Betriebsführung

Den richtigen Steuerberater finden

Jeder braucht irgendwann mal einen – und meist kennt jeder dann auch sofort einen. Doch Vorsicht! Blindes Vertrauen kann schaden, verantwortlich bleibt immer der Zahnarzt.

Steuerberater gibt es wie Sand am Meer, doch für Praxisinhaber ist es wichtig, auch genau den zur Seite zu haben, der als Partner quasi fast schon mit zum Praxisteam gehört. Und so stellt sich für Zahnärzte die Frage, wie findet man den einen, zu dem man Vertrauen aufbauen kann. In der Regel betreuen „normale“ Steuerberater Klienten unterschiedlichster beruflicher Herkunft: Handel, Industrie, Handwerk, Gastronomie, freie Berufe – und gelegentlich auch Heilberufler. Jeder „normale“ Steuerberater ist damit in der Lage, den Jahresabschluss der Praxis zu erstellen.

Doch kennt er sich auch mit den Branchen-Besonderheiten aus? Weiß der „normale“ Steuerberater um die steuerlichen Finessen bei der Gründung einer Praxisgemeinschaft oder eines Medizinischen Versorgungszentrums? „Ob Sie einen echten Berater oder nur einen besseren Buchhalter an Ihrer Seite haben, zeigt sich schnell im Detail“, rät der Branchendienst „Arzt und Wirtschaft“ (AW) – und nennt ein Beispiel: „Wenn etwa in der Praxis innerhalb eines Jahres privat so viel abgezweigt wurde, dass dieser Betrag die Summe aus dem erzielten jährlichen Gewinn bald übersteigt, sollte ein guter Steuerberater versuchen, rechtzeitig gegenzusteuern und verständlich erklären können, was Sie in Zukunft ändern sollten, um die Situation zu verbessern.“ Konsequenz: Wer von den Möglichkeiten im neuen Vertragsarztrecht Gebrauch machen will, sollte sich unbedingt einen spezialisierten Steuerprofi suchen. AW rät daher, schon im Erstgespräch neben den Kosten und dem Mandantenstamm auch zu prüfen, welche Auswertungen der Berater direkt an den Praxisinhaber weiter gibt und ob er – anonymisierte – Vergleichswerte hat (Weitere Tipps siehe Kasten).

Die Spezialisierung auf eine Branche hin – dies hat etwa auch Michael Klasvogt erkannt. Er ist Diplom-Finanzwirt und Präsident der neu gegründeten Deutschen Gesellschaft Selbstständiger Fachberater für das Gesundheitswesen (DGSFG) in Berlin. Dort sind Steuerberater zusammengefasst, die sich auf Klienten im Gesundheitsbereich konzentrieren. „Sein steuerliches Know-how hat der Berater in der Regel im Rahmen der Steuerberaterprüfung nachgewiesen“, erklärt Klasvogt. „Er ist vergleichbar mit einem Mediziner, der sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat.“

Wie im medizinischen Bereich gebe es aber auch die Möglichkeit, sich zu spezialisieren, vergleichbar etwa mit der Facharztausbildung. Klasvogt: „Steuerberater für Gesundheitsdienstleister müssen mehr können als Steuerrecht.“

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Fachberater für das Gesundheitswesen lernen über den Tellerrand des Steuerrechts hinauszuschauen, so Klasvogt. „Sie erhalten in einer einjährigen Zusatz-Ausbildung umfassende Kenntnisse in den Bereichen Berufsrecht, Praxisbewertung, Abrechnungswesen, Controlling, Betriebswirtschaft und Gesellschaftsrecht. Er kennt aufgrund seiner Erfahrung die Branchenentwicklung, erstellt bei Bedarf Benchmarks und kann bei Investitionsentscheidungen kompetent mitwirken.“

Wechseln, bevor es zu spät ist

Leider sei es für einen Mandanten dennoch schwer zu ermessen, ob er eine gute Beratung erhalte oder nicht. Oftmals komme die bittere Erkenntnis leider erst im Rahmen einer Betriebsprüfung, einer Steuerfahndung oder bei unerwarteten Steuernachzahlungen. „Spätestens dann sollten Sie hinterfragen, ob Ihr Steuerberater die richtige Wahl war“, sagt Klasvogt. Er empfiehlt, bereits vor Eintritt der vorgenannten Katastrophen bei der Beraterwahl kritisch zu sein. „Achten Sie zunächst auf dessen Spezialisierung. Sie sollten prüfen, ob Ihr Berater mehrere (Zahn-)Ärzte betreut. Fragen Sie nach Branchenvergleichen, wenn möglich mit Daten Ihrer KZV und Zahlen vergleichbar strukturierter Praxen. Hinterfragen Sie Qualität und Quantität Ihrer Gespräche mit dem Steuerberater – im Idealfall sollten Sie ihn als Sparringpartner empfinden, der stets in Kenntnis Ihrer Zahlen auf Augenhöhe diskutiert. Und: Fragen Sie Ihren Steuerberater, ob Ihre Kooperationen nach dem Antikorruptionsgesetz strafrechtlich relevant sein können.“

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