31.000 Euro für einen Master ohne Abschluss?
Ende Juli wandte sich ein Zahnarzt per E-Mail an die zm-Redaktion: Er habe sich im Februar 2025 für einen berufsbegleitenden Masterstudiengang an der DTMD – Digital Technologies in Medicine and Dentistry – in Luxemburg angemeldet und 31.000 Euro für den „Master of Science Kieferorthopädie“ mit dem geplanten Abschluss „Master of Science (MSc)“ bezahlt. Vier Semester sollte die Weiterbildung dauern, im Wintersemester 2025 starten und im Oktober 2027 enden. Doch daraus wurde nichts.
Da er anonym bleiben möchte, nennen wir ihn Jona Kiefermann. Kiefermann absolvierte zwar erfolgreich die ersten zwei Semester. Aber dann wurde bekannt, dass die DTMD nach Auskunft des zuständigen luxemburgischen Ministeriums nicht akkreditiert war. Zudem gab es Schwierigkeiten mit der vermeintlichen Kooperation mit der Trakia University in Bulgarien, als deren Außenstelle die DTMD offiziell anerkannt sein sollte.
In Deutschland gibt es nur wenige Anbieter für eine solche Fortbildung. Deshalb dachte sich Kiefermann: Wenn das in Luxemburg geht, why not? Nun fragt er sich: Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde und wird dieser Master überhaupt verliehen? Und: Wie viele Studierende beziehungsweise Absolventinnen und Absolventen sind noch in dieser misslichen Lage?
Auf der DTMD-Webseite findet man dazu keine Informationen – auch das Programm zum angebotenen KFO-Master ist nicht mehr oder nur unvollständig im Netz abrufbar. Zugleich kündigt die DTMD auf ihrer Homepage an, dass bald ein Wechsel der Masterprogramme zu einem neuen Partner anstünde.
„Der DTMD an Sie verliehene „Master of Science“ (MSc) stellt nach luxemburgischem Recht aus den oben geschilderten Gründen keinen rechtmäßig verliehenen akademischen Grad dar."
Antwort des Ministeriums für Forschung und Hochschulwesen in Luxemburg (MESR) an eine betroffene Absolventin
Die zm hat im Rahmen ihrer Recherche mit betroffenen Zahnärzten und Dozenten der DTMD gesprochen und umfassende Unterlagen und Originaldokumente zu dem Vorgang eingesehen. Diese Informationen lassen darauf schließen, dass pro Sommer- und Wintersemester etwa 15 bis 30 Personen aufgenommen wurden und die DTMD den Masterstudiengang Kieferorthopädie spätestens ab 2022 in ihrem Programm hatte. In den sozialen Medien gibt es eine Chatgruppe mit 200 Usern, die die Folgen für Betroffene diskutieren.
Die DTMD
Die DTMD wurde im September 2017 als private Einrichtung in Luxemburg (mit Campus im Schloss Wiltz) von Prof. Dr. André Reuter, Prof. Dr. Ralf Uwe Rößler und Prof. Dr. Daniel Grubeanu gegründet. Es erfolgte eine Neugründung 2024 mit Sitz in Schuttrange, die Geschäftsführung haben nun Rößler, Prof. Dr. Thomas Georg Gergen und Prof. Dr. Dr. Wolfgang Jakobs inne. Die DTMD war nach Auskunft des luxemburgischen Ministeriums für Forschung und Hochschulwesen (MESR) zu keiner Zeit anerkannt.
Die AHPGS hat das Masterstudienprogramm „Kieferorthopädie“ (Postgradualer Master of Science, M.Sc.)“ mit Beschluss der Akkreditierungskommission vom 10. Dezember 2020 trotzdem akkreditiert.
Die AHPGS-Akkreditierung ruhte ab dem 22. Februar 2025. Doch noch im Mai 2026 wurde ein ECTS-Leistungsnachweis für einen MSc-Studiengang ausgestellt.
Es gibt Kooperationsverträge mit der Trakia University in Bulgarien. Aber die Universität besitzt gar keine zahnmedizinische Fakultät.
Chronologie der Ereignisse
Aber von vorn: Die DTMD ist eine private Weiterbildungseinrichtung und wurde im September 2017 als „University for Digital Technologies in Medicine and Dentistry“ mit Hauptsitz in Wiltz, Luxemburg, von Prof. Dr. André Reuter, Prof. Dr. Ralf Uwe Rößler und Prof. Dr. Daniel Grubeanu gegründet. Reuter fungierte als Präsident, Rößler als Dekan beziehungsweise Executive Chair of the Board und Grubeanu als Prodekan.
2024 erfolgte unter dem Namen „Digital Technologies in Medicine and Dentistry – Institut Supérieur de Formation Continue“ – höheres Institut für berufliche Weiterbildung – eine Neugründung mit Sitz in Schuttrange, Luxemburg. Als Geschäftsführer sind nun Rößler, Prof. Dr. Thomas Georg Gergen und Dr. Dr. Wolfgang Jakobs eingetragen.
Die DTMD hat eine eigene „Zulassungs- und Anerkennungsordnung gemäß VAE“ beschlossen, datiert auf den 30. August 2022. VAE steht für „Validation des acquis de l’expérience“ – sinngemäß also eine Regelung zur Zulassung und Anerkennung beruflich erworbener Kompetenzen. Darin legt die DTMD im vollen Hochschulduktus ihre akademischen Verfahren offen. Wiederholt werden Begrifflichkeiten wie Präsidium, DTMD-Prüfungskommission und Rektorat verwendet.
In dem Papier wird die Anrechnung außerhalb der DTMD erworbener Studien- und Weiterbildungsleistungen auf das Masterstudium geregelt – unter anderem, wie viele Credits beziehungsweiseECTS-Punkte (European Credit Transfer and Accumulation System) angerechnet werden können. Dieses System wurde eingeführt, um Studiengänge innerhalb Europas vergleichbar zu machen und den Wechsel zwischen den Hochschulen zu erleichtern, Stichwort Bologna-Prozess.
Aber ist die DTMD überhaupt berechtigt, eigenständig über die Vergabe und Anrechnung von ECTS innerhalb eines Masterstudiums zu entscheiden? Das Dokument zeigt, dass die DTMD zum Zeitpunkt der Erstellung diese akademische Kompetenz für sich beanspruchte.
Über Masterprogramme hinaus wurden in der „Zulassungs- und Anerkennungsordnung gemäß VAE“ auch Regelungen zu eigenen Promotionszugängen getroffen. Die DTMD tritt in der VAE auch hier wie eine gradverleihende Hochschule auf. Unterzeichnet hat diese VAE Prof. Dr. André Reuter als Rektor und Gründer.
Als Zweigstelle einer Uni in Bulgarien?
Kommen wir zu Bulgarien: Der zm liegen detaillierte Kooperationsvereinbarungen zwischen der Trakia University in Bulgarien und der DTMD vor, die am 3. April 2024 von Rößler (DTMD)und von Prof. Dr. Dobri Yarkov (Trakia University) unterzeichnet wurden. Darin wurde die DTMD als „part of the fully recognized and accredited Trakia University“ beziehungsweise als deren Zweigstelle („branch“) ausgewiesen.
In den Verträgen wurde festgehalten, dass die DTMD-Abschlüsse – nach Darstellung der Vertragsparteien nicht luxemburgisch sondern europäisch akkreditiert – ab sofort von der Trakia Universität verliehen werden, während die Abschlussurkunden das DTMD-Siegel tragen sollten. In Paragraf 3 heißt es wörtlich:„The DTMD University degrees, which are not Luxembourgish but European accredited, are only awarded by Trakia University. The degrees to be issued from now on will be awarded originally by Trakia University. At the same time, the certificates bear the seal of their branch in Luxembourg, the DTMD University.“
Allerdings besitzt die Trakia University laut den bulgarischen Behörden gar keine zahnmedizinische Fakultät (siehe Kasten).
Plötzlich ruhte die Akkreditierung
Die Redaktion konnte einen Bewertungsbericht der Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS) zum Antrag der DTMD auf Akkreditierung des Masterstudienprogramms „Kieferorthopädie“ vom 22. Februar 2025 lesen. Die gAHPGS ist als gemeinnütziger Verein von der Stiftung Akkreditierungsrat für die Durchführung von Begutachtungsverfahren in Deutschland zugelassen.
In dem Bewertungsbericht heißt es: „Mit Schreiben vom 22.02.2025 teilt die DTMD ein Ruhen der Akkreditierung für das Studienprogramm mit. […] Seitens der AHPGS besteht folglich keine Akkreditierung für das Programm ‚Kieferorthopädie‘ mehr.“
Wie uns die AHPGS über ihre Rechtsanwaltskanzlei mitteilen ließ, seien in Anlehnung an die europäischen „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG) vom Mai 2015 einzelne Studienprogramme der DTMD wie das Masterstudienprogramm „Kieferorthopädie“ akkreditiert worden, „und zwar dieses mit Beschluss der Akkreditierungskommission vom 10.12.2020 und ursprünglich mit Laufzeit bis 30.09.2026“. Am 25. Februar 2025 habe man der DTMD auf ihr Schreiben vom 22. Februar geantwortet, dass keine Akkreditierung mehr für die betreffenden Studienprogramme bestehe und die Programme auf der Webseite von AHPGS als „ruhend“ gekennzeichnet würden, „was auch unverzüglich [am] 05.03.2025 erfolgte“.
Die Rechnung von Zahnarzt Kiefermann über den Masterstudiengang Kieferorthopädie, die eine Woche später erstellt wurde, trägt das AHPGS-Logo allerdings noch; ebenso ein im März 2026 für das Sommersemester versendetes Programm der DTMD.
Im Mai 2026 forderte Kiefermann, nun im zweiten berufsbegleitenden Semester, einen Leistungsnachweis bei der DTMD an, den er auch im Namen von DTMD-Dekan Rößler erhält und der für die absolvierten Module ECTS-Punkte ausweist. Im Kleingedruckten heißt es: „Alle Studienprogramme sind vollständig modularisiert und die Anwendung des ECVET Systems ist gegeben. Das Leistungspunktesystem ECVET wird synonym dem European Credit Transfer Systems (ECTS) verwendet, das man aus dem Bologna-Prozess für grundständige Studien kennt.“
Welche Rolle spielt die Privatuniversität Liechtenstein?
Am 13. April 2026 hatte die DTMD indes ein Rundschreiben an alle Studierenden versendet, wonach mit Wirkung zum April 2026 die bei der DTMD angebotenen Masterprogramme auf die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) übergehen würden.
Dort steht: „Die Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL) verleiht Ihnen urkundlich den „Master of Advanced Studies“ (MAS). Auf der Urkunde wird Ihnen durch die Akkreditierungsgesellschaft AHPGS gleichzeitig die Äquivalenz des MAS zum „Master of Science“ (MSc) bescheinigt werden.“ Außerdem wurden 120 ECTS-Punkte, keinerlei Mehrkosten sowie unveränderte Studieninhalte und Dozierende zugesichert.
Am 23. April folgte eine E-Mail, in der klargestellt wurde, dass der Hochschulwechsel zur UFL nur auf Antrag möglich sei. Die UFL werde auf Grundlage der einzureichenden Leistungsnachweise über die Zulassung entscheiden.
Ein solcher Wechsel zur UFL gelang Kiefermann aber nicht. Er erhielt, wie viele andere Mitstudierende, folgende Erklärung von Dr. Simone Telser, Abteilungsleiterin für „Studium und Weiterbildung“ an der UFL: „Die UFL hat von Beginn an darauf hingewiesen, dass über jeden Antrag auf Hochschulwechsel erst nach einer individuellen rechtlichen und akademischen Prüfung entschieden werden kann. Eine generelle Zusage für einen Hochschulwechsel oder eine Aufnahme wurde zu keinem Zeitpunkt erteilt. Jede Entscheidung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen.“
Weiter schreibt sie: „Zu diesen gesetzlichen Voraussetzungen gehört insbesondere, dass die anzuerkennenden Studienleistungen an einer Hochschule oder Hochschuleinrichtung erbracht wurden, die nach den am jeweiligen Hochschulstandort geltenden hochschulrechtlichen Bestimmungen Grundlage eines Hochschulwechsels sein kann. Nach Abschluss dieser Prüfung mussten wir leider feststellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung eines Hochschulwechsels im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind.“
Das ist die Rechtslage
In Luxemburg sind laut Artikel 66, Paragraf 3 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2023 ausschließlich die Universität Luxemburg sowie durch das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen (MESR) anerkannte, spezialisierte Hochschuleinrichtungen berechtigt, Programme unter den Bezeichnungen „Bachelor„ und „Master“ anzubieten, informierte das MESR. Dieses Gesetz schuf dem MESR zufolge die rechtliche Grundlage, um Instituten zu untersagen, nicht-akademische Programme als akademische zu vermarkten.
So handele es sich bei der DTMD weder um eine in Luxemburg anerkannte noch um eine akkreditierte Hochschuleinrichtung, vielmehr trete die DTMD als privater Anbieter im Bereich zahnmedizinischer Fort- und Weiterbildungen in Erscheinung. Dabei seien „die von der DTMD angebotenen Programme [...] als Fortbildung einzustufen, die in Luxemburg weder akademisch anerkannt werden noch zu einem akademischen Grad führen“.
Auch die Abschlüsse, die vor dem Inkrafttreten des Hochschulgesetzes verliehen wurden, waren laut MESR zu niemals in Luxemburg anerkannte akademische Grade, da das Institut weder aktuell noch in der Vergangenheit in Luxembourg als Hochschuleinrichtung akkreditiert war. Folglich seien auch die vom Institut in Aussicht gestellten Übergangsreglungen als „rechtlich unerheblich zu erachten“.
Die DTMD „war und ist somit nach luxemburgischen Recht nicht berechtigt, Masterstudiengänge anzubieten oder durchzuführen“. Zwar sei das Institut befugt, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten; diese dürften jedoch nicht die Bezeichnung eines akademischen Grades tragen. Eine rechtmäßige Durchführung entsprechender Programme wäre dem MESR zufolge lediglich im Rahmen einer Kooperation mit einer ordnungsgemäß akkreditierten Hochschuleinrichtung möglich gewesen, über welche die Programme hätten verliehen werden können. Die bulgarischen Behörden hätten dem Ministerium indes bestätigt, dass die Trakia University in Bulgarien über keine zahnmedizinische Fakultät verfügt.
In der Folge habe das MESR die DTMD wiederholt aufgefordert, sich gesetzeskonform zu verhalten und keine Diplome mehr auszustellen. Durch weitere Kontaktaufnahmen von Absolventen belegten jedoch, dass die DTMD weiterhin solche Abschlüsse ausstellt. Das Ministerium habe daher Klage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht.
Am 6. Juli verschickte die DTMD-Geschäftsleitung eine E-Mail an ihre Studierenden, in der es hieß, dass der Studienbetrieb fortan als Außenstelle der Trakia Universität durchgeführt werde. Nur stehe man vor der Herausforderung, dass sich die Trakia Universität im Moment nicht an die vertraglich vereinbarten Bedingungen halte, was sich erheblich auf vergangenen und laufenden Studiengänge auswirken würde. Man unternehme alles Erdenkliche, um das Problem zugunsten aller Studierenden schnellstmöglich zu lösen.
Das luxemburgische Ministerium widerspricht
Das luxemburgische Ministère de la Recherche et de l’Enseignement supérieur (Ministerium für Forschung und Hochschulwesen, MESR) stellte auf unsere Nachfrage dagegen umissverständlich klar: „Die Diplome der DTMD University for Digital Technologies in Medicine and Dentistry sind nicht durch das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen in Luxemburg akkreditiert und waren dies auch in der Vergangenheit nicht.“
Auch das Ministère de l’Économie in Luxemburg (Wirtschaftsministerium) bestätigt diese Aussage: „Die DTMD verfügt über eine vom Wirtschaftsministerium erteilte Betriebsgenehmigung als Einrichtung für berufliche Aus- und Weiterbildung. Diese Genehmigung erstreckt sich jedoch nicht auf die Durchführung anerkannter Hochschulstudiengänge oder die Verleihung staatlich anerkannter akademischer Abschlüsse.“
Aus den uns übermittelten Unterlagen geht auch hervor, dass Rechnungen von Dozierenden offenbar unbezahlt blieben und die DTMD Insolvenz anmeldete. Die angemeldete Insolvenz bestätigte uns Rößler in einer E-Mail vom 19. August: „Dass sich die Trakia Universität bis heute nicht an die vertraglich vereinbarten Bedingungen hält, ist bedauerlicherweise der Grund für die Insolvenzanmeldung der DTMD Luxemburg, welche daran keine Schuld trifft. Wegen Vertragsverletzung wird daher eine Klage gegen die Trakia Universität in Bulgarien eingereicht.“
Dennoch sei die Kooperation der DTMD mit der Trakia University Rößler zufolge noch nicht endgültig gescheitert, sondern befinde sich laut einem von ihm beauftragten bulgarischen Rechtsanwalt in einem „rechtlich unbestimmten, jedoch nicht negativen Status“. Auch habe die Trakia Universität aktuell noch keine endgültige Ablehnung ausgesprochen – dort laufe eine interne rechtliche Prüfung.
„Zuständiger Ansprechpartner“ sei jedoch „Professor Dr. André Reuter, der Gründungsrektor und für die Verwaltung zuständiger Geschäftsführer der DTMD University S.à.r.l.“ Reuter war in dieser E-Mail in CC gesetzt, reagierte aber nicht. Auf Wikipedia wird Reuter noch als „Hochschullehrer“, „Journalist“, „Unternehmer“ und „Gründungsrektor von Hochschulen und Universitäten“ geführt. Auf X bezeichnet er sich selbst als „Präsident der DTMD University“, „Gründungsrektor der eufom und der ISEC University„ und „CEO des European Institute for Knowledge & Value Management (EIKV)“.
Wie wir aus seinem persönlichen Umfeld nun erfuhren, ist Reuter schon seit mehreren Jahren an Demenz erkrankt und spätestens ab 2021/2022 nicht mehr operativ tätig. Werden in seinem Namen trotzdem noch Geschäfte gemacht?
Und jetzt?
Am Ende bleiben Fragen: Wer übernimmt die Verantwortung für ein Studium, das bereits bezahlt und auch (teilweise) absolviert wurde? Und welchen Status haben die bereits verliehenen Master-Abschlüsse? Wie kann es sein, dass dieses zweifelhafte Geschäftsmodell so lange unbeanstandet blieb?
Fakt ist, dass eine Universität seit fast zehn Jahren einen Master-Studiengang anbietet, dafür sehr hohe Gebühren verlangt, aber niemals zugelassen war. Die Leidtragenden sind die Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich guten Glaubens dort eingeschrieben haben mit dem Ziel, sich beruflich weiterzuqualifizieren.



