Treffen der Nachbarschaftskammern in Prag

Im Fokus: die Fortbildung

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Die tschechische Zahnärztekammer hatte Vertreter der Kammern aus Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, der BZÄK sowie Österreich, Estland, Polen, der Slowakei und Ungarn zu einem Workshop „Continuing Education – Cross Border Cooperation” während der Prague Dental Days am 13.Oktober 2006 eingeladen.

Die Situation zur zahnärztlichen Fortbildung in den Ländern stand im Mittelpunkt der Veranstaltung und wurde in vier Referaten dargestellt. Aus Deutschland berichtete Barbara Bergmann-Krauss, BZÄK. In Österreich (Dr. Wolfgang Doneus, österreichische Zahnärztekammer) wird die Fortbildung noch auf freiwilliger Basis durchgeführt. Aufgabe der neuen Österreichischen Zahnärztekammer ist es, angelehnt an die Richtlinie der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) eine Fortbildungsrichtlinie für Zahnärzte zu entwickeln.

Freiwillig

In Tschechien (Dr. Jirí Pekárek, tschechische Kammer) ist die Fortbildung freiwillig und ohne Sanktionen. Es wird auf Anreize gesetzt, um die Zahnärzte zu motivieren, sich fortzubilden. Von der Kammer wird ein Befähigungsnachweis ausgestellt, der jeweils drei Jahre gültig ist. Es werden nur Veranstaltungen, die mehr als fünf Unterrichtsstunden dauern, für die Teilnahme am Befähigungsnachweis zugelassen. Im Jahr 2005 wurden zum Beispiel 142 Veranstaltungen der Tschechischen Zahnärztekammer und 825 registrierte Veranstaltungen anderer Träger durchgeführt. Die Nachfrage nach den Befähigungsnachweisen ist hoch. Wer den Befähigungsnachweis hat, erhält auch günstigere Verträge mit den Gesetzlichen Krankenkassen oder Bonuszahlungen.

In Ungarn (Dr. Istvan Gerle, ungarische Kammer) gibt es eine Pflichtfortbildung auf gesetzlicher Grundlage. Innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren müssen 250 Kreditpunkte, möglichst 50 pro Jahr, nachgewiesen werden, um die Lizenz zur zahnärztlichen Berufsausübung zu verlängern. Die Universitäten sind für die Anerkennung von Veranstaltungen zuständig und organisieren die Pflichtfortbildungskurse, die jeder Zahnarzt absolvieren muss. Daneben gibt es noch Wahlkurse, bei denen es eine zahnärztliche Supervision durch Hochschullehrer gibt. Letztlich sind die Universitäten für die gesamte Pflichtfortbildung zuständig.

Um die Qualität der Fortbildung zu fördern, wurde von einigen Teilnehmern gefordert, dass der Prozess der Anerkennung oder Registrierung von Fortbildungsveranstaltungen in der Hand des Berufes bleibt.

Barbara Bergmann-KraussUniversitätsstr. 7350931 Köln

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