Koordinierungskonferenz Fortbildung der BZÄK

Strategien gegen Zwänge

Die Pflicht zur fachlichen Fortbildung für Ärzte und Zahnärzte wird höchstwahrscheinlich schon bald kommen. Auf der Koordinierungskonferenz Fortbildung der Bundeszahnärztekammer am 14. Mai in Berlin stand deshalb ein wichtiges Ziel im Vordergrund: Gemeinsam Strategien gegen Zwänge und Pflichten zu entwickeln.

Die Entwürfe zum Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitssystems (GMG) stellen es bereits deutlich heraus: Die Pflicht zur fachlichen Fortbildung für Ärzte und Zahnärzte wird höchstwahrscheinlich gesetzlich festgeschrieben. Die Zahnärzteschaft hat schon weit im Vorfeld dazu Strategien eingeleitet, die eine gesetzliche Zwangsfortbildung überflüssig machen. Auf der Koordinierungskonferenz Fortbildung der Bundeszahnärztekammer, in der die Fortbildungsreferenten aller Länderkammern eingebunden sind, hatte man sich zum Ziel gemacht, die Abwehrstrategien zur Zwangsfortbildung weiter zu entwickeln. Hierbei, so der Leiter der Koordinierungskonferenz, BZÄK-Vorstandsmitglied, Kammerpräsident Dr. Walter Dieckhoff (Westfalen-Lippe), komme es auf Kooperation der Beteiligten an. Der BZÄKAusschuss Qualitätssicherung, die Zahnärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung im Institut der Deutschen Zahnärzte (zzq) und der Beirat Fortbildung der BZÄK arbeiteten eng verzahnt. Die Koordinierungskonferenz solle künftig zu einer ständigen Einrichtung werden. Ein bundesweiter Fortbildungskalender befindet sich auf den Internetseiten der BZÄK.

Dieckhoff wies auf die bereits eingeleiteten Schritte der Zahnärzteschaft hin. Bei der Klausurtagung der BZÄK im Sommer 2002 in Halle wurde das Konzept zum freiwilligen Nachweis von Fortbildung verabschiedet, das dazu dient, eine etwaige Pflichtfortbildung schon im Keim zu ersticken. Inzwischen läuft das auf drei Jahre angelegte Pilotprojekt in mehreren Länderkammern sehr gut. Mit großem Interesse wird die Entwicklung in der Ärzteschaft verfolgt. Hier hat der 106. Deutsche Ärztetag in Köln gerade für die Einführung eines bundesweiten freiwilligen Fortbildungszertifikats votiert (siehe Bericht in diesem Heft).

Auch juristische Aspekte wurden erörtert. Vor allem will man der Gefahr entgegentreten, die Fortbildung in eine Trennung von „Vertragszahnheilkunde“ als „Fortbildung light“ und „freier Zahnheilkunde“ als „fundierte Fortbildung“ zerfallen zu lassen. Die vertragszahnärztliche Fortbildung und die darüber hinausgehende Fortbildung dürften keine Differenzierung erfahren. Es gebe nur eine Qualität, und die sei nicht teilbar, so die Referenten in Berlin. Es sei außerdem nicht gewollt, Gegensätze zwischen Kammern und KZVen aufzubauen.

Fortbildungsstudie

Die Konferenz sprach sich für die Durchführung einer Fortbildungstudie aus. Es wurde vorgeschlagen, die Konzeption eines Fragebogens über das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) erstellen zu lassen. Die Auswertung solle über ein unabhängiges Institut erfolgen.

Berichtet wurde über die fortlaufende Arbeit des gemeinsam von BZÄK und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde getragenen Beirates für Fortbildung. Seit April 2003 gibt er Empfehlungen zur Punktevergabe für überregionale Fortbildungsanbieter ab. Seitdem sind für insgesamt 255 Veranstaltungen 2 669 Fortbildungspunkte empfohlen worden. Hingewiesen wurde auf das im Deutschen Zahnärztekalender veröffentliche Glossar zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, in dem auch die Punktebewertung von Fortbildungsmaßnahmen wiedergegeben ist (siehe Leserservice).

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