-Laktam-Antibiotika, zu denen die Penicilline gehören, verzichtet, weil die Zeit für allergologische Tests nicht ausreicht. Anstelle der hochwirksamen und gut verträglichen β-Laktam-Antibiotika erhalten Betroffene dann häufig Antibiotika anderer Substanzklassen, die teils weniger effektiv sind, mit stärkeren Nebenwirkungen einhergehen oder aufgrund ihres breiten Spektrums die Entstehung von Resistenzen begünstigen. In der Zahnmedizin betrifft das vor allem das als Alternative bei einer Penicillinallergie eingesetzte Clindamycin, für das zahlreiche Resistenzentwicklungen vorliegen.
Delabeling-Prozess als Teil von Antibiotic Stewardship
Das Ziel von Antibiotic Stewardship-Programmen ist es unter anderem, das sogenannte Delabeling, also die medizinische Überprüfung und Entfernung einer fälschlich angenommenen Allergie aus der Patientenakte, stärker im klinischen Alltag zu verankern. Dabei werden durch eine strukturierte Allergieanamnese und ein standardisiertes Risiko-Assessment Patientinnen und Patienten mit niedrigem Risiko für eine Penicillin-Allergie identifiziert. Je nach Befund kann das Delabeling direkt erfolgen, also ohne weitere Tests, oder durch eine direkte orale Provokation (DOP) geprüft werden.
Widerlegte Penicillinallergie soll in der medizinischen Dokumentation erhalten bleiben
Ein relevantes Problem ist allerdings die hohe Rate von Relabeling – durch unvollständige Dokumentation oder unzureichenden Datenfluss zwischen Klinik und hausärztlicher oder kinderärztlicher Praxis taucht die bereits widerlegte Penicillinallergie in Akten, Arztbriefen oder der Selbstauskunft bei der nächsten Behandlung wieder auf. Um den langfristigen Nutzen des Delabelings sicherzustellen, hat das Penicillin Allergie Netzwerk Deutschland PANDA den Penicillinallergie-Delabeling-Pass entwickelt. Dieser dokumentiert, auf welcher Grundlage das Delabeling erfolgt ist und welche Penicillinderivate zukünftig eingesetzt werden können. Der Pass dient als persönlicher Nachweis, den Patientinnen und Patienten bzw. deren Eltern bei zukünftigen Arztkontakten oder Krankenhausaufenthalten vorlegen können. Zusätzlich enthält er eine Einlegerkarte für die hausärztliche und kinderärztliche Praxis. Diese soll die Aktualisierung der Allergiedokumentation unterstützen und verhindern, dass ein bereits ausgeräumter Verdacht erneut in der (elektronischen) Patientenakte übernommen wird.
Ziel des Penicillinallergie-Delabeling-Passes ist, dass die Information langfristig in der medizinischen Dokumentation erhalten bleibt und bei späteren Behandlungen berücksichtigt werden kann. Der Pass ist sowohl für erwachsene als auch pädiatrische Patientinnen und Patienten geeignet und wurde mit der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI), der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), der Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin e.V. (GPA) und der Deutschen Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie (DGAKI) konsentiert.
Bezug des Delabeling-Passes
Der Pass richtet sich in erster Linie an medizinische Einrichtungen, die Delabeling durchführen und den Pass an ihre Patientinnen und Patienten ausgeben möchten. Die Pässe sind bestellbar über: PANDA - Penicillin-Allergie-Netzwerk Deutschland.



