Leitartikel

Ein Boom mit Risiken

Dietmar Oesterreich

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Moderatorin Anke Engelke hat in ihrer Sendung „Fast perfekt“ (vom 11.01.2016, Das Erste) den wachsenden Trend, sich ständig zu verbessern, zu vermessen und zu überwachen, kritisch auf den Punkt gebracht. Selbstoptimierung – dazu gehört auch der Aspekt, mittels Smartphone, Apps und Wearables seine Fitness und seinen Gesundheitszustand zu überwachen – verbunden mit der ungeklärten Frage: Was wird denn aus den gesammelten Daten, wo landen die eigentlich, wer nutzt die, und wer schützt die?

Digitale Gesundheit ist ein Boommarkt. Die Vermessung des Menschen wird in den Medien gerne als Thema aufgegriffen – oft vage umschrieben mit dem Begriff „Big Data“. Es gibt Armbänder, die den Herzschlag messen, Sensoren, die merken, wenn alte Menschen fallen. Der selbstdenkende Supercomputer Watson von IBM widmet sich neben Blutzucker-Warnungen auch der Heilung von Krebs. Digital Natives stellen freimütig ihre Daten in die Clouds von Google oder Apple ein.

Nicht umsonst hat die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Christiane Woopen auf der letzten Jahrestagung ihres Verbands zum Thema Big Data dafür plädiert, bei all dem datengetriebenen Effizienzhype und Optimierungswahn nicht zu vergessen, dass Menschen vor allem in einem erfüllten Leben zu sich und zueinander kommen sollten.

Die Selbstvermessung ist inzwischen auch in der Krankenversicherung angekommen. Der Patient liefert die selbst generierten Daten an private Versicherungen, die hierfür vergünstigte Tarife anbieten. Dies ist beispielsweise bei der europäischen Versicherungsgruppe Generali der Fall. So etwas bringt die Datenschützer auf den Plan. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat bereits vor dem Einsatz von Fitness-Apps durch Krankenkassen gewarnt und Versicherten geraten, nicht unbedacht mit sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen.

Auch im zahnmedizinischen Bereich haben wir es mit Selbstvermessung zu tun. Hier nur ein Beispiel: Man denke etwa an die personalisierte Mundpflege von Oral-B. Eine elektrische Zahnbürste mit Bluetooth-Verbindung zum Smartphone dient als persönlicher Zahnputzassistent – mit direkter Verbindung zum Zahnarzt. Und sind Ideen über eine intelligente Zahnbürste, die zur

Überwachung der gesamten Lebensführung (Habe ich gestern Abend zuviel getrunken oder geraucht?) eingesetzt werden könnte, tatsächlich nur Zukunftsmusik? Die Frage lautet: Sind die derzeitigen Datenschutzkonzepte wirklich tragfähig oder sind sie unsicher und rein wirtschaftlichen Interessen unterworfen? „Wer die Daten hat, hat die Macht“, warnte der Autor und Blogger Sascha Lobo auf der BZÄK-Klausurtagung vergangenen Sommer in Stuttgart.

Es ist für den Berufsstand wichtig, Maßnahmen im Auge zu behalten und das Vertrauen der Patienten in den rechtskonformen Umgang mit ihren Daten zu sichern. So haben BZÄK und KZBV einen Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV erstellt. Er soll die Praxen bei der Erfüllung der Datenschutz-Anforderungen unterstützen.

Ja – auch der Patient hat ein Recht, sich selbst zu vermessen, wenn er will. Im Mittelpunkt müssen aber die seriöse Patienteninformation und die Patientensicherheit stehen. Es ist die Aufgabe der Heilberufler, auch die Gefahren im Umgang mit Gesundheitsapps und Co. im Auge zu behalten. Dazu hat die BZÄK jetzt erste Gespräche mit der Ärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (ÄZQ) begonnen: Denn das massenhafte Sammeln und Auswerten von Daten mit den Apps könnte dazu führen, dass das Solidarprinzip unterhöhlt wird. Die Daten könnten als Grundlage für personalisierte verhaltensabhängige Versicherungsverträge herangezogen werden. Die Frage ist, ob die ärztlichen und zahnärztlichen Empfehlungen dann von der Versicherung kommen und wann der Versicherte die Empfehlung erhält, zum Arzt oder zum Zahnarzt zu gehen. Die zahnärztliche Selbstverwaltung warnt vor dem Verlust an Selbstbestimmung. Also: „Big Data“ boomt – Risiken und Nebenwirkungen sind inbegriffen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich

Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer

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