Union gegen Sterbehilfe-Gesetzentwurf der Justizministerin
In dem Entwurf ist laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" einerseits eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bei gewerbsmäßiger Hilfe zur Selbsttötung vorgesehen - andererseits werden Angehörige und Freunde davon ausgenommen, wozu auch Ärzte und Pfleger gehören können."Das ist inakzeptabel, denn es öffnet dem Missbrauch Tür und Tor", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU). Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sprach von einem Stück aus dem Tollhaus. Das Ministerium schaffe damit die Rechtsgrundlagen für Ärzte als Sterbehelfer. "Unsere Position ist klar, als Sterbehelfer stehen wir Ärzte nicht zur Verfügung."Laut Gesetzentwurf sollen nicht nur Lebensgefährten, langjährige Hausgenossen oder nahe Freunde von Strafe verschont bleibt, wenn sie an einem nicht gewerbsmäßigen Suizid mitwirken, sondern "auch Ärzte oder Pflegekräfte, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist". Das könne der Hausarzt oder eine Pflegekraft sein.