Finanzierungsangebote sorgfältig prüfen

Triftige Gründe für einen scharfen Blick

Wieder steigende Zinsen bei langfristigen Finanzierungen und die Sorge vor höheren Zinsbelastungen sind zwei triftige Gründe für Praxischefs, ihren realistischen Blick bei vermeintlich risikolosen und zinsgünstigen Darlehen erst recht zu schärfen.

Mit einem Zinssatz von 4,25 Prozent bei einer jährlichen Tilgungsrate von anfangs einem Prozent und der daraus resultierenden jährlichen Gesamtbelastung von rund 35 000 Euro schien für den niedergelassenen Zahnarzt in Niedersachsen die Finanzierung zu stehen für einen geplanten Mehrparteien-Neubau.

Die Zeit drängt, der Berater auch

Die deutlichen Hinweise seines Bankberaters, mit der Finanzierung wegen wieder ansteigender Zinsen nicht länger zu warten, bestärkte ihn in seiner Auffassung. Der Unterschrift auf dem Darlehensvertrag stand grundsätzlich nichts mehr im Wege. Auch dank der gutgehenden Praxis mit vier Angestellten bestätigte seine Hausbank seine Kreditwürdigkeit. Offen schien nur noch der Zeitraum, in dem ihm die Darlehensunterlagen von seiner Hausbank zugestellt würden.

Ein Anruf stellte die Finanzierung unvermittelt doch in Frage: Ein Kreditvermittler, nach eigenen Angaben Mitarbeiter einer „weltweit tätigen Finanzgruppe“, unterbreitete dem Praxischef ein Finanzierungsangebot mit verschiedenen Alternativen. Zum einen handelte es sich um ein Euro-Darlehen mit einem jährlichen Effektivzins von 2,90 Prozent und zum anderen um ein Schweizer- Franken-Darlehen mit einem jährlichen Effektivzins von 2,3 Prozent. Beide Angebote, so versicherte der Vermittler seinem Kunden, würden ihm zu den gleichen Bedingungen bereitgestellt wie bei seiner Hausbank. Das gelte sowohl für die obligatorische Grundschuld als Kreditsicherheit als auch für die Prüfung der Kreditwürdigkeit.

Auf die Frage des angehenden Bauherrn, woher er die Baupläne so detailliert kenne, antwortete der Kreditvermittler ausweichend: Angeblich hatte er die Infos von einem anderen Kunden, ebenfalls Zahnarzt, während einer öffentlichen Wirtschaftsveranstaltung erfahren.

Heute räumt der Zahnarzt aus Niedersachsen freimütig ein, dass das Gespräch nicht nur seine Neugierde, sondern – vor allem wegen der Zinssätze – sein konkretes Interesse an den Offerten geweckt hatte. Immerhin hätte sich die jährliche Zinsbelastung beim Eurodarlehen um mehr als 4 000 Euro verringern, beim Schweizer-Franken-Darlehen sogar um rund 6 000 Euro pro Jahr.

Nanu –

die besonderen Kosten

Misstrauisch wurde der Praxischef erst, als er die erbetenen Unterlagen des Vermittlers erhielt: Hier war plötzlich die Rede von einer Bearbeitungsgebühr von einem Prozent der Darlehenssumme – die auch anfallen sollte, falls der Kreditantrag wider Erwarten nicht bewilligt würde. Aber selbstverständlich, so wurde im Schreiben angemerkt, gebe es „so gut wie keine Darlehensabsagen“. Zudem enthielt das Schreiben keine näheren Angaben zu den Einzelheiten der Finanzgruppe als Darlehensgeber. Es war für den Kunden also nicht feststellbar, welche Banken ihm das Geld letztlich bereitstellen würden.

Diese Informationen, so erklärte der Vermittler auf erneute Nachfrage, hätten sich ja erledigt, sobald der Darlehensvertrag mit den Unterschriften der Vertragspartner, aus denen der Kreditgeber dann unmissverständlich hervorginge, vorliegen würde. Es wurde nochmals betont, dass es sich um Kreditinstitute aus dem angelsächsischen Raum handelt. Während dieses Gesprächs mahnte der Vermittler eine schnelle Entscheidung an, da die Zinssätze „absolut freibleibend“ seien und auf Grund der zu erwartenden Zinserhöhungen nur für wenige Wochen garantiert werden könnten.

Die wiederholte Bitte des Zahnarztes, ihm zwecks Rücksprache den Namen seines Kollegen zu nennen, lehnte der undurchsichtige Vermittler aus „Datenschutzgründen“ ab. Er bot stattdessen an, kurzfristig eine Liste mit Referenzadressen zuzusenden – die allerdings überwiegend Namen von Kunden aus den USA beinhaltet. Erste Recherchen des Zahnarztes brachten bisher nur geringe Erfolge: Immerhin bestätigten zwei Personen, mit dem Vermittler bereits zusammengearbeitet zu haben, aber ohne einen Vertrag abzuschließen. Unschlüssig und hin und her gerissen hat der Zahnarzt bisher noch keine Entscheidung getroffen.

Der Praxischef will nun einen letzten Vorstoß wagen, die offenen Fragen zu beantworten: eine geplante Anfrage an die Bankenaufsicht in Bonn mit der Bitte um Hilfe. Seine Hausbank will er vorerst nicht ins Vertrauen ziehen, da er eine für ihn ungünstige Reaktion befürchtet.

Die Frist überreizt

Die hat ihm wiederum mittlerweile mitgeteilt, sie müsse die seinerzeit genannten Zinssätze nun nochmals prüfen, da sie sich nach mehreren Wochen Bedenkzeit des Kunden – verständlicherweise – nicht mehr an ihre ursprüngliche Offerte gebunden fühlt. Nach wie vor bestehe aber die Bereitschaft, dessen Darlehenswunsch zu befürworten.

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