Das GKV-Spargesetz ist beschlossen
Nach heftigen Kontroversen hat das Parlament am 10. Juli mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. 319 Abgeordnete stimmten dafür, 286 dagegen, vier enthielten sich. Anrufe von Janosch Dahmen (Bündnis 90/Grüne) und Ates Gürpinar (Die Linke) beim Bundesverfassungsgericht, die Abstimmung angesichts vieler kurzfristiger Änderungen zu verschieben, waren am Tag zuvor gescheitert: Die Karlsruher Richter lehnten die Eilanträge ab.
Mit dem Gesetz werde die Finanzlücke für 2027 geschlossen, sagte die bisherige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie versicherte, es würden jetzt Grundlagen geschaffen für Strukturreformen und für eine verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung in der Zukunft.
Der Gesetzentwurf war zuletzt noch in mehreren Punkten verändert worden. Modifikationen gab es auch bei der Regelung zum Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie. Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, wird die geplante Regelung für KFO-Leistungen angepasst (siehe Bewertung der KZBV und der BZÄK).
Regelung für KFO-Leistungen wurde angepasst
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abschaffen. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.
In der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen aus offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt.
Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern über die maßgebliche Obergrenze hinaus sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden.
Das sagen BZÄK und KZBV zum Sparpaket
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bewerten mit Blick auf das GKV-Spargesetz positiv, dass die Politik erkannt habe, welche dramatischen Auswirkungen ein Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie auf die Versorgung gehabt hätte. Dies zeige sich vor allem bei der Ausgestaltung der Übergangsregelung und der Einräumung von Handlungsspielräumen für die Selbstverwaltung. KZBV und BZÄK sehen hierin einen wichtigen politischen Teilerfolg für ihren gemeinsamen Einsatz im parlamentarischen Verfahren für die kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte und damit für die Patientenversorgung.
Es sei gut, dass der ursprünglich vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie abgewendet werden konnte. Die Folgen insbesondere für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen wären massiv gewesen. Dennoch bliebe, so betonen KZBV und BZÄK unisono, abzuwarten, wie sich die kieferorthopädische Versorgung unter den neuen Bedingungen entwickeln wird. Hingegen sei die Einführung von Leistungskomplexen und Pauschalvergütungen für die kieferorthopädische Versorgung völlig verfehlt. Das aktuell etablierte System führe nachweislich weder zu einer Über-, noch zu einer Unterversorgung. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) ist der kieferorthopädische Behandlungsbedarf in Deutschland seit Langem stabil geblieben. Hierzu stellt Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender, klar: „Schon die Budgetierung durch die Ampelregierung hatte schwere Auswirkungen auf den vertragszahnärztlichen Bereich. Die erneuten Sparmaßnahmen sind in keiner Weise sachlich gerechtfertigt und in ihrer Wirkung völlig unverhältnismäßig. Der Zahnärzteschaft ist es als einzigem Versorgungsbereich gelungen, ihren Anteil an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich (auf aktuell 5,6 Prozent) zu senken und das, obwohl der Leistungskatalog stetig ausgebaut wurde. Während die Leistungsausgaben in der GKV im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um 8,0 Prozent gestiegen sind, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inklusive Zahnersatz bei 4,8 Prozent und damit als einziger relevanter Versorgungsbereich sogar deutlich unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung für 2026 (5,17 Prozent).“ Der seit Jahren sinkende Anteil vertragszahnärztlicher Leistungen an den GKV-Gesamtausgaben sei das Ergebnis einer konsequent präventionsorientierten Versorgung. Damit habe die Zahnärzteschaft gezeigt, wie ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aussieht; dennoch werde sie jetzt erneut massiv belastet.
„Die Einführung einer Zuckerabgabe ist eine positive Weichenstellung, die wir ausdrücklich unterstützen“, so BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler. „Bei der Ausgestaltung muss jedoch darauf geachtet werden, dass die dort erzielten Einnahmen nicht im allgemeinen Steueraufkommen untergehen. Perspektivisch sollte ein gesonderter Präventionsfonds eingerichtet werden; so können diese Einnahmen gezielt für Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden. Eine medizinisch, wie volkswirtschaftlich sinnvolle Aktion.“ Kritisch bewertet die BZÄK zudem die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, die zu einer weiteren finanziellen Belastung der Zahnarztpraxen führen werde.
Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.
Der Herstellerabschlag, den die Pharmaunternehmen den Kassen auf Patentarzneien gewähren, soll nun bei 15,5 Prozent festgeschrieben werden. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Preisnachlass dynamisch steigen zu lassen. Momentan liegt der Abschlag bei sieben Prozent. Auch der von der Industrie gewährte Rabatt auf Impfstoffe fällt mit neun Prozent höher aus.
Bund zahlt mehr für Bezieher von Grundsicherung
An der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsbeziehern beteiligt sich der Bund mehr als noch im Regierungsentwurf geplant. Wie der Bundestag mitteilte, zahlt der Bund nunmehr ab 2027 rund 750 Millionen Euro mehr. So wächst die Summe 2027 von 250 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro. In den Folgejahren soll das vom Bund getragene Beitragsaufkommen schrittweise weiter angehoben werden.
Zugleich soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der eigentlich seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist, weniger stark gekürzt werden als zunächst avisiert. Statt den Zuschuss ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren, soll er nun 2027 bei 13,15 Milliarden Euro liegen und ab 2028 jährlich bei 12,95 Milliarden Euro. Gegenfinanziert werden soll dies zum Teil durch spätere Einnahmen einer höheren Tabaksteuer sowie aus einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke, die neu eingeführt werden soll.
Viel Kritik, nur verhaltenes Lob
Kaum war das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, folgte prompt heftige Kritik von Ärzten, Klinikverbänden und Pharmaindustrie. Das Lob der Krankenkassen blieb verhalten.
„Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erlegt Ärztinnen und Ärzten und den weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen, ebenso wie Versicherten und Patientinnen und Patienten einen erheblichen Solidarbeitrag auf, um die GKV aus einer akuten finanziellen Belastungssituation herauszuführen“, kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK). Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ist die Verabschiedung des GKV-Spargesetz ein „bitterer Tag für die Patienten sowie die medizinische und psychotherapeutische Versorgung“. Mit dem Gesetz habe die Bundesregierung dem ambulanten Bereich „ein überproportional großes Sparpaket aufoktroyiert“. Der Verband der Hausärztinnen und Hausärzte (HÄV) sprach von einem „Schwarzen Tag“ für die Praxen und das Gesundheitswesen. Alle Praxen, aber auch die Patientinnen und Patienten, würden die geplanten Kürzungen an verschiedensten Stellen und teilweise sehr hart zu spüren bekommen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) prophezeite, dass sich die Bundesländer auf Nothilfe-Programme für ihre Kliniken einstellen müssen, um die flächendeckende Versorgung aufrechtzuerhalten. Den Einmalbetrag des Bundes von 550 Millionen Euro bezeichnete DKV-Vorstandschef Dr. Gerald Gaß als „Tropfen auf den heißen Stein“. Die Regierungskoalition setze weiterhin darauf, „Symptome zu behandeln, statt Ursachen zu beseitigen“, kritisierte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Oliver Kirst. Verhaltenes Lob kam von den Krankenkassen.
„Jetzt sind die Grundlagen gelegt, dass die Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr stabil bleiben können“, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Das sei eine gute Nachricht für Versicherte und Arbeitgeber. Nach den Einsparmaßnahmen in diesem Jahr müssten im kommenden Jahr grundlegende strukturelle Reformen folgen, forderte Blatt. „Dieses Gesetz ist dringlich, aber nicht nachhaltig“, sagte Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßte, dass mit dem Gesetz „der Einstieg in die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik vollzogen“ werde. Geschont habe sich aber vor allem der Staat selbst: Er drücke sich weiterhin vor der vollständigen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen – etwa den Gesundheitskosten für Grundsicherungsbeziehende.
Einschnitte in der beitragsfreien Familienversicherung fallen kleiner aus als geplant. So bleiben mitversicherte Partner, die sich um Kinder unter zwölf Jahren kümmern, weiter kostenfrei. Ursprünglich sollte dies nur bei der Betreuung von Kindern unter sieben Jahren gelten. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre Ehepartner ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt erhalten. Ehegatten oder Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, bleiben beitragsfrei mitversichert.
Zuzahlungsbeträge und -grenzen in der GKV werden an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 50 Prozent angehoben. Eine anschließende Dynamisierung ist nicht mehr vorgesehen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen bleiben unverändert.
Festzuschüsse für Zahnersatz werden abgesenkt
Die gesetzlichen Festzuschüsse für Zahnersatz werden zum 1. Januar 2027 um zehn Prozentpunkte abgesenkt und damit auf das Niveau von September 2020 zurückgeführt. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen und ist entsprechend gestaffelt: ohne Bonusheft 50 statt bisher 60 Prozent, nach fünf Jahren lückenloser Vorsorge 60 statt bisher 70 Prozent, nach zehn Jahren lückenloser Vorsorge 65 statt bisher 75 Prozent. Die Härtefallregelung bleibt unverändert bestehen: Für Versicherte mit geringem Einkommen oder bei Vorliegen einer unzumutbaren finanziellen Belastung wird die Regelversorgung weiterhin vollständig erstattet.
Was das Gesetz außerdem vorsieht
Neu eingeführt werden eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld. Dabei wird die Teilarbeitsfähigkeit in drei Stufen eingeteilt: 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen.
Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte wird auf den Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben.
Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen.
Auch die Krankenkassen werden an der Sparrunde beteiligt. Ihre Verwaltungskosten sollen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt und ihre Werbeausgaben sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den KVen werden die Vergütungen begrenzt.
Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro.
Im Rahmen des GKV-Spargesetzes ist außerdem eine kräftige Anhebung der maßgeblichen Einkommensgrenzen vorgesehen, um die GKV-Einnahmen zu stärken. So soll die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sowie die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) für das Jahr 2027 einmalig um zusätzlich 300 Euro pro Monat angehoben werden. Gutverdiener und ihre Arbeitgeber zahlen dadurch auf einen höheren Teil ihres Bruttogehalts Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Durch die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze dürfte der Wechsel in die private Krankenversicherung deutlich erschwert werden.



