Geschlechtsangabe auf Formularen ändert sich zum 1. Oktober

"W" für weiblich, "M" für männlich, "D" für divers und "X" für unbestimmt

nb/pm
Praxis
Die Geschlechtsangabe auf Formularen wird zum 1. Oktober angepasst. Ärzte kreuzen dann nicht mehr „männlich“ oder „weiblich“ an, sondern tragen ein Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform ein:

Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass neben männlich und weiblich auch "divers" als Geschlechtsangabe möglich sein muss (Paragraf 22 Absatz 3 und Paragraf 45b im Personenstandsgesetz). Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, wird diese Vorgabe zum 1. Oktober 2019 im Formularbereich umgesetzt. Dabei haben die Partner des Bundesmantelvertrags für Ärzte auch berücksichtigt, dass das Geschlecht von Patienten "unbestimmt" sein kann.

Konkret wird es künftig auf dem

Überweisungsschein Muster 6

sowie auf den

Laboranforderungsscheinen Muster 10, 10A und 10L

nicht mehr die beiden Ankreuzfelder für "männlich" oder "weiblich" geben. Stattdessen wird dort ein Textfeld sein, in das Ärzte eines der folgenden Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform eintragen: "W" für weiblich, "M" für männlich, "D" für divers oder "X" für unbestimmt.

Wichtige Ausfüllhinweise

Wichtige Ausfüllhinweise

Für das

Muster 5 Abrechnungsschein

und das

Muster 19 Notfall-/ Vertretungsschein

werden aktuell keine neuen Druckfassungen erstellt. Die Angabe des Geschlechts muss aber trotzdem nach den gesetzlichen Regelungen erfolgen. Deshalb müssen Ärzte auch hier ab Oktober eines der Kürzel M, W, D oder X in das rechte der beiden Ankreuzfelder eintragen.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.