Übersicht unerwünschter Arzneimittelwirkungen aktualisiert
Praktizierende Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bekanntlich verpflichtet, bekannte und nicht bekannte Nebenwirkungen aller eingesetzten Arzneimittel an die Arzneimittelkommission Zahnärzte – ein gemeinsamer Ausschuss von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) – zu melden. Die Kommission wertet die eingegangenen Informationen aus und bereitet sie auf. Auf der Website der BZÄK ist das aktualisierte Register nun öffentlich einsehbar.
Sie möchten sich up to date in Sachen UAW bringen? Dann finden Sie hier (ganz nach unten scrollen) die aktualisierte Übersicht: Nebenwirkungsmeldungen