Klausurtagung der BZÄK

Lebendige Vielfalt der Kammerarbeit

Hochkarätige Fachreferate, intensive Diskussionen und eine dichte Arbeitsatmosphäre charakterisierten die Klausurtagung des Vorstandes der Bundeszahnärztekammer am 23. und 24. Mai in Frankfurt. Im Mittelpunkt stand das Impulsreferat eines Richters am Bundessozialgericht, der dem Gesetzgeber einen nur geringen Spielraum bei der Ausgliederung von Leistungen einräumte.

Dr. Ulrich Wenner, Richter am Bundessozialgerichtshof (BSG) in Kassel, gab in seinem Eröffnungsreferat einige bittere Pillen zu schlucken. Er zeigte – basierend auf aktuellen Fällen der BSG-Rechtsprechung – Schwachstellen und Reformbedarf im Leistungs- und Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Dabei kam er auch auf die neuen Gesetzespläne und die damit verbundenen Diskussionen über die Ausgliederung von Zahnbehandlung oder Zahnersatz zu sprechen. Hier räumte er dem Gesetzgeber nur einen begrenzten Handlungsradius ein: „Der Spielraum des Gesetzgebers zur Ausgrenzung von bestimmten Leistungen oder Behandlungen aus der Leistungspflicht der Krankenkassen ist verfassungsrechtlich sehr viel kleiner als verbreitet angenommen wird“, so die Meinung Wenners. Falls eine medizinisch notwendige Leistung, die therapeutisch ohne Alternativen stehe, ausgegrenzt würde, wäre das System der sozialen Sicherung in Frage gestellt und würde Probleme bei der Abgrenzung zur Sozialhilfe aufwerfen. Eine Pflicht zur Versicherung würde diesen Standpunkt relativieren. Einig war man sich im BZÄK-Vorstand, dass man die Argumente für mehr Liberalität und Öffnung der Systeme in der Öffentlichkeit schärfen müsse.

In einem zweiten Schwerpunkt beschäftigte sich der Vorstand mit Fragen der berufsständischen Altersversorgung. Inwieweit sich diese von den Kammern lösen kann oder sollte, war Gegenstand des Referats von Prof. Dr. Helge Sodan, Präsident des Verfassungsgerichtes Berlin. Ausgangspunkt der Betrachtungen war ein Gutachten der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Altersversorgungswerke (ABV) von Prof. Dr. Dirk Ehlers, Münster, der untersuchte, ob bestehende Rechtsformen noch dem aktuellen Status quo entsprechen. Sodan erläuterte anhand des Beispiels der Kammer Hessen, dass sowohl eine Selbständigkeit der Versorgungswerke wie auch eine weitläufige oder eine enge Anbindung an die Kammern denkbar und juristisch haltbar sei. „Eine Teilrechtsfähigkeit der Versorgungswerke mit einer völligen vermögensmäßigen Trennung vom Kammervermögen erscheint nicht notwendig“. Seine Empfehlung: Die enge Verzahnung zwischen Kammer und Versorgungswerk sollte dort, wo sie bestehe, auch aufrechterhalten bleiben.

Neue AOZ

Der Entwurf zur neuen Approbationsordnung für Zahnärzte (AOZ) wird immer dingfester. Prof. Dr. Hans-Christoph Lauer, Vereinigung Deutscher Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) stellte den aktuellen Stand der Arbeiten vor. Vorgesehen ist eine enge Verzahnung der AOZ an die Approbationsordnung der Mediziner. Der von der VHZMK mit Unterstützung der BZÄK erarbeitete Entwurf wurde im Koordinierungsausschuss Approbationsordnung für Zahnärzte von BZÄK, der Wissenschaft und dem Freien Verband bereits diskutiert und befürwortet.

Auch die duale Weiterbildung zur zahnärztlichen Chirurgie steht vor einer Vereinheitlichung. Dazu wird die neue Approbationsordnung weitere Möglichkeiten eröffnen. Unter Moderation der BZÄK sind gemeinsame Gesprächsrunden in der Arbeitsgruppe zwischen der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und dem Bundesverband Deutscher Oralchirurgen erfolgreich verlaufen.

Ein Blick auf die Belange der freien Berufe in Europa rundete das Themenspektrum auf der Klausurtagung ab. Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), machte deutlich, dass der BFB gute Erfolge verbuchen könne: Die Legitimation der Freien Berufe mit ihren Besonderheiten erfahre in Brüssel zunehmend Beachtung.

BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp zeigte sich über den Verlauf der Klausurtagung sehr zufrieden: „Die Ergebnisse zeigen die lebendige Vielfalt unserer Kammerarbeit“, lautete sein Resümee. BZÄK

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