Mindestens 1,1 Milliarden Euro Schaden für Kassen durch Fehlinvestments
Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7880) der Grünen-Abgeordneten Dr. Paula Piechotta, Dr. Janosch Dahmen, Leon Eckert, weiterer Abgeordneter sowie der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Insgesamt zwölf Krankenkassen haben demnach rund 900 Millionen Euro in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen und elf Krankenkassen insgesamt 200 Millionen Euro in Inhaberschuldverschreibungen – unter anderem Verius II und Verius III – investiert, die alle als „leistungsgestört“ gelten. Als „leistungsgestört“ gelten Investments, bei denen die Renditen deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben oder sogar ein Totalverlust droht.
Der Schaden ist womöglich noch größer
Der tatsächliche Schaden im gesamten Gesundheitssystem dürfte noch größer ausfallen als die in der Antwort der Bundesregierung genannten Summen. Denn das BAS beaufsichtigt lediglich die 58 bundesweit agierenden Krankenkassen. Regional tätige Krankenkassen werden von den jeweiligen Bundesländern kontrolliert – hierzu liegen der Bundesregierung jedoch keine Informationen vor. Hinzu kommen mehrere Kassenärztliche Vereinigungen, die ebenfalls in riskante Anlagen investiert haben. Insgesamt sind in Deutschland nach Angabe der Bundesregierung 93 gesetzliche Krankenkassen sowie 17 Kassenärztliche Vereinigungen tätig.
„Das BAS geht aktuell davon aus, dass es bei den Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III zu weiteren Verlusten kommen kann“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Der Verius-Fonds sei zwar geschlossen, aber noch nicht aufgelöst.
Die Kassen stehen durch die riskanten Investments unter Druck. Denn sie sind dazu verpflichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden Gelder sehr risikoarm anzulegen, es gelten strenge Anlagerichtlinien – schließlich handelt es sich bei den Geldern um die Beiträge der Versicherten.
Die Bundesregierung fordert laut ihrer Antwort eine sorgfältige Aufklärung darüber, wie es trotz der strengen gesetzlichen Regelungen zu den berichteten Verlusten von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen bei Anlagegeschäften kommen konnte. Dafür müssten die konkreten Sachverhalte ermittelt und durch die Selbstverwaltung sowie die aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich aufgearbeitet und analysiert werden, heißt es.
Gerichtsverfahren verzögern die Aufarbeitung
Die Aufklärung, Aufarbeitung und Bewertung der kritischen Vermögensanlagen und der damit einhergehenden Verluste werde jedoch aufgrund laufender Gerichtsverfahren noch Zeit in Anspruch nehmen, schreibt die Bundesregierung weiter. Mehrere Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen klagen vor dem Landgericht Frankfurt gegen die Finanzunternehmen, die hinter den Verius-Fonds stehen. Sie argumentieren, dass ihnen die risikobehaftete Geldanlage als sicher verkauft wurde, und sehen sich getäuscht.
„Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, wird der Gesamtverlust verlässlich zu beziffern und gesetzlicher Änderungsbedarf zu prüfen sein“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.


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