Gastkommentar

Ärzte als Sündenbock

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat eine Kampagne gegen die Ärzteschaft gestartet. Sie sucht einen Schuldigen für den mangelnden Erfolg der Gesundheitsreform. Doch in der Bevölkerung verfängt ihre Strategie nicht.

Dr. Dorothea Siems
Wirtschaftskorrespondentin im Parlamentsbüro der Welt, Berlin

Die Worte können deutlicher nicht sein. Von „versuchter Sabotage“ und „krimineller Energie“ ist die Rede. Ärzte und Zahnärzte hätten sich „auf dem Rücken der Patienten“ bereichert. Auf 70 Seiten hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt in einem Schwarzbuch ausgebreitet, wie Mediziner die Wirren der Gesundheitsreform zu ihrem Vorteil ausgenutzt haben. Welchen Eindruck die SPD-Politikerin mit dieser Kampagne erzeugen wollte ist klar: Nicht der Gesetzgeber, sondern die Leistungserbringer sind Schuld an der Misere der Reform. Und nicht das Gesetz, sondern nur seine Umsetzung durch die Selbstverwaltung verdiene Kritik. Zweifellos gibt es unter den Medizinern wie in jedem Berufsstand einige schwarze Schafe. Doch deshalb alle Ärzte und Zahnärzte an den Pranger zu stellen ist unangemessen. Dies gilt umso mehr, weil die Reform nicht nur die Patienten, sondern auch die Leistungserbringer belastet.

Das Schwarzbuch markiert einen neuen Tiefpunkt in dem Verhältnis zwischen Schmidt und der Ärzteschaft. Die Ministerin, deren Popularitätswerte im Keller sind, braucht einen Sündenbock. Die Gesundheitsreform sehen breite Schichten der Gesellschaft als reinen Sozialabbau. Die Regierung hat es nicht nur versäumt, den Wählern klar zu machen, warum Einschnitte unvermeidlich sind. Sie hat darüber hinaus auch ein schlampig ausgearbeitetes Gesetz vorgelegt. Die handwerklichen Fehler richteten zum Jahresbeginn eine heillose Verwirrung an und heizten die Wut der Patienten zusätzlich an. Denn vielfach konnten nicht einmal die Leistungserbringer oder die Kassen die Fragen beantworten, weil es schlichtweg noch gar keine festgelegten Regelungen gab. Es war unklar, wer als chronisch krank gilt, wie oft im Jahr ein Kassenpatient zum Zahnarzt zur Vorsorge gehen darf, wie ein Sozialhilfeempfänger im Heim von seinem Taschengeld die Zuzahlung leisten soll und vieles mehr. In keinem Fall sah Frau Schmidt die Schuld für die Probleme bei sich und dem in ihrem Haus formulierten Gesetz. Stets wies sie die Verantwortung Kassen und Ärzten zu, die das neue Recht nicht richtig umgesetzt hätten. Doch in der Bevölkerung verfing diese Strategie nicht. Die Versicherten haben sehr wohl verstanden, dass sie die Veränderungen der Politik – und zwar Regierung und Union – zu verdanken haben. Die Kassenpatienten sind zudem sauer, weil trotz Ausweitung der Selbstbeteiligung und Ausdünnung des Leistungskatalogs die Beitragssätze nicht wie versprochen sinken. Schmidt hatte in Aussicht gestellt, dass der Durchschnittssatz schon in diesem Jahr von 14,3 auf 13,6 Prozent sinken sollte. Tatsächlich fiel er bisher nur minimal auf 14,2 Prozent. Und selbst dieser Wert ist angesichts des gigantischen Schuldenbergs der Kassen künstlich niedrig gehalten. Die meisten Kassenchefs sehen deshalb trotz des massiven Rückgangs bei den Arztbesuchen und den Arzneimittelausgaben im ersten Quartal keinen Spielraum für spürbare Beitragssatzsenkungen in diesem Jahr. Mit ihrer Ärzteschelte hat Schmidt kundgetan, wem sie den schwarzen Peter für den mangelnden Erfolg der Reform zuzuschieben gedenkt.

Ohnehin sind der Ministerin und ihrer Partei die freiberuflichen Ärzte und Zahnärzte ein Dorn im Auge. Mit der Gesundheitsreform wurde denn auch ein erster Schritt getan, die Ärzteschaft stärker zu steuern. Als erstes werden dies die Fachärzte zu spüren bekommen, die mehr und mehr in die neuen Versorgungszentren nach dem Vorbild der Polikliniken der DDR eingebunden werden sollen. Der Arzt als Angestellter der Krankenkassen könnte nach den Vorstellungen vieler Sozialdemokraten die Endstufe der „Modernisierung“ des Gesundheitswesens sein. Ein Blick in andere Länder zeigt allerdings, dass die beste Medizin dort geboten wird, wo Wettbewerb und Freiberuflichkeit blühen und nicht in staatlich regulierten Gesundheitssystemen.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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