Hausfrauen gegen Berufsunfähigkeit versichern

Ein unerkanntes Risiko

Heftarchiv Praxis
Das größte Lebensrisiko ist nicht ein früher Tod, sondern die Berufsunfähigkeit. Das gilt nicht nur für den Ernährer einer Familie, sondern auch für die Hausfrau respektive den Hausmann.

Die Arbeit einer Hausfrau und Mutter wird in aller Regel nicht bezahlt. Sie aber sorgt dafür, dass der Staat immerfort einen dringend notwendigen Nachschub an leistungsfähigen, wohl erzogenen und gut ausgebildeten Steuerzahlern bekommt. Die „Werbungskosten“ hierfür sind das Kindergeld – ein Almosen im Vergleich zu den tatsächlichen Unterhaltskosten. Für ihren staatserhaltenden Einsatz erhält die Hausfrau und Mutter später eine mickrige Rentengutschrift. Was die Arbeitskraft einer Hausfrau wirklich wert ist, wird erst klar, wenn sie ausfällt und eine Ersatzkraft bezahlt werden muss. Unter 2 000 Euro im Monat ist wohl keine qualifizierte Haushaltshilfe zu bekommen, und das auch nur für eine 40-Stunden- Woche. Und das Risiko, dass eine Hausfrau, die zwei oder drei schulpflichtige Kinder aufzieht, in ihrem Beruf (der als solcher gar keiner ist) ausfällt, ist ebenso groß, wie dass der Ernährer der Familie seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Denn die Haushaltsführung ist zum Teil schwere körperliche Arbeit. Sie ist in hohem Maße unfallträchtig. Und der Stressfaktor liegt im oberen Bereich. Hinzu kommt, dass Frauen, auch jüngere, ein relativ hohes Krebsrisiko haben. Doch eine Nur-Hausfrau gegen Berufsunfähigkeit (BU) zu versichern, kommt einem Hürdenlauf durch das Assekuranzgewerbe gleich. Nur zu leicht laufen die Policen-Aspirantinnen Gefahr, sich im Gestrüpp des „Kleingedruckten“ zu verheddern. Im Einzelnen gilt vor allem Folgendes zu beachten:

• Die Versicherer unterscheiden zwischenErwerbs- und Berufsunfähigkeit. Erwerbsunfähig ist, wer in keinem Beruf täglich mehr als zwei oder drei Stunden tätig sein kann. Als berufsunfähig gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen in seinem erlernten und ausgeübten Beruf nur noch zu weniger als 50 Prozent tätig sein kann. Auch wenn Hausfrauen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sind sie in aller Regel für den Fall der Erwerbsunfähigkeit versichert.

• Die Versicherer stufen ihre Risiken inBerufsgruppenein. Hausfrauen rangieren zumeist in der Berufsgruppe drei. Sie werden somit Elektrikern oder Monteuren gleichgestellt. In die teure Berufsgruppe vier (Künstler) sollten sich Hausfrauen auf keinen Fall einstufen lassen. In ihrer angestammten Gruppe (zwei oder drei) zahlen sie auf die Grundprämie einen Aufschlag zwischen 30 und 40 Prozent. Eine versicherte Jahresrente von 12 000 Euro sollte das Minimum sein. Einige Gesellschaften versichern als Jahresmaximum nur die Hälfte. Nur ganz wenige gehen über 12 000 Euro hinaus, so etwa die Alte Leipziger und die Volksfürsorge (jeweils bis 18 000 Euro).

• Ein Stolperstein unter den Versicherungsbedingungen ist dieVerweisung. Danach kann ein Assekurant einem versicherten Kunden die Rente bei Berufsunfähigkeit verweigern, wenn er noch so weit erwerbsfähig ist, dass er in einem anderen Beruf arbeiten kann.  

So könnte beispielsweise eine Hausfrau, die wegen eines Rückenschadens in ihrem Metier nicht mehr voll arbeiten kann, in den Job einer Telefonistin verwiesen werden. Das wäre eine vertraglich fixierte „abstrakte“ Verweisung. Wird eine „konkrete“ Verweisung vereinbart, darf der Versicherer die Rente dann verweigern, wenn eine Hausfrau tatsächlich einen neuen Beruf ausübt. 

Verweisungen, die abstrakte auf jeden Fall, aber auch die konkrete, sollten nach Möglichkeit ausgeschlossen werden. Sie schränken das Versicherungsziel erheblich ein. Eine versicherte Hausfrau muss sich im Ernstfall fragen, weshalb sie eigentlich Prämien für den Fall der Berufsunfähigkeit gezahlt hat, wenn sie weiterhin als erwerbsfähig eingestuft und in einen anderen Beruf verwiesen werden kann. Selbst wenn die Verweisung mit einem Prämienrabatt verbunden ist, sind die reduzierten Prämien noch zu hoch oder gar umsonst gezahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit letztlich nicht versichert ist.  

Eine BU-Police sollte auch bei Hausfrauen mindestens bis zum 60. Lebensjahr laufen und nicht nur die Zeit der Kindererziehung abdecken. Kehrt nämlich eine Hausfrau ins Berufsleben zurück, wenn die Kinder flügge sind, ist es zu spät, um noch zu günstigen Bedingungen abschließen zu können – wenn überhaupt. 

Der erste und einzige Vertrag sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden und bis zum Rentenalter reichen. Viele Frauen haben, ehe sie Mutter und damit zumeist zwangsweise Hausfrau wurden, einen Beruf ausgeübt. Wer sich zu dieser Zeit versichert, kann zumeist günstige Prämien mit einer BU-Rente kombinieren, die weit über dem üblichen Hausfrauenniveau liegt. In diesem Zusammenhang ist auf eine entscheidende Fußangel zu achten: Verträge nach Möglichkeit meiden, in denen eine nur zeitweilige Berufsaussteigerin nach einigen Jahren automatisch als Hausfrau eingestuft und nicht mehr zurückgestuft wird.  

Ideal ist die Klausel, dass eine in ihrem angestammten Beruf versicherte Hausfrau diesen Status bis zum Ende der Policenlaufzeit behalten kann. 

Entscheidend ist, dass eine BUPolice maßgeschneidert ist, auch wenn das in aller Regel mehr Prämien kostet als ein in der Leistung eingeschränkter Versicherungsvertrag. Man sollte mindestens ein halbes Dutzend Angebote einholen, die kleingedruckten Vertragsbedingungen sehr aufmerksam studieren und nur bei einem Vertreter unterschreiben, der wirklich sachkundig ist. Denn die Materie ist zu kompliziert und die Folgen einer Falschberatung sind zu gravierend, um im Hauruckverfahren eine BU-Police zu buchen. 

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