Medizinisches Händewaschen: Wasser muss nicht warm sein!
In den aktualisierten „Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA250), die ein Gremium bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgibt, ist der frühere Passus „mit Zulauf für warmes und kaltes Wasser“ entfallen. Gefordert wird nun nur noch „fließendes Wasser in Trinkwasserqualität“.
Auf Grundlage dieser Evidenz hat das RKI seine Empfehlung „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ angepasst und empfiehlt, dass ein medizinischer Handwaschplatz mit Zulauf für kaltes Wasser von Trinkwasserqualität ausgestattet ist: „Warmes Wasser ist nicht erforderlich.“
„Die Auswirkungen der Wassertemperatur auf eine effektive Erregerabreicherung von den Händen sind laut Weltgesundheitsorganisation und US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention sowie mehreren Studien zu vernachlässigen“, teilt das RKI in seinem neuen Epidemiologischem Bulletin mit.
„Den Beschäftigten sind leicht und schnell erreichbar Handwaschplätze mit fließendem Wasser (Trinkwasserqualität), Spendern für Hautreinigungsmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.“
Aktualisierte TRBA 250, Abschnitt 4.1.2.
Diese Erkenntnis sei beim Vergleich des Abspülens der Hände mit kaltem Wasser (4 °C) beziehungsweise mit warmem Wasser (40 °C) nach experimenteller Kontamination mit Escherichia (E.) coli K 12 bestätigt worden. Die Wirksamkeit des Händewaschens auf die transiente Flora korreliere stattdessen mit der Dauer des Händewaschens, der Technik, der Qualität des verwendeten Wassers und der Handwaschpräparate.
Eine angenehme Wassertemperatur sei lediglich komfortabler und steigende Wassertemperaturen nachweislich hautschädigend. Dabei sei „eine nicht verpflichtende Ausstattung mit Zulauf für warmes Wasser nicht gleichzusetzen ist mit einem Verbot eines Zulaufs für warmes Wasser, sondern vielmehr wird Betreibenden und Anwendenden hier ein Gestaltungsspielraum eröffnet“.
Kaltwasser hätte auch Vorteile: „Werden Hände wiederholt höheren Wassertemperaturen höher als 20 °C ausgesetzt, kann das zu Hautirritationen führen.“ Verwendet eine Praxis Kaltwasser, könne sie außerdem ihre Ökobilanz verbessern und die Gefahr einer Kontamination mit Legionellen reduzieren.


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