Grundlohnrate für 2027 beträgt 3,42 Prozent
Immer am 15. September veröffentlicht das BMG die durchschnittliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller GKV-Mitglieder, auch Grundlohnrate oder Grundlohnsummenrate genannt. In die Berechnung fließen die relevanten Daten des zweiten Halbjahres des Vorjahres und des ersten Halbjahres des laufenden Jahres ein. Im Jahr 2026 lag die Grundlohnrate bei 5,17 Prozent, 2025 waren es 4,41 Prozent.
GKV-Spargesetz gibt enge Spielräume vor
Mit dem im vergangenen Juli verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die Bundesregierung die jährlichen Vergütungsanstiege in sämtlichen Leistungsbereichen auf die Grundlohnrate begrenzt.
Für die Jahre 2027 bis 2029 wurde zusätzlich ein Abschlag von einem Prozentpunkt festgelegt. In der gestern bekanntgegebenen Grundlohnrate von 3,42 Prozent ist dieser Abzug bereits berücksichtigt. Honorarsteigerungen oberhalb dieses Richtwerts sind nicht gestattet.


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