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Zahnärztliche Verbände zur Sicherung der Ausbildungskapazitäten

Landespolitik muss öffentliche Studienplätze in der Zahnmedizin ausbauen!

Elf Zahnärztliche Organisationen und Verbände haben eine Stellungnahme zur Situation der Studienplätze in der Zahnmedizin in Deutschland abgegeben. Anna Jurkovska-stock.adobe.com
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Politik
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"Die vorrangige Verantwortung für eine wissenschaftsbasierte zahnmedizinische Ausbildung bleibt nichtsdestotrotz staatliche Aufgabe.“ Elf zahnärztliche Organisationen und Verbände fordern die Politik auf, die öffentlichen Studiengänge in der Zahnmedizin auszubauen und zu finanzieren.

„Die Ausbildung von Zahnärztinnen und Zahnärzten ist Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, der die Bundesländer in ihrer Verantwortung für eine wissenschaftsbasierte, qualitativ hochwertige und sozial gerechte zahnmedizinische Ausbildung nachkommen müssen.“

Das fordern die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK), der Medizinische Fakultätentag (MFT), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF), die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO), die Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG), die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro), die Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien (DGPro) und die Deutsche Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) in ihrer gemeinsamen „Stellungnahme zur Situation der Studienplätze im Staatsexamensstudiengang Zahnmedizin in Deutschland“.

Die Ausbildung an privaten Universitäten wird vorangetrieben

Was die bedarfsgerechte Planung und Finanzierung von Zahnmedizin-Studienplätzen an staatlichen Hochschulen betrifft, beobachten die zeichnenden Verbände demnach dramatische Fehlentwicklungen: „Anstatt an etablierten staatlichen Hochschulen die Ausbildungskapazität zu sichern und gegebenenfalls bedarfsgerecht anzupassen, werden Ausbildungskapazitäten außerhalb der staatlichen Hochschulen politisch als scheinbar kostengünstigere Lösung gesehen oder sogar vorangetrieben.“

So sei zu beobachten, dass die öffentliche Finanzierung der Hochschulen im Allgemeinen und der Zahnmedizin im Besonderen unter enormem Druck steht. So sei allein die Zahl der Studienplätze an der Berliner Charité um 25 Prozent gekürzt worden.

Das sei unlogisch: An den staatlichen Hochschulen sei die erforderliche hochspezialisierte zahnmedizinische Infrastruktur vollumfänglich vorhanden. „Zudem bieten die staatlichen Hochschulen einen gewachsenen Personalpool an hochqualifiziertem, akademisch-wissenschaftlichem Personal und sind institutionell als Teil der kritischen Infrastruktur in Häusern der Maximalversorgung sowie in Gesamtuniversitäten verankert“, stellen die Organisationen fest. Beides sei Voraussetzung für schnelle Handlungsfähigkeit und Verfügbarmachung von qualitätsgesicherten Studienplätzen.

Die freie Berufswahl wird verwehrt

Die anhaltend hohe Nachfrage nach Zahnmedizinstudienplätzen treffe auf eine seit Jahren weitgehend begrenzte Ausbildungskapazität: „Damit bleibt das in Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Recht, Beruf und Ausbildungsstätte frei zu wählen, vielen grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern im Fach Zahnmedizin faktisch verwehrt“, heißt es dort wörtlich.

Eine nachhaltige Sicherstellung dieser Ressource sei obligat und Aufgabe des Staates. Zusätzlich geschaffene Studienplätze könnten die Ausbildungslandschaft ergänzen, müssten jedoch die Einheit von Lehre, Forschung und Patientenversorgung uneingeschränkt gewährleisten und dürften zudem nicht als scheinbar kostengünstigere Lösung angesehen oder als eine Entbindung von staatlichen Pflichten eingeordnet werden.

Zwar sei zu begrüßen, dass durch die Schaffung zusätzlicher nichtstaatlicher Studienplätze junge Menschen, die ansonsten abwandern würden, in Deutschland gehalten werden, und auch gezielt regionale Versorgungslücken adressiert sowie spezifische regionalpolitische Impulse gesetzt werden könnten. „Die vorrangige Verantwortung für eine wissenschaftsbasierte zahnmedizinische Ausbildung bleibt nichtsdestotrotz staatliche Aufgabe.“

Die Unterzeichner richten ihre Forderungen insbesondere an die Landespolitik als verantwortlichen Träger staatlicher Ausbildung:

  1. „Zahnmedizinische Ausbildung ist staatliche Aufgabe. Sie muss wissenschaftsbasiert, qualitativ hochwertig und sozial gerecht auf Basis der Einheit von Forschung, Lehre und Patientenversorgung stattfinden. Hierfür ist eine national abgestimmte Planung der erforderlichen Studienplatzkapazitäten erforderlich.“

  2. „Etablierte Hochschulen mit vorhandener Forschungs- und Lehrinfrastruktur sowie akademischer Personalstruktur bieten qualitätsgesicherte Studienplätze an und können bedarfsgerecht und schnell auf veränderte Kapazitätsanforderungen reagieren. Sie müssen auskömmlich durch die Länder finanziert sein.“

  3. „Ein Studienplatzausbau im nicht-staatlichen Sektor darf nur dann politisch unterstützt oder genehmigungsrechtlich flankiert werden, wenn er tatsächlich zusätzlich erfolgt und nicht einen Ersatz für unterlassene Investitionen in bestehende Hochschulen darstellt.“

  4. „Für alle Hochschulen müssen gleichwertig hohe Anforderungen an Finanzierungssicherheit, Governance, Personalausstattung, wissenschaftliche Qualifikation des Lehrpersonals, Ausbildungskapazität, Forschungsanbindung, Qualitätsmonitoring und Krisenvorsorge gelten. Staatliche Anerkennung muss die langfristige wissenschaftliche und institutionelle Tragfähigkeit einschließen.“

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