Analoge OPG-Röntgenfilme werden knapp
„Carestream, früher Kodak, beendet die Fertigung extraoraler Dentalfilme. Nach aktuellem Stand gibt es auf dem deutschen Markt damit keine Röntgenfilme für die extraorale Anwendung mehr“, informiert die Landeszahnärztekammer Sachsen (LZKS).
Der Ausstieg kam überraschend
Aus der Kammer Baden-Württemberg (LZKBW) heißt es zu dem Vorgang: „Weder der Röntgenausschuss der Bundeszahnärztekammer noch die Zahnärztlichen Stellen der Länder wurden informiert, um die Betreiber darüber in Kenntnis setzen zu können.“
Vielmehr, bestätigt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), sei die Produktion „entgegen früherer Ankündigungen im Juni 2026 überraschend“ eingestellt worden.
Was können Praxen jetzt tun?
Die LZKBW weist darauf hin, dass es einzelne Depots gibt, die noch Restbestände und auch Filme anderer, möglicherweise kleinerer Hersteller, anbieten. Bei der Umstellung auf einen neuen Film müssten Praxen aber dringend an die notwendige überlappende Konstanzprüfung zur Sicherung gleichbleibender Bildqualität der Röntgenaufnahmen denken. Die BZÄK unterstreicht zudem, dass Restbestände nach EU-Verordnung 2017/745 (MDR) zertifiziert sein müssen.
Angesichts des sich abzeichnenden dauerhaften Mangels an analogen Produkten empfiehlt die LZKS Praxisinhaberinnen und -inhabern, einen Umstieg auf digitale Bildgebungsverfahren für sich zu prüfen.
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die kurz vor dem Ruhestand stehen und keine Nachfolge haben, sei ein potenziell teurer Umstieg auf Speicherfolie „nicht die Lösung, da nach Auskunft von Dürr-Dental die entsprechenden Speicherfolien-Scanner nicht mehr vertrieben werden“, so die LZKS. „Als letzte Möglichkeit bleibt die Stilllegung des OPG-Gerätes und die Überweisung an einen Nachbarkollegen.“
Ausnahmegenehmigungen und Angebote für den Umstieg
Die BZÄK teilte mit, dass sie im intensiven Austausch mit dem Bundesverband Dentalhandel (BVD) steht, um zeitnah Lösungen zu finden. Eine Möglichkeit, die derzeit geprüft werde, sei die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige Behörde gemäß Artikel 59 MDR für verfügbare Produkte aus Asien und Osteuropa.
Zeitgleich erarbeiten nach Informationen der BZÄK Dentalhändler gemeinsam mit Herstellern Angebote, die betroffenen Praxen den Umstieg auf digitale Röntgentechnik erleichtern sollen.


169

