Leitartikel

Alarm für die GOZ

Heftarchiv Meinung

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

nachdem die Neubewertung des Bema mit Mühe vollbracht ist, gibt es zwei alarmierende Meldungen, die sich auf die GOZ beziehen. Erstens: Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit will alle Gebührenordnungen der Freien Berufe nacheinander auf den Prüfstand stellen. Und zweitens: Auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion heißt es in der Antwort der Regierung, dass jetzt die GOZ der vollzogenen Umgestaltung des Bema entsprechend zu verändern ist. Der Problemaufriss für uns liegt auf der Hand: Wir müssen uns positionieren, wie wir grundsätzlich zu der Beibehaltung beziehungsweise Abschaffung einer Gebührenordnung stehen, und wir müssen klären, wie wir die GOZ vom Bema abgrenzen.

Immer wieder wird eine Gebührenordnung als solche zur Disposition gestellt. Dem ist ein ganz entscheidendes Argument entgegenzustellen: Eine Abschaffung der GOZ hätte eine Preiskontrolle durch die Gerichte zur Folge. Doch davor, dass die Richter entscheiden, welche Vergütung für den Zahnarzt angemessen ist, kann man nur eindringlich warnen. Außerdem: Aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kommt nur eine staatliche GOZ in Betracht, da nur diese EU-konform ist. Gute Gründe, die Gebührenordnung beizubehalten, sind Aspekte wie Qualitätssicherung, Kostentransparenz und die fachliche Unabhängigkeit des Freiberuflers. Bema und GOZ dienen ganz unterschiedlichen Zielrichtungen. Der Bema regelt Leistungen nach dem Gebot der Wirtschaftlichkeit, sie müssen also ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Die GOZ hingegen erhebt den Anspruch, das gesamte wissenschaftlich mögliche Leistungsspektrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu umschreiben. Grundsätzlich ist darin neben der psychisch-körperlichen Belastung auch die geistige Leistung des Zahnarztes, also eine wesentliche Komponente der Freiberuflichkeit, enthalten. Die Krux ist, dass unsere veraltete GOZ auf dem Stand von 1987 inzwischen längst nicht mehr dem zahnmedizinichen Status quo entspricht, also dringend reformbedürftig ist.

Jetzt tritt genau das ein, wovor wir Zahnärzte schon lange gewarnt haben: Die Politik nimmt die Inhalte des überarbeiteten Bema und will sie eins zu eins in die GOZ übertragen. Das ist eine Bematisierung der GOZ, und die darf es mit uns nicht geben! Vielmehr sollte der Weg genau umgekehrt verlaufen. Auf Basis dessen, was zahnmedizinisch möglich ist, muss eine Leistungsbeschreibung erfolgen. Wir Zahnärzte haben diesen Weg gewählt. Die GOZ-Arbeitsgruppe der BZÄK erarbeitet gegenwärtig auf der Basis der wissenschaftlichen Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde im engen Schulterschluss mit der Wissenschaft einen neuen, aktuellen Leistungskatalog, der Grundlage einer reformierten GOZ sein soll. Das Ergebnis dieser Beratungen werden wir mit aller Entschiedenheit in ein zukünftiges Verfahren der Bundesregierung und der Länder einbringen.

Im Mittelpunkt unserer Diskussionen wird die Ausgestaltung und Bemessung der GOZ stehen. Hier ist fundiertes strategisches Denken gefragt. Unerlässlich ist es, dass die Standards für eine Gebührenordnung innerhalb des Berufsstandes definiert werden. Darüber hinaus arbeitet das Consilium der Bundeszahnärztekammer intensiv daran, die Rahmenbedingungen für eine neue GOZ vorzugeben.

Doch Strategie allein reicht nicht. Es gilt, das Ganze für die tägliche Praxis herunterzubrechen und aktiv zu werden. Das heißt: Jeder Kollege muss den Spielraum nutzen, den die jetzige GOZ bietet. Ausschließlich der Behandler selbst beurteilt und bestimmt in jedem Einzelfall den Steigerungsfaktor.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer

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