Referenten-Entwurf zur Gesundheitsreform

Abmarsch in die Staatsmedizin

Ganz Deutschland schüttelt den Kopf: Die Regierung spricht von ihrem größten Reformvorhaben und schließt im selben Atemzug den Sachverstand der Gesundheitsberufe aus. Seit geraumer Zeit geht es nämlich nicht mehr darum, ein optimales Ergebnis zu erzielen. Nein, die Gesundheitsreform ist zur Machtfrage mutiert. Und egal, wie sehr Merkel und Müntefering die Einigkeit in dieser Frage beschwören: Hinter dem Entwurf steht in der Koalition niemand mehr – „Augen zu und durch“ lautet die Devise.

Ministerin Ulla Schmidt hatte Montags zur Anhörung in der Sache „Gesundheitsreform“ geladen. Statt wie gewohnt auf vollbesetzte Reihen, blickte man allerdings auf leere Stühle. Nur 60 der erwarteten 180 Verbände waren erschienen. Die wichtigsten Organisationen im Gesundheitswesen boykottierten die Veranstaltung. Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) blieben fern. Aus gutem Grund. Erst am Donnerstag zuvor hatte das BMG ihnen den Referenten-Entwurf zugestellt. Und wenngleich das Ministerium die Kritik als „an den Haaren herbeigezogen“ zurückwies, waren Leistungsträger und Krankenkassen zu Recht empört: Nur zwei Werktage wurden ihnen zugestanden, um das 542 Seiten starke Papier detailliert auf mögliche Schwachstellen durchzuforsten. Viel zu wenig Zeit, um ein Werk zu prüfen, dass weitreichende Folgen für alle 80 Millionen Menschen in Deutschland hat. Wer eine derartige Frist ansetzt, so die Ärzte-, Klinik- und Krankenkassenverbände, könne nicht ernsthaft an fachlichem Rat interessiert sein. Seriöse Arbeit sei unter diesen Bedingungen nicht zu leisten.

Einstieg in die Zuteilungsmedizin

Dennoch haben BZÄK und KZBV sich ihrer gesellschaftlichen und berufspolitischen Verantwortung nicht entzogen und das Papier quasi über Nacht bewertet. Wie alle anderen gesundheitlichen Verbände watschten auch sie den Entwurf ab: Dieser verstärke massiv die Einflussmöglichkeit des BMG auf die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und bedeute nichts weniger als den Einstieg in einen staatlich gelenkten Gesundheitsdienst.

„Die Selbstverwaltung wird ihrer Kompetenzen weitgehend beraubt, wenn im Gemeinsamen Bundesausschuss demnächst hauptamtliche Funktionäre sitzen, die vorgeben, welche Leistungen der Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst“, betont der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. „Die Selbstverwaltung wird zerstört, fachliche Kompetenz getilgt. Statt ein demokratisches System zu bewahren, das auf Interessenausgleich setzt und sich eben dadurch bewährt hat, bekommen wir eine zentrale nationale Gesundheitsbehörde, und der G-BA verkommt zum Anhängsel des BMG.“

Dass die Krankenkassen im Namen des Wettbewerbs einen übergeordneten Spitzenverband gründen sollen, halten beide Verbände für kontraproduktiv. „Wir lehnen die Bildung dieses Spitzenverbandes ab, weil er zu Vereinheitlichung und Verstaatlichung führt und gerade nicht zu mehr Wettbewerb“, führt BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp aus. „Auch hier will das BMG als zuständige Aufsichtsbehörde einen Fuß in die Tür setzen – faktisch wird dadurch der Weg in eine staatsdirigistische Zuteilungsmedizin freigemacht.“

Besonders negativ bewertet die Zahnärzteschaft die vorgesehenen Regelungen zur PKV. „Der von der Koalition geplante Basistarif zerstört das vorbildlich funktionierende PKV-Modell und erhebt widersinnigerweise die marode GKV zur Richtschnur“, erläutert Weitkamp. Der Basistarif solle künftig für jedermann gelten und insbesondere ein Rückkehrrecht für ehemalige PKVVersicherte ermöglichen. Diese Bestimmungen verdeutlichten, dass es dem Gesetzgeber eigentlich nur darum ginge, die PKV Richtung GKV gleichzuschalten. Weitkamp weiter: „Daraus resultiert freilich auch die Gleichschaltung der Vergütungen in GKV und PKV. Und auch das lehnen wir kategorisch ab. Denn abgesehen von den unterschiedlichen Normaufträgen von Bema und GOZ würden dabei grundsätzliche Unterschiede des Leistungsinhaltes und der Leistungserbringung verkannt und ohne Not ein Vergütungssystem zur Disposition gestellt, das indirekt wesentlich zur Finanzierung der GKV-Versorgung beiträgt.“

Begrüßt wird allein der Plan, die Zulassungsbeschränkungen aufzuheben. Allerdings bleiben die Vorschriften zur Budgetierung und Degression bestehen – die vorgesehenen Maßnahmen greifen also viel zu kurz. „Die Regelungen im Referenten-Entwurf laufen den Bestimmungen im Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) komplett zuwider“, beschreibt Fedderwitz die Lage. „Bei Zahnärzten mit Zweitpraxen in anderen KZV-Bereichen sind zum Beispiel Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder die Berechnung des degressiven Punktwertes schlicht unmöglich.“

Die BZÄK und KZBV sind sich in ihrer Bewertung einig: Obwohl die Regierung stets lauthals nach mehr Wettbewerb schreit, scheint das Ziel dieses Entwufs gänzlich entgegengesetzt - nämlich die jetzige Vielfalt und den bereits vorhandenen Wettbewerb im Gesundheitswesen auszuhebeln, die Gesundheitsorganisationen auszuschalten und das Gesundheitswesen zu verstaatlichen.

Kritik ist nicht gefragt

Trotz oder vielleicht auch gerade wegen der massiven Kritik an der Reform soll das Verfahren jetzt schneller durchgepaukt werden als ursprünglich geplant – am besten geräuschlos. Zu groß ist offenbar die Angst, dass das große Werk sonst wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt. Bereits einen Tag nach der Anhörung ging der Gesetzentwurf in die Ministeriumsabstimmung. Ein weiteres Zeichen dafür, dass die Einwände der gesundheitlichen Verbände nicht gefragt sind. Beendet werden soll das Gesetzgebungsverfahren am 16. Februar nächsten Jahres mit der abschließenden Entscheidung des Bundesrates. Die Reform soll am 1. April in Kraft treten.

Die SPD-Linke kritisierte, der geplante schärfere Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen führe zu einer „ganz perfiden Form des Leistungsabbaus“. Auch die „nicht akzeptable“ Regelung zur Zuzahlung in Höhe von acht Euro ohne Einkommensprüfung müsse geändert werden. Zudem müsse der Finanzausgleich für die unterschiedliche Verteilung der Kranken zwischen den Kassen verstärkt werden. Sonst werde es bei der Abstimmung im Parlament eng, sagte Andrea Nahles. Struck signalisierte Änderungsbereitschaft. Gestritten wurde auch über die höheren Zuzahlungen für jene Krebspatienten, die im Vorfeld mit der Vorsorge geschludert haben. Wenn sie vor ihrer Erkrankung nicht zur Vorsorge gegangen sind, sollen sie laut Entwurf für Medikamente und Hilfsmittel künftig bis zu zwei Prozent zuzahlen. Bisher müssen chronisch Kranke maximal ein Prozent aufwenden.

Die Krankenkassen setzten unterdessen ihre Attacken gegen die Regierung fort. Die Spitzenverbände drohen mit ernsten Konsequenzen für die Versicherten, sollte die Gesundheitsreform wie geplant umgesetzt werden. Nicht nur von steigenden Beiträgen ist die Rede, sondern auch vom Zusammenbruch der gesamten Gesundheitsversorgung in einzelnen Regionen und erheblichen Leistungseinschränkungen. Alles in allem keine guten Aussichten.

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