Preise für zahntechnische ZE-Leistungen steigen
Die neuen bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise gelten ab dem 1. Januar 2019. Grundlage ist § 57 Abs. 2 Satz 1 SGB V .
Die neuen bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise gelten ab dem 1. Januar 2019. Grundlage ist § 57 Abs. 2 Satz 1 SGB V .