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Gesetzesänderung in Kraft getreten

Krankenkassen müssen nicht mehr über höheren Zusatzbeitrag informieren

Entfallene Informationspflicht: Gesetzlich Versicherte erfahren künftig nicht mehr automatisch, wenn ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag anhebt. Coloures-Pic - stock.adobe.com
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Politik
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Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist für Krankenkassen die Pflicht entfallen, ihre Mitglieder individuell über einen Anstieg des Zusatzbeitrags in Kenntnis zu setzen.

Die frühere in § 175 SGB V festgeschriebene Informationspflicht wurde im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens gestrichen. Demnach mussten Krankenkassen Versicherte spätestens einen Monat vor der Anhebung des Zusatzbeitrags „in einem gesonderten Schreiben“ über den höheren Beitrag informieren und auf ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Als Begründung für die Abschaffung dieser Regelung wird Entbürokratisierung genannt.

Versicherte müssen Beitragsentwicklung selbst nachverfolgen

Das im Fall einer Anhebung bisher geltende Sonderkündigungsrecht für Versicherte bleibt bestehen. Allerdings ist dieses zeitlich befristet. Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats erfolgen, in dem der neue Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wird.

Zukünftig fällt es in die Eigenverantwortung der Versicherten, die Entwicklung des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse im Auge zu behalten und gegebenenfalls zu wechseln.

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