Hauptversammlung des FVDZ in Wiesbaden

Berufspolitik als Hauptaufgabe

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Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) hat auf seiner Hauptversammlung (6. bis 8. Oktober in Wiesbaden) einen neuen Bundesvorstand gewählt. Dr. Karl-Heinz Sundmacher, bisher Stellvertreter des acht Jahre im Vorsitz agierenden Dr. Wilfried Beckmann, will als Nachfolger an dessen „erfolgreiche Amtszeit anknüpfen, den berufspolitischen Kurs kontinuierlich fortsetzen und weiterentwickeln“. Zuvor hatten sich die Delegierten nach heftiger Auseinandersetzung in einer Kampfabstimmung mit 87 Stimmen für Sundmacher und gegen Beckmann (71) entschieden.

Eine denkwürdige Feier zum 50. Gründungstag als Start – und der Wechsel des Bundesvorstandes als Höhepunkt: So setzten die 171 Delegierten den Rahmen ihrer diesjährigen Hauptversammlung des mit 21 000 Mitgliedern größten Interessensverbandes deutscher Zahnärzte. Dazwischen führten sie ihre seit der Bremer Hauptversammlung im Jahr 2003 anhaltende Debatte um die politische Ausrichtung des Verbandes weiter. Keine einfache, aber Dank langjähriger Erfahrung lösbare Aufgabe für den letztmalig in seiner Funktion agierenden Versammlungsleiter Dr. Gunther Lichtblau im, so Lichtblau, „führenden Berufsverband der freiberuflich tätigen Zahnärzte“.

Realismus oder Rolle rückwärts

Den Gästen der offiziellen Feierstunde – unter ihnen Vertreter der zahnärztlichen Verbände aus der Schweiz und Österreich, der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes zahntechnischer Laboratorien Herbert Stolle sowie der FDP-Bundestagsabgeordnete Daniel Bahr – präsentierte Beckmann einen Verband, der seinem höchsten Ziel, der „Sicherstellung der freien Ausübung des zahnärztlichen Berufes zum Wohle des Patienten“, kontinuierlich treu geblieben sei.

In einer Festrede, die durch 50 Jahre zahnärztliche Interessensvertretung führte, bekräftigte der ehemalige Bundesvorsitzende den Anspruch des Verbandes als „Avantgarde“ zahnärztlicher Standespolitik. Der FVDZ, 1955 als „Notgemeinschaft Deutscher Zahnärzte“ in Bingen am Rhein gegründet und zwei Jahre später umbenannt, hatte bis zum Jahr 2003 versucht, die Arbeit in den zahnärztlichen Selbstverwaltungen durch Entsendung von Ehrenamtskandidaten stark mitzuprägen.

Auf der Hauptversammlung in Bremen vor zwei Jahren beschlossen die Delegierten aber, sich in den hauptamtlich strukturierten KZVen nicht mehr zu engagieren. Beckmann: „Die Durchsetzung der Ziele durch die KZVen waren nicht mehr möglich.“ Deshalb habe man 2003 in Bremen beschlossen, „die Unterstützung aufzugeben“.

Aufgebaut wurde in den vergangenen zwei Jahren ein Konzept, den Zahnärzten „neue Wege“ zu ebnen – ein Angebot, das durch Know-how-Vermittlung in Seminaren den niedergelassenen Zahnärzten den Ausstieg aus dem GKV-System erleichtern sollte.

Der neue Vorsitzende Sundmacher sah darin eine neue Schwerpunktsetzung und somit eine Vernachlässigung der „Kernkompetenz“ des Freien Verbandes: „Die politische Interessenvertretung hat den Freien Verband stark gemacht und sie wird ihn wieder stark machen.“ Hier sei, so Sundmacher überzeugt, „Realismus gefragt“, „eine Orientierung an den realen Problemen der Kollegen in der täglichen Praxis“.

Beckmann, der in seinem Kurz-Plädoyer zur Wahl vor einer „Rolle Rückwärts“ des Verbandes warnte, mahnte zu „Kontinuität”, „Gemeinsamkeit“ und der weiteren „Arbeit an den Satzungszielen“ des Verbandes.

In der anschließenden Wahl entschieden sich die Delegierten für einen neuen Bundesvorstand mit Dr. Sundmacher als Vorsitzendem und Dr. K. Ulrich Rubehn sowie Dr. Ernst-Jürgen Otterbach als Stellvertretern.

Beisitzer des neuen Vorstandes wurden Dipl.-Stom. Peter Luthardt, ZA Joachim Hoffmann, Dr. Dr. Heinrich Schneider, Dr. Norbert Grosse, Dr. Alois Schneck, Dr. Dirk Timmermann, Dr. Wolfram Sadowski und ZA-Bertram Steiner.

Die Delegierten beschlossen ebenfalls, die von Dr. Beckmann veranlasste Beurlaubung des langjährigen Verbandsdirektors Manfred Gilles „mit unverzüglicher Wirkung“ aufzuheben.

Vor der Wahl hatte Beckmann als Bundesvorsitzender die große Koalition aus SPD und CDU/CSU gemahnt, „die einmalige Chance einer strukturellen Gesundheitsreform“ nicht zu verpassen. In einer mit großer Mehrheit angenommenen Resolution forderte der Freie Verband, der anlässlich seiner 50-Jahr-Feierstunde in einer Diskussionsrunde mit dem Bundesvorsitzenden Beckmann, dem Präsidenten des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Günter Hirsch und dem Sozialrechtler Prof. Dr. Dr. Eberhard Eichenhofer (Universität Jena) die Chancen der Freiberuflichkeit innerhalb der Europäischen Union auslotete, eine „freiheitliche Neuorientierung im Gesundheitswesen“. Dabei müsse „Eigenverantwortung in eine neuen Balance zwischen eigener und gesellschaftlicher Verantwortung“ gesetzt werden und einen neuen Stellenwert vor der „Inanspruchnahme solidarisch finanzierter Leistungen“ einnehmen.

Praxisnahe Konzepte

In diesem Zusammenhang plädiert der FVDZ zwar für eine „Pflicht zur Versicherung eines Kernleistungsbereiches so genannter großer Risiken“, fordert aber gleichzeitig die „Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. Der „Kernleistungsbereich Zahnmedizin“ mit der Pflicht zur Versicherung umfasse die Bereiche „Prävention, Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen, von Behinderten sowie Behandlungen in folge von Tumor, Trauma und genetisch bedingten Erkrankungen“. Alle anderen Leistungen gehören, so der freie Verband, „in die Eigenverantwortung des Patienten“. Einstimmig verabschiedeten die Delegierten eine Resolution zur Stärkung der zahnärztlichen Freiberuflichkeit.

Den neuen Bundesvorstand beauftragten die Delegierten, „praxisnahe Konzepte für die Bereiche Honorierung, Finanzierung und Erstattung von zahnmedizinischen Leistungen weiter zu entwickeln und auszuformulieren“. Diese Konzepte sollten sich „an den existierenden Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen orientieren und Patienten sowie Zahnärzteschaft Möglichkeiten eröffnen, den Weg hin zur freiheitlichen Neuorientierung mitgehen zu können“.

Zurück zu einem offenen Normalmaß

Mit dem Beschluss, dass die Mitglieder des Freien Verbandes „frei in ihrer Entscheidung für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten in den zahnärztlichen Körperschaften“ seien, „ihr Handeln sich an der Satzung des Verbandes“ zu orientieren habe, sieht der Freie Verband den äußerst divers diskutierten Bremer Beschluss, wonach „alle Mitglieder zukünftig keine Funktionen, ob haupt-, neben- oder ehrenamtlich, in den nach Maßgabe des GMG umstrukturierten Körperschaften“ ausüben sollten, als aufgehoben an.

Der neue Bundesvorsitzende Sundmacher will entsprechend „das in den letzten Jahren abgekühlte Verhältnis zwischen dem Verband und den zahnärztlichen Körperschaften, Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, wieder auf ein offenes und normales Maß“ bringen. Sundmacher hofft, gemeinsame Schnittmengen definieren, gemeinsame Ziele erarbeiten und Felder für gemeinsames Vorgehen abstecken zu können.

Allerdings ließ auch der neue Bundesvorsitzende keinen Zweifel daran, „dass der Freie Verband überall dort offene und ehrliche Kritik an den Auswüchsen der Körperschaftsarbeit üben“ werde, wo es nötig sei. Tenor des FVDZ gegenüber den selbstverwalteten Interessenorganisationen sei „Kooperation, nicht Konfrontation“. Dies sei gerade im Hinblick auf die ungewisse gesundheitspolitische Ausrichtung einer neu zu bildenden Regierung erforderlich. Die zm werden berichten.

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