278 Zahnzusatzversicherungen im Check
Vergleichen lohnt sich, auch wer schon eine Police hat, könne oft eine bessere oder günstigere finden, lautet der Tipp der Tester. Denn sehr gute neue Verträge bieten heute in der Regel viel höhere Leistungen als noch vor einigen Jahren – besonders für Inlays und Implantate.
Wichtig: Die Versicherung zahlt nur für Behandlungen, die nach Vertragsabschluss erstmals diagnostiziert wurden.
Die Bewertungen reichen von „sehr gut“ bis „mangelhaft“. Der Test umfasst nahezu alle Versicherer, die in Deutschland Zahnzusatzversicherungen anbieten. Bewertet wurden die Leistungen für Zahnersatz: Regelversorgung, privatzahnärztliche Versorgung, Inlays und Implantate sowie jährliche Leistungsbegrenzungen.
74 Tarife sind sehr gut
Abhängig vom Alter und Tarif zahlen 43-jährigen Modellkunden für einen der Testsieger zwischen 25 und 58 Euro im Monat. Sehr guten Basisschutz gibt es schon ab 6 Euro Monatsbeitrag.
Zu den Preis-Leistungsgewinnern mit dem Qualitätsurteil „sehr gut“ (von 0,5 bis 1,5) zählen insgesamt 74 Tarife. Darunter fallen die Policen „Mehr Zahn 100“ (Barmenia), „CEZE“ (Continentale), „Zahnschutz Premium Plus“ (DA Direkt) sowie der „DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100“ (Deutsche Familienversicherung).
Auch viele weitere Angebote, zum Beispiel die der Bayerischen, der Württembergischen sowie der Allianz, Debeka und Ergo wurden mit „Sehr gut“ bewertet.
Als einziger Tarif fällt der „DFV-ZahnSchutz Basis 10“ von der Deutschen Familienversicherung durch. Hier überzeugte keine der vier untersuchten Leistungskategorien, auch wenn der Tarif selbst nur sehr wenig kostet. Für elf Tarife reichte es gerade noch für ein „Ausreichend“.
Viele Versicherer verzichten auf die reguläre Wartezeit
Inzwischen verzichten viele Versicherer auf die reguläre Wartezeit bis zur ertmaligen Rechnungserstattung für Neukunden oder haben sie reduziert.
Personen mit sehr geringen Einkünften sollten keine Zahnzusatzversicherung abschließen, rät die Stiftung. Bei ihnen übernimmt die Krankenkasse auf Antrag die gesamten Kosten für die Regelversorgung.
Diese Härtefallregelung gilt für alle, die Grundsicherung oder BAföG beziehen oder als Alleinstehende ein monatliches Einkommen von 1.582 Euro brutto oder weniger haben. Für ein Paar mit einem Kind (3 Personen) gilt die Härtefallregelung bis zu einem Haushaltseinkommen von 2.570,75 Euro brutto im Monat.


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