Beirat Fortbildung der BZÄK und DGZMK

Clearingstelle für die Fortbildung

Im gemeinsamen Beirat Fortbildung werden die Bundeszahnärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund, und Kieferheilkunde (DGZMK) als künftige Clearingstelle für die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen fungieren. Das haben beide Vorstände in einem neuen Statut beschlossen.

uf Anraten des Consiliums der Bundeszahnärztekammer, den Bestrebungen einer Zwangsfortbildung entgegenzuwirken und in Eigenregie für den Berufsstand tätig zu werden, haben BZÄK und DGZMK beschlossen, als künftige Clearingstelle für die Akkreditierung von Fortbildung zu fungieren. Sie werden diesbezüglich die Landeszahnärztekammern sowie andere Institutionen beraten. Dazu haben beide Organisationen auf ihrer konstituierenden Sitzung ein Statut für den Wissenschaftlichen Beirat Fortbildung verabschiedet.

Der Wissenschaftliche Beirat hat die Aufgabe, die Bundeszahnärztekammer in wissenschaftlichen Fragen der Zahn-, Mundund Kieferheilkunde zu beraten, heißt es in dem Statut. Der BZÄK-Vorstand legt dem Beirat Grundsatz- und Einzelfragen zur Beantwortung vor, um dadurch in seiner Meinungsbildung unterstützt zu werden. Der Beirat ist berechtigt, von sich aus dem Vorstand der BZÄK Vorschläge zu unterbreiten und hierzu Anträge zu stellen.

Der Beirat empfiehlt

Die wissenschaftliche Untermauerung der Fortbildung bleibt weiter bei der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (zzq).

Der Beirat „spricht Empfehlungen für die Anerkennung für überregionale und internationale freie Fortbildungsanbieter aus“ und informiert darüber, heisst es in der Satzung.

Der Beirat Fortbildung ist organisatorisch beim Ausschuss Qualitätssicherung der BZÄK angesiedelt und erhält von den Vorständen die Kompetenz, Empfehlungen im Einzelfall auszusprechen. Er kann über die BZÄK oder die DGZMK direkt erreicht werden. Die Geschäftsstelle ist angesiederlt bei der BZÄK: Vorsitzender des Beirats ist Dr. Walther Dieckhoff, Kammerpräsident Westfalen-Lippe. Ein jährlich wechselnder Vorsitz ist vorgesehen.

Der Beirat setzt sich aus je einem Vertreter und Stellvertreter von BZÄK und DGZMK zusammen. Der KZBV-Vorstand hat jüngst beschlossen, ebenfalls Mitglied im Beirat Fortbildung zu werden.

Bei der konstituierenden Sitzung sind unter anderem Aufgaben und Arbeisweise festgelegt worden. Dazu gehört beispielsweise:

• die Koordinierung der Strukturierten Fortbildung und ein Abgleich der Curricula,

• die Empfehlung zur Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des freiwilligen Fortbildungsnachweises, insbesondere bei überregionalen Anbietern,

• die Einstellung von Formularen im Internet.

Außerdem fand eine Bestandsaufnahme zu Bausteinen der Strukturierten Fortbildung und über freiwillige Fortbildungsnachweise statt.

Am 14. Mai wird eine Koordinierungskonferenz Fortbildung der BZÄK stattfinden. BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp und DGZMK-Präsident Prof. Dr. Heiner Weber kommentierten zur konstituierenden Sitzung: „Wir folgen mit dem neuen Statut dem Gebot des Handelns. Hier – wie übrigens auch auf dem weiteren Gebiet der Qualitätssicherung – gilt: Was wir nicht selbst definieren und regeln, wird uns von anderer, politischer Seite aus der Hand genommen.“

• Die Punktebewertung wurde vom Beirat Fortbidung entwickelt. Dort wurden auch Formblätter für die  Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des freiwilligen Fortbildungsnachweises sowie Checklisten für Fortbildungsveranstalter erstellt.

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