Praxismarketing im Internet

Viele Zahnarzt-Webseiten bewegen sich in der rechtlichen Grauzone

Eine aktuelle Studie zeigt: Grobe Rechtsverstöße auf Webseiten von Zahnarztpraxen sind selten, rechtliche Schwachstellen dafür aber umso häufiger. Wie Sie sich im Internet rechtssicher präsentieren, lesen Sie hier!

So haben etwa 93 Prozent der Zahnarzt-Webseiten kein oder nur ein unvollständiges Impressum. Ganze 11 Prozent besitzen keine Datenschutzerklärung.

Initiiert wurde die Studie von der Münchener Online-Praxismarketing-Agentur Reif & Kollegen in Zusammenarbeit mit der Kanzlei für Medizinrecht Prof. Schlegel, Hohmann, Mangold und Partner. Untersucht wurden insgesamt 400 Webseiten von Zahnärzten, Dermatologen, Gynäkologen, plastischen Chirurgen und Orthopäden, die in den acht größten deutschen Städten praktizieren und bei Google gut gefunden werden. Die Auswertung erfolgte über einen Fragebogen mit 22 Kriterien zur Überprüfung der Webseiten auf rechtliche Fehler.

Häufigste Fehlerquelle: die Datenschutzerklärung

Laut Studie hat nur eine der 400 untersuchten Webseiten eine vollkommen korrekte Datenschutzerklärung - alle anderen sind lückenhaft. So fehlt zum Beispiel bei 70 Prozent aller Datenschutzerklärungen die Nennung des Datenschutzverantwortlichen.

Weitere Fallstricke zeigen sich auch bei der technischen Umsetzung bestimmter Datenschutzrichtlinien: Nur auf 4 Prozent der untersuchten Webseiten öffnet sich ein neues Fenster, das die Zustimmung des Users für die Cookie-Nutzung einholt. "Cookies sind kleine Textdateien, die notwendig sind, um die eigene Homepage mit Google Analytics auszuwerten", erläutern die Autoren. Zwar sei die Zustimmung der User laut Telemediengesetz nicht nötig, aber die EU-Richtlinie Nr. 2009/136/EG verlangt sie durchaus. "Für absolute Rechtssicherheit raten Anwälte deshalb zu dieser Maßnahme", heißt es in der Untersuchung.

Vorsicht beim Facebook-Profil

Ein ähnliches Problem sind Social-Media-Plug-ins, die die Praxis-Webseite mit dem Facebook-Auftritt der Praxis verbinden. Weil die IP-Adresse des Users an Facebook übermittelt wird, wenn er auf den Link klickt, um das Profil zu liken, und Facebook diese Daten zu Werbezwecken nutzen kann, muss der User laut Düsseldorfer Landesgericht (Urteil vom 9. März 2016) einwilligen. "Das Urteil ist sehr streng", schreiben die Autoren. "Absolut rechtssicher ist die Webseite nur, wenn sich ein Fenster öffnet, das den Nutzer auf die Plug-ins hinweist und seine Einwilligung einholt.“ Aus der Studie geht jedoch hervor, dass sich nur 1 Prozent der Praxisinhaber an diese Richtlinie halten.

"Auch Facebook ist kein rechtsfreier Raum", heißt es in der Untersuchung. "Das Praxis-Profil ist mit einem vollständigen Impressum zu versehen und darf keine berufswidrigen Texte enthalten." 87 Prozent der untersuchten Zahnarzt-Webseiten haben hier Mängel. <link url="http://docplayer.org/10159960-Saechsische-landesaerztekammer.html" import_url="http://docplayer.org/10159960-Saechsische-landesaerztekammer.html" follow="follow" seo-title="" target="self">

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