Das Basel-IV-Phänomen

Hürden bei Gründerkrediten

Michael Vetter
Kaum scheint „Basel III“ – Synonym für verschärfte Richtlinien bei der Kreditvergabe – halbwegs bewältigt, wartet bereits „Basel IV“ auf die Antragsteller. Wie der folgende Fall zeigt, bedeutet auch der nächste Basel-Schritt weitere Hürden und größeren bürokratischen Aufwand.

Aufwendiger wird es vor allem bei Praxisgründungen und -übernahmen: Neben einer aus Bankensicht meist nicht ausreichenden Liquiditätslage spielt gerade hier die Angemessenheit der zur Verfügung stehenden Sicherheiten eine wesentliche Rolle. Um die Bankinstitute zu überzeugen, reichten in der Vergangenheit ein vernünftig geplantes und von einer vom Kreditgeber akzeptierten Institution wie der zuständigen Kammer begleitetes Existenzgründungskonzept sowie vom Steuerberater angefertigte Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen für die ersten Jahre nach der Gründung zur Kreditvergabe meist aus. Mittlerweile hat aber die Bedeutung werthaltiger Sicherheiten für Banken enorm zugenommen.

Als Siegfried W. und Joachim K. der ersten Bank, übrigens der langjährigen Hausbank von K., ihr  Gründungskonzept präsentierten, waren beide zukünftigen Jungunternehmer äußerst optimistisch. Es ging um den Kauf einer Praxis, für die sich die beiden Zahnärzte bereits während ihres Studiums interessiert hatten. Da sie damals bereits wussten, dass der jetzige Praxisinhaber ohnehin kurz vor dem Ausstieg aus dem Berufsleben steht, nahmen sie frühzeitig Kontakt auf und signalisierten ihm ihre Pläne. Diese Pläne hatten sich im Laufe der Zeit konkretisiert und wurden von der zuständigen Kammer auch unterstützt. Ein renommierter Wirtschaftsprüfer, den sie ebenfalls von ihrem Konzept überzeugen konnten, erstellte ihnen Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen, die zumindest für die ersten Jahre eine stabile finanzielle Basis versprachen. Hinzu kommt ein akzeptabler Kaufpreis, da der bisherige Inhaber offenbar mehr Wert auf einen möglichst kontinuierlichen Übergang legt als auf ein Aushandeln bis an die Schmerzgrenze.

Für die beiden Zahnärzte war das Konzept rund ...

Patientenpotenzial, Kammerunterstützung, Wirtschaftsprüfer und nicht zuletzt der Wille zu unternehmerischem Engagement – alles sprichwörtliche „Schwergewichte“, mit denen man, so waren beide Existenzgründer überzeugt, auch die Kreditgeber mit ins Boot bekommen müsste. Konkret ging es um einen Betriebsmittelkredit über 300.000 Euro sowie um einen Überziehungskredit auf dem Praxiskonto in Höhe von 40.000 Euro. Als Sicherheiten, dies war im Übrigen auch mit der Kammer beredet worden, sollte zunächst die Praxisausstattung verpfändet werden. Abtretungen von zukünftigen Patientenforderungen sollten hinzukommen. Zumindest aus Sicht der beiden Zahnärzte war das Gesamtkonzept damit rund.

Diese Einschätzung aber wurde von der erwähnten Hausbank überraschenderweise nicht mehr geteilt: W. weiß heute nicht mehr, wie oft er die Sätze „Das kann in der heutigen Zeit ja auch schiefgehen!“ sowie „Wir müssen mit einer zunehmenden Bürokratisierung im Vorfeld von Kreditentscheidungen durch die Aufsichtsbehörden rechnen!“ bei der Präsentation des Konzepts zu hören bekam.

... aber die Bank stellt sich quer

Diese Äußerungen lassen durchaus Rückschlüsse auf das eingangs erwähnte „Basel IV“-Phänomen zu. Sich direkt dazu äußern wollte sich die Bank aber nicht. Immerhin war sie nach zähen Verhandlungen bereit, über das Darlehen „nachzudenken“. Einen Überziehungskredit wollte sie allerdings nur bis zur Höhe von 20.000 Euro bewilligen. Aber das war noch nicht alles: Darlehen und Überziehungskredit wären nur möglich bei gleichzeitiger Übernahme einer Bürgschaft durch die vermögenden Eltern von K. über sage und schreibe 200.000 Euro. Die, so der Bankmitarbeiter, „unbefriedigende Sicherheitenlage“ ließe eben keine andere Möglichkeit zu. Daran ändere auch die langjährige Geschäftsverbindung zu K. nichts.

Nachdem ein weiteres Bankgespräch ähnlich unbefriedigend verlief, haben W. und K. ihre Finanzierungsstrategie mittlerweile geändert. Gemeinsam mit ihrem Steuerberater haben sie bereits Kontakt zur für ihr Bundesland zuständigen Bürgschaftsbank sowie zur KfW-Mittelstandsbank aufgenommen und ihre Gründungspläne auch dort vorgestellt. Vor allem das Konzept der Bürgschaftsbank ist für die beiden Zahnärzte äußerst interessant, da sie hier ihre wirtschaftlich geordneten Verhältnisse sowie das zu erwartende Erwirtschaften einer ausreichenden Rentabilität besser berücksichtigt sehen.

Michael Vetter, Fachjournalist für Finanzen

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