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Telematik: 2.620 Euro für Ärzte

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Wer trägt welche Kosten für den Ausbau der Telematikinfrastruktur? Die Zahnärzte und der GKV-Spitzenverband waren sich schnell einig - die Ärzte mussten dagegen noch vor das Bundesschiedsamt.

"Am Ende zeigten sich beide Seiten zufrieden", verkündet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf ihrer Website: Unter Moderation des Bundesschiedsamts erzielte sie mit dem GKV-Spitzenverband nun doch eine Einigung zur Finanzierung der Telematik-Infrastruktur.

Die Vereinbarung liegt bislang nur in Eckpunkten vor, die noch bis Mitte Mai ausformuliert werden sollen. Wie bei den Zahnärzten (siehe dazu: zm-online"Telematik: Die Kosten werden erstattet") bezieht sich die Vereinbarung dabei sowohl auf die Finanzierung der Kosten für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb.

2.620 Euro für einen Konnektor - bis zu 435 Euro ein Kartenterminal

Im Einzelnen wurde vereinbart, dass es eine Rückerstattung in Höhe von 2.620 Euro für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur QES) gibt. Dieser Betrag gilt für das dritte Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt diese Summe um jeweils zehn Prozent (also viertes Quartal 2017 bis zweites Quartal 2018), wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist.

Außerdem wurde eine Rückerstattung für ein stationäres Kartenterminal in Höhe von 435 Euro vereinbart - sowie 350 Euro für ein mobiles Kartenterminal. Hinzu kommen noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie "definierte Beträgen für den laufenden Betrieb", wie es schwammig von Seiten der KBV heißt.

Höhe der Rückerstattung für Zahnärzte ist noch unklar

Für die Zahnärzte hatte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bereits zuvor in der sogenannten "Grundsatzfinanzierungsvereinbarung ORS1 (Online-Rollout Stufe 1)"  die "volle Erstattung der Auslagen auf einem definierten Niveau" festgelegt. Wie hoch die Pauschalen für Erstausstattungs- und Betriebskosten sein werden, ist noch nicht Gegenstand der Verhandlungen gewesen. KZBV und GKV-Spitzenverband sind sich jedoch darüber einig, dass die Höhe der Pauschalen so zu kalkulieren ist, dass sie die „günstigsten Kosten eines Standard-Erstausstattungspakets sowie eines Standard-Betriebspakets vollständig deckt“ und der Zahnarzt somit eine vollständige Rückerstattung erhält.

So ist für die Konnektoren noch keine adäquate Preisermittlung möglich gewesen, da der Markt bisher kein Referenzangebot vorgibt. Vereinbart wurde ein Betrag von 1.000 Euro, der in die Finanzierungspauschale einfließen soll. Ähnlich bei den Kartenterminals: Auch hier gibt es kein Referenzangebot auf dem Markt. Zunächst soll ein Betrag von 370 Euro in die Finanzierungspauschale einfließen.

Nachverhandlungen sind geplant - jetzt muss die Industrie liefern

Auch die KBV will weitere Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband führen: "Jetzt liegt es an der Industrie, rechtzeitig entsprechende Komponenten bereitzustellen", sagt die KBV. Diese müssten praktikable Lösungen für die Praxen bieten und durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein. Man wolle das Marktgeschehen beobachten und bei neuen Erkenntnissen - insbesondere zur preislichen Entwicklung bei den Komponenten - über Anpassungen der Vereinbarung zu verhandeln.

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