Lachgassedierung

Empfehlung der Fachgesellschaften

Im Jahr 2013 hat eine Autorengruppe die gemeinsame wissenschaftliche Mitteilung „Einsatz von Lachgas zur minimalen Sedierung von Kindern in der Zahnheilkunde“ für deutsche Behandler verfasst. Prof. Monika Daubländer ist Mitautorin und fasst hier die Empfehlungen zusammen.

Durch die Zusammenarbeit verschiedener Gruppierungen der DGZMK (IAZA, DGKiZ) und der DGAI (Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin) (WAKKA, IAZA) sowie der Bundeszahnärztekammer und dem Berufsverband der Anästhesisten wurde 2013 eine gemeinsame Empfehlung zum Einsatz von Lachgas zur minimalen Sedierung bei Kindern in der Zahnheilkunde verabschiedet [Philippi-Höhne et al., 2013].

Unter minimaler Sedierung (die Begriffe Anxiolyse und Prämedikation werden häufig synonym verwendet) versteht man folgende Konstellation: einen medikamentös kontrollierten Zustand mit vermindertem, aber erhaltenem Bewusstsein. Der Patient bleibt ansprechbar und kooperativ, zeigt eine adäquate Reaktion auf physische (verbale) Reize. Die Schutzreflexe bleiben erhalten. Die Kontrolle der Atemwege erfolgt selbstständig.

Abgegrenzt werden kann die minimale Sedierung von der moderaten Sedierung oder „conscious sedation“ und der tiefen Sedierung oder „deep sedation“. Diese drei Stadien werden von den Patienten in der Regel nacheinander durchlaufen, da es sich um ein Kontinuum handelt.

Im Rahmen der Erarbeitung der interdisziplinären Empfehlungen wurden folgende Punkte formuliert [Philippi-Höhne et al., 2013; adaptiert nach Council of European Dentists, 2012; Schmitt Baum, 2008; European Academie of Pediatric Dentists; American Society of Anesthesiologists, 2002].

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Die Indikationen

• ängstliche, aber kooperative Kinder und Jugendliche

• kleinere, wenig schmerzhafte zahnärztliche Eingriffe in supplementierender Lokalanästhesie

• kurze, planbare Behandlungen

• unkooperative oder bewusstseinsgetrübte Kinder

• eine behinderte beziehungsweise eingeschränkte Nasenatmung

• Belüftungsstörungen des Mittelohrs

• Zustand nach Bleomycin-Chemotherapie

• Psychosen

• Störung des Vitamin-B12-Metabolismus

• Adipositas

• größere, länger dauernde komplizierte Eingriffe

• Zustand nach Augenoperation mit intraokkulärer Gasplombe

• schwerwiegende Allgemeinerkrankung (ASA-Status 3)

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Die Organisation der Behandlung

Bei der Organisation muss berücksichtigt werden, dass es sich um eine selbstständige Behandlungsmaßnahme handelt, die zusätzliche Maßnahmen erfordert:

• Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen über die Durchführung einer minimalen Sedierung separat aufgeklärt werden und schriftlich einwilligen.

• Eltern beziehungsweise volljährige Bezugspersonen müssen das Kind zur Behandlung bringen und auch nach Hause begleiten.

• Bei Jugendlichen ist auf eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit hinzuweisen.

• Eine schriftliche Dokumentation aller Maßnahmen und Entlassungsinformationen ist notwendig.

• Es gibt keine klare Evidenz zur Nüchternheit, dennoch wird empfohlen, vor der Behandlung zwei Stunden auf klare Flüssigkeit und vier bis sechs Stunden auf feste Nahrung zu verzichten. Lachgas kann zu Übelkeit und Erbrechen führen, die Nüchternheitsangabe reduziert das gastrale Restvolumen.

Personelle Voraussetzungen:

• Die Sedierung von Kindern zu zahnärztlichen Eingriffen in Praxisräumen erfordert eine Schulung des gesamten am Prozess beteiligten Personals und ein Mindestmaß einer apparativen Ausstattung.

• Die Durchführung einer Lachgassedierung ist eine Handlung, die in Ergänzung zu einer zahnmedizinischen Behandlung von einem Zahnarzt durchgeführt werden kann.

• Die Fähigkeit zur Anwendung erfordert ein spezielles Training (Aus- und periodische Weiterbildung). Empfehlung für das Monitoring:

• Neben der klinischen Beurteilung muss mindestens eine Pulsoxymetrie und kann die Blutdruckmessung eingesetzt werden.

• Für die Dauer der Lachgassedierung darf der Patient vom behandelnden Zahnarzt nicht allein gelassen werden.

• Eine Notfallausrüstung muss in der Praxis vorhanden sein, einschließlich Beatmungsbeutel und Gesichtsmaske.

• Das Kind soll überwacht werden bis es komplett wach ist und selbstständig laufen kann.

Unter Beachtung dieser Vorgaben kann der Einsatz von Lachgas zur minimalen Sedierung bei zahnärztlichen Behandlungen als sicher angesehen werden.

Univ.-Prof. Dr. Dr. Monika DaubländerLeitende Oberärztin der Poliklinik für Zahnärztliche Chirurgie

Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzKlinik und Poliklinik für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde

Augustusplatz 2,55131 Mainzdaublaen@uni-mainz.de

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