Wo liegen die Schwierigkeiten, was kann überzeugen und wie gehe ich konkret vor, wenn ich die Praxis verlasse, um mobil tätig zu werden?
Der Erstkontakt
Der Erstkontakt mit Patienten, die eine Zahnarztpraxis nur schwer aufsuchen können, ist regelmäßig am Telefon. Meist rufen betreuende Angehörige, ambulante Pflegedienste oder Mitarbeiter einer stationären Einrichtung (Seniorenheim) an und bitten um Hilfe. Sinnvoll ist, für solche Situationen eine Checkliste vorzubereiten (Kasten). Wer ruft an? So kann gleich die Anforderung dokumentiert werden, die später bei der Abrechnung des Zuschlags wichtig ist. Hat der Patient einen Betreuer oder einen Bevollmächtigen? Davon muss in aller Regel ausgegangen werden. Der Kontakt zu jenen ist unabdingbar, da die Behandlung ohne Einwilligung den Straftatbestand der Körperverletzung darstellen kann. Häufig nehmen alte und sehr alte Patienten regelmäßig viele Medikamente ein, die dem Behandler oft unbekannt oder für ihn nicht einschätzbar sind. Ein interdisziplinärer Kontakt insbesondere mit dem Hausarzt ist nützlich – hat er doch in aller Regel Kenntnis über alle verordneten Medikamente. Auch hier hat sich eine Checkliste bewährt: Per Fax als Konsil ergibt sich schnell, fast immer am Folgetag, und ohne Wartezeiten am Telefon ein erster Überblick.
• Name des Anrufers
• Name des Patienten
• Wohnung, Ort, Einrichtung
• Welches Problem liegt vor?
• Anderer Zahnarzt?: Wenn ja , Name:
• Versicherung (gesetzlich/privat)
• Befreiung ZE: ja/nein?
• Bevollmächtigter
• Hausarzt
• möglicher Termin
Sehr hilfreich zur Einschätzung der Wechselwirkungen der Medikamente und zur Berücksichtigung bei der zahnärztlichen Therapie hat sich das von Ulrich Pauls speziell für Zahnärzte entwickelte Programm MIZ erwiesen: Zusammenfassend kann hier eine Beurteilung der Medikation vor dem zahnärztlichen Therapiebeginn vorgenommen werden (www.mizdental.de).
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