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KBV hat die Folgen berechnet

GKV-Spargesetz bringt finanzielle Einbußen für Ärzte mit sich

Die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossenen Einsparungen treffen den ambulanten Bereich hart, kritisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Zerbor - adobe.stock.com
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Politik
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Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung auch im ambulanten Bereich die Ausgaben begrenzen. Was die Kürzungen und Neuregelungen für Ärztinnen und Ärzte konkret bedeuten, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berechnet.

Seit 30. Juli ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft. Einige Regelungen sind damit wirksam geworden, andere gelten spätestens ab dem 1. Januar 2027.

Ein wesentlicher Teil der Einsparungen soll durch eine stärkere Budgetierung und Ausgabenbegrenzung erreicht werden. Die Vergütungszuwächse dürfen den Anstieg der Grundlohnrate nicht übersteigen. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die Obergrenze der Steigerungsrate gegenüber der Grundlohnrate zusätzlich pauschal um einen Prozentpunkt abgesenkt.

In der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) entfällt. Im vertragszahnärztlichen Bereich gelten die Neuregelungen zur ePA ab 1. Januar 2027.

Die mit dem Gesetz beschlossenen Einsparungen treffen den ambulanten Bereich hart, kritisiert die KBV. Allein im kommenden Jahr sollen rund drei Milliarden Euro eingespart werden; ab 2030 rund fünf Milliarden jährlich.

Minus von 7.465 Euro durch Wegfall der Vergütung für ePA-Befüllung

Durch den Wegfall der Vergütung für die Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) sparen die Kassen den Berechnungen der KBV zufolge 279 Millionen Euro. Je Arzt oder Therapeut bedeutet das voraussichtlich ein Minus von 7.465 Euro im Jahr.

Durch den Wegfall der extrabudgetären Vergütung der Leistungen – wie ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen oder Psychotherapie – gehen jeder Ärztin und jedem Arzt laut KBV voraussichtlich im Schnitt 3.629 Euro verloren. Diese Regelung wird ab dem 1. Januar 2027 wirksam.

Perspektivisch geht die KBV von einem geringeren Honorarzuwachs aus. Betroffen sind den Berechnungen zufolge alle Ärzte. Insgesamt soll dadurch eine Summe von 550 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eingespart werden.

Die veränderte Vergütung für Haus- und Kinderärzte führt der KBV zufolge für die betroffenen Berufsgruppen zu einem Honorarverlust von durchschnittlich 3.084 Euro je Arzt pro Jahr. In Summe werden hier 180 Millionen Euro gespart.

Erheblicher Honorarverlust durch Ende der Vergütung für die Terminvermittlung

Infolge der Abschaffung der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlung erwartet die KBV einen erheblichen Honorarverlust. 1,64 Milliarden Euro – 1,523 Milliarden Euro bei den Fachärzten und 117 Millionen Euro bei den Hausärzten – so viel soll der Wegfall der GKV an Kostenersparnis einbringen. Je Facharzt bedeutet das ein Minus von 29.937 Euro pro Jahr, je Hausarzt sind es 2.403 Euro.

Die Streichung der Hygienezuschläge führt zu 716 Euro weniger Einnahmen je Arzt – insgesamt 103 Millionen Euro an Ersparnis für die GKV.

Bei der Absenkung der technischen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geht die KBV von einem Prozent Bewertungsabsenkung aus. Das wäre für die Nuklearmedizin ein Minus von 3.216 Euro, für die Radiologie von 4.263 Euro und für die Strahlentherapie von 10.621 Euro. Abgesenkt werden sollen im EBM auch Kataraktoperationen. Das würde für Augenärzte einen Honorarverlust von 3.358 Euro bedeuten.

Der Wegfall der Kurzzeit-Therapiezuschläge für Psychotherapeuten und Ärzte geht den Berechnungen der KBV zufolge mit einem Minus von 3.656 Euro je Arzt und Jahr im Schnitt einher. Die gestrichene Vergütung für die Beratung zur Organ- und Gewebespende hat für Haus- und Kinderärzte Einbußen zur Folge. Die KBV erwartet dadurch je Arzt im Schnitt einen Honorarverlust von 1.949 Euro im Jahr.

Hausärzte und Dermatologen werden künftig voraussichtlich nicht mehr alle Versicherten zu einer Hautkrebsfrüherkennung sehen dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll das generelle Screening überprüfen und neu aufsetzen. Der vollständige Wegfall würde für die Fachgruppen zu einem Minus von 43.324 Euro bei Dermatologen und 2.989 Euro bei Hausärzten (pro Arzt und Jahr im Durchschnitt) führen.

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