Budget-Verhandlungen mit Ersatzkassen

Showdown in Bayern

Der seit Jahren schwelende Konflikt zwischen Ersatzkassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns eskaliert. Barmer, DAK und Co. weigern sich, einen Schiedsspruch anzuerkennen – mit Rückendeckung des Bundesversicherungsamtes (BVA). Jetzt soll der massive Widerstand der bayerischen Zahnärzte endgültig gebrochen werden: Der Ersatzkassenverband VdAK hat angekündigt, die Abschlagszahlungen um 50 Prozent zu kürzen.

In Bayern stehen die Zeichen auf Sturm: Noch im Januar sollen alle Zahnärzte im Freistaat befragt werden, ob man gemeinschaftlich bei der Behandlung von Ersatzkassen-Versicherten zum Kostenerstattungsprinzip übergeht. Nur so könne man sicherstellen, dass die Zahlungspflicht der Kassen eingefordert werden kann, so der Sprecher der KZV Bayerns, Hans Glatzl. Wenn alle bayerischen Kassenzahnärzte vorab der Forderung nach Leistungstransparenz durch das BMG nachkommen, ist die Kostenerstattung das probate Mittel. So sehen die bayerischen Zahnärzte die Auseinandersetzung mit den Ersatzkassen als politisch gewünschte Erprobungsregelung zu Leistungstranzparenz.

Die Ersatzkassen hingegen scheuen diese offene Preislegung ihrer Leistung (nicht ohne Grund) und haben mit sofortiger Wirkung eine Kürzung der Abschlagszahlungen angekündigt. Mit Recht erklärt Dr. Löffler, Erster Vorsitzender der KZVB, „Dann, wenn wir 100 Prozent der Leistung auf dem Erstattungsweg bereits erhalten haben, wollen wir die 50 Prozent gar nicht mehr. Es wird aber keine Behandlung verweigert oder irgendein Versicherter wegen seiner Kassenzugehörigkeit diskriminiert.“ Hier herrsche ein Zwei-Klassen-Versicherten-Status, wo der Normalverdiener in seiner Leistungswahl eindeutig entrechtet wird, ohne dass sich Verbraucherschutzverbände darüber aufregen würden, so Löffler. Er betont, dass diese Auseinandersetzung mit den Ersatzkassen aus grundrechtpolitischer Sicht notwendig ist. In keinem Land Westeuropas sei nach seiner Auffassung eine derartige Entrechtung und Bevormundung der Bevölkerung und der Heilberufe gegeben, wie in Deutschland. Die Ersatzkassen sind dabei die Wegbereiter der Abhängigkeitsszenarien.

Bereits seit drei Jahren befinden sich Kassen und die KZV im Dauerclinch. Es gibt seit 2001 keinen gültigen Vertrag mehr, da sich die Ersatzkassen geweigert haben, der jährlich erforderlichen Erhöhung des Gesamthonorars zuzustimmen. „Die ungesicherte Finanzsituation gefährdet längerfristig gesehen die Zahngesundheit der bayerischen Bevölkerung“, fasst Dr. Löffler die Situation zusammen.

Mit einer Öffentlichkeitskampagne begannen die Zahnärzte im Freistaat vergangenes Jahr, ihre Versicherten über das Verhalten der Ersatzkassen aufzuklären. Denn immerhin gab es erneuerte Verträge mit den Regionalkassen (AOK, BKK, IKK und mehr) – nur die Ersatzkassen (BEK, DAK, TK, GEK) weigerten sich, die vermehrt eingenommenen Gelder für die zahnärztliche Versorgung zur Verfügung zu stellen. In Zeitungsanzeigen und mit einem Info-Brief an Ersatzkassenversicherte klärte die KZV Bayerns über das Gebaren der Ersatzkassen auf, die trotz überdurchschnittlicher Beiträge in Bayern die Zahlungen kürzen. Der VdAK reagierte prompt und forderte die KZVB auf, die Aussagen in diesem Brief zu widerrufen, andernfalls würde „gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen“. Mittlerweile gibt es aufgrund des Info-Briefes erste Klageeinreichungen von Ersatzkassen-Versicherten wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Inwieweit die Kassen ihre Versicherten zu diesem Schritt ermutigt haben, ist noch nicht bekannt.

Der VdAK will jegliche Kritik bereits im Keim ersticken. Und die Ersatzkassen bleiben konsequent bei ihrer Weigerung zur Budget-Anpassung – mit Rückendeckung des Bundesversicherungsamtes. Völlig überraschend hatte das BVA im vergangenen Jahr einen bereits gültigen Schiedsspruch, der von der zuständigen bayerischen Aufsichtsbehörde auch nicht beanstandet worden war, vorläufig ausgehebelt. Laut Begründung des BVA ist „die Einhaltung des Grundsatzes der Beitragsstabilität“ höher zu bewerten, als die finanzielle Sicherstellung notwendiger zahnmedizinischer Leistungen. Diese Anmaßung des BVA dürfte ein bisher in der Bundesrepublik einmaliger Vorgang mit grundgesetzlich relevanten Dimensionen sein. Im Übrigen wurde der jetzt bestrittene Rechtsweg formell an zwei Gerichtsorten eröffnet – in München für die KZVB und in Köln für den VdAK. Ein Zustand, den die deutsche Rechtsordnung eigentlich gar nicht vorgesehen hat.

Bis zu einer Entscheidung könnten gut und gerne acht Jahre vergehen. Deswegen suchen die bayerischen Zahnärzte jetzt als ultima ratio auf anderem Weg nach einer Lösung: mittels Kostenerstattung.

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