KZBV zum BMG-Impulspapier

Parodontitistherapie gehört zur HKE-Prävention!

Susanne Theisen
Politik
Die KZBV begrüßt die Ideen zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die das BMG in einem Impulspapier vorgestellt hat. Dass dabei die Parodontitistherapie nicht berücksichtigt wird, sei jedoch unbegreiflich.

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die Todesursache Nummer eins in Deutschland. In dem vergangene Woche veröffentlichten Impulspapier nennt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Maßnahmen, mit deren Hilfe die Prävention in diesem Bereich verbessert werden soll. Vorgeschlagen wird unter anderem ein Fragebogen, mit dem man Risikofaktoren bereits bei den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder identifizieren kann. Für Erwachsene ist ein nach Altersstufen gestuftes Screening für Herz-Kreislauf-Erkrankungen angedacht.

„Das Impulspapier gibt Hoffnung, dass die Politik erkannt hat, welche Relevanz die Prävention nicht nur im Bereich Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sondern für unser Gesundheitssystem im Allgemeinen hat“, ordnet Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), das Papier ein.

Ein Desaster für die Mund- und Allgemeingesundheit

Gerade vor diesem Hintergrund sei es aber „widersprüchlich und absolut unbegreiflich“, dass der neuen, präventionsorientierten Parodontitistherapie mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) die erforderlichen Mittel entzogen wurden, kritisiert Hendges und erinnert daran, dass Parodontitis und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sich gegenseitig beeinflussen können. So dringen bei Parodontitis vermehrt Bakterien in die Blutbahn ein, was bei Patientinnen und Patienten mit entsprechender Veranlagung zu einer Herzinnenhautentzündung (Endokarditis) führen kann.

Dass die neue PAR-Behandlungsstrecke aufgrund der Budgetierung nun nicht mehr flächendeckend auf ein angemessenes Niveau gehoben werden könne, mahnt der KZBV-Vorsitzende an: „Das ist ein Desaster mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Mund- und Allgemeingesundheit der Bevölkerung.“

Die Behandlungszahlen sind schon jetzt rückläufig

In seinem Statement warnt Martin Hendges, dass bereits jetzt deutlich weniger neue Parodontitisbehandlungen begonnen werden. So gehe aus dem aktuellen Evaluationsbericht der KZBV und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) hervor, dass die Zahl der PAR-Neubehandlungen im Juli 2023 bei rund 92.400 Neubehandlungsfällen lag – was einem Rückfall auf das Niveau der Behandlungszahlen von vor Einführung der neuen PAR-Behandlungsstrecke entspricht.

„Wir fordern das BMG nachdrücklich dazu auf, zum einen die Parodontitis als einen wesentlichen Faktor zur Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in seinem Papier zu berücksichtigen sowie die neue präventionsorientierte Parodontitistherapie im Rahmen der geplanten Gesetzesinitiative als wesentlichen Baustein zu verankern“, so Hendges. „Es ist dazu auch zwingend erforderlich, die Leistungen der Parodontitistherapie von der Budgetierung des GKV-FinStG zeitnah – noch in diesem Jahr – auszunehmen.“  

11 KZVen rechnen für 2023 mit Honorarkürzungen

Für die Zahnarztpraxen wäre die Entbudgetierung ein wichtiges Signal. Laut Evaluationsbericht weist die derzeitige Budgetsituation der KZVen bundesweit eine erhebliche Unterdeckung der zur erwartenden Abrechnungsvolumina aus, was insbesondere auf die nicht beachteten Wechselwirkungen des GKV-FinStG mit der neuen PAR-Behandlungsstrecke zurückzuführen ist.

Dadurch kommt es 2023 erstmals seit zehn bis 15 Jahren flächendeckend zu teils massiven Honorarkürzungen durch die Anwendung von HVM-Regelungen in den vertragszahnärztlichen Praxen. Die Analyse von KZBV und DG Paro hat ergeben, dass aktuell elf der 17 KZVen aufgrund des PAR-Effektes deutliche und nicht mit früheren Jahren vergleichbare Honorarkürzungen für ihre Mitglieder für das Abrechnungsjahr 2023 erwarten.

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