Datenschutz­-Grund­verordnung

Sind Verstöße gegen die DSGVO über das Wettbewerbsrecht abmahnfähig?

ck/sg
Praxis
Seit dem 25. Mai gilt die Datenschutz­-Grund­verordnung (DSGVO). Was, wenn der Inhaber die Regeln nicht einhält? Sind Verstöße über das Wettbewerbsrecht abmahnfähig?

Im Rahmen der Diskussionen um die DSGVO stellt man sich schnell die Frage, ob Verstöße über das Wettbewerbsrecht abmahnfähig sind - oder ob die Normen der DSGVO gar keine Marktverhaltensregeln sind und das Wettbewerbsrecht hier deshalb nicht greift.

Ein Blick in die Verordnung selbst, beispielhaft in Artikel 77ff., lässt laut Juristen den Schluss zu, dass die Bestimmungen der DSGVO keine Marktverhaltensregeln darstellen sollen. Offen bleibe, ob die dortige Liste an möglichen Vorgehensweisen gegen Datenschutzverstöße, abschließend ist. Die DSGVO beantworte diese Frage ebensowenig wie das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), so dass Experten zufolge der alte juristische Streit darum neu entbrannt ist.

Erste Urteile helfen bei der Beantwortung obiger Frage auch nicht weiter, da sie das Eilverfahren betreffen und keine in der Hauptsache ausführliche Begründung enthalten. "Die Rechtsprechung war diesbezüglich schon beim alten Datenschutzrecht uneins, warum sollte sie nunmehr zur Rechtssicherheit beitragen?", heißt es von Insidern.

Beschluss des LG Würzburg vom 13.September 2018, Az.: 11 O 1741/18 Beschluss des LG Bochum vom 7. August 2018, Az.: I-12 O 85/15

Beschluss des LG Würzburg vom 13.September 2018, Az.: 11 O 1741/18

Beschluss des LG Bochum vom 7. August 2018, Az.: I-12 O 85/15

Fakt ist: Der Gesetzgeber hat bislang nicht für Klarheit gesorgt. Zwar hat das geplante Gesetz gegen Abmahnmissbrauch die richtige Stoßrichtung, es beantwortet aber nicht die Frage, ob Verstöße gegen die DSGVO überhaupt abmahnfähig sind. Bleibt zu hoffen, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem anhängigen Vorlageverfahren des OLG Düsseldorf auch zu dieser Frage abschließend äußern wird.

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