Menschen mit besonderen Belangen

Offen fürs Handicap

Mit der Veränderung der Altersstruktur wandelt sich die Einstellung zu Behinderungen. Damit zu leben, gilt zunehmend als normal. Mit steigender Lebenserwartung darf sich jeder als Betroffener in spe sehen: 95 Prozent der Behinderungen werden erworben. Über 6000 Zahnärzte behandeln „Patienten mit besonderem Belang“, andere bereiten sich darauf vor: Damit sie sie auch morgen noch effizient behandeln können.

Die rund sechseinhalb Millionen „Menschen mit besonderen Belangen“, wie Skandinavier es so treffend formulieren, rücken in den Fokus der Medien. Aktuell mit ihren Erfolgen bei den Special Olympics – einer der Teilnehmer ist Zahnarzt – und mit weiteren Themen Tag für Tag. Und sie stellen dabei klar: Ihre Bedürfnisse sind realer Bedarf. Auch bei der Mundgesundheit.

Umfragen der Kammern in Westfalen- Lippe, Sachsen und Rheinland-Pfalz zeigen: Immer mehr Zahnärzte wollen Patienten mit Behinderungen gerne behandeln. Viele aber grübeln über das „Wie“.

Barrierefreiheit beginnt im Kopf

Nicht nötig, meint ihr Kollege Dr. Frank Würfel aus Heidenau, der seit Jahren Behinderte behandelt: „Ich wüsste nicht, was bei uns anders ist – außer der Grundeinstellung!“ Damit nennt er den Pferdefuß: Die Öffnung der Praxis für diese Klientel beginnt im Kopf des Zahnarztes. Dr. Herbert Michel, Würzburg, Referent für Prophylaxe bei der Behinderten-Betreuung und Gerostomatologie der BLZK, sieht es genauso: „Im Grunde muss der Wille da sein. Es kommt auf die innere Eistellung an, behinderte Patienten behandeln zu wollen! Dann fällt vieles leichter!“ Man müsste prüfen, was geht, was wirklich nicht. Und stellt dann oft fest: Vieles geht doch!

Um Eins vorweg zu nehmen: Die Praxis, die allen Behinderten gerecht wird, kann es gar nicht geben. Deshalb wenden sich viele Zahnärzte gezielt bestimmten Behinderten zu. Das macht durchaus Sinn angesichts der sich wandelnden Altersstruktur, nach der das Gros der Patienten von morgen mit altersbedingten Einschränkungen leben wird.

„Auch ,Alte‘ und ,Behinderte‘ sind keine homogene Gruppe. Also muss ein Zahnarzt für jeden Patienten ein individuelles Angebot entwickeln“, betont Dr. Ralph Eismann, von der Landeszahnärztekammer Sachsen. Unterschiedliche Behinderungen verursachen mitunter einen sich widersprechenden Bedarf: Für Rollstuhlfahrer etwa sind jene Kanten, die Blinden zur Orientierung dienen, eine Hemmschwelle. Die Behandlung Blinder unterscheidet sich in wenigen, aber relevanten Punkten von denen der meisten Sehenden. Hörgeschädigte haben andere Schwierigkeiten als Rollstuhlfahrer. Letztere benötigen aber manchmal – etwa wegen einer Cerebralparese – besonderen Aufwand bei der Behandlung und Termine außerhalb der laufenden Sprechzeiten.

„Behinderung“ definieren Professor Herbert Viefhus und Dr. Karl-Theo Pankoke in der Festschrift der Konrad-Morgenroth-Stiftung als „eine Dysfunktionaität von gewisser Dauer“. Diese Dysfunktion bereitet oft spezifische Probleme bei der Zahnpflege: Betroffene brauchen engmaschige professionelle Zahnreinigung und Unterstützung. „Wichtig ist, dass die Zusammenarbeit mit dem behandelnden Hausarzt und mit dem ambulanten Anästhesisten klappt“, betont Dr. Dietmar Oesterreich, Kammerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern und BZÄKVizepräsident. Trotz aller Vorbereitung und Schemata zähle der Grundsatz: „Der alte Patient ebenso wie der behinderte Patient ist und bleibt ein Individuum“. Gruppenprophylaxe etwa dürfe nicht die Belange des Einzelnen vernachlässigen.

Gleichgesinnte finden

Der Austausch mit gleichgesinnten Kollegen senkt die Hemmschwelle. Scheinbar Unmögliches wird möglich. In Unterfranken können die Kollegen zum Beispiel eine komplette mobile Betreuungseinheit ausleihen inklusive Kompressor zum Absaugen, damit der Schritt zum Patienten leicht fällt. Unbekanntes wird bekannt: Etwa das auch ein temporär immobiles Unfallopfer bei seiner Krankenversicherung wegen eines Fahrdienstes nachfragen kann, der ihn zur Weiterbehandlung in die Zahnarztpraxis bringt – auch wenn der Weg dorthin über eine Treppe führt. Die LAGZ Bayern unterstützt die Gruppenprophylaxe Behinderter. Im Curriculum „Alterszahnheilkunde“ erhalten Niedergelassene Infos, die ihnen bei der Behandlung eingeschränkter Patienten helfen. Dennoch mahnt Michel: „Es ist interessant, Grundsätzliches zu hören, doch bleibt jeder Patient ein Individuum. Die ,interne Fortbildung‘ holen wir uns von den Angehörigen und Betreuern – sehr personenbezogen!“

Dr. Christina Nickold, Berlin, behandelt seit Jahren unter anderem Gehörgeschädigte. Während ihrer Ausbildung zur Zahntechnikerin Ende der 60er Jahre arbeitete sie mit Gehörlosen, lernte ein bisschen Gebärdensprache und auf saubere Lippenbewegung zu achten. Zugegeben, meint die Berliner Kollegin, die Artikulation einiger Patienten sei gewöhnungsbedürftig. Dann nehme sie sich aber Zeit, um sich hineinzuhören. „Mit einem Gehörlosen sollte man durchaus leise, aber unbedingt klar und deutlich sprechen und zwar so, dass er die Lippenbewegung wahrnehmen kann.“ Dazu gehöre auch, während der Behandlung gegebenenfalls eine Pause einzulegen, den Mundschutz abzunehmen und erst danach zu sprechen. Kann er die Worte nicht lesen, fühlt sich ein gehörloser Patient leicht übergangen, zumal es bei dem Gespräch offensichtlich um ihn geht. Ein wunder Punkt bei vielen Betroffenen. Den kann der kundige Zahnarzt mit etwas Übung und wenig Aufwand umgehen. Werden kurze Anweisungen an die Mitabeiterin während eines komplexen Behandlungsabschnittes nötig, sei es fair, dieses dem Patienten zumindest vorab mitzuteilen, erklärt Nickold.

Ebenso einfach lassen sich andere Tipps in der Praxis umsetzen. Termine werden sinnigerweise per Fax vergeben, betont die Praxischefin: „Was nützt dem Gehörlosen meine Telefonnummer? Er muss meine Faxnummer erhalten!“ Hat der Patient zu Hause ein Spezialfax, das Tonsignale in Schriftzeichen umwandelt, klappen Terminabsprachen oder Rückfragen wie am Schnürchen. Sitzt der Gehörlose im Wartezimmer, dann „gehen Sie persönlich hin, schauen Sie ihn immer direkt an und sagen Sie ihm dabei ihr Anliegen!“ lautet Nickolds Empfehlung.

Ihre Routine hat sich herum gesprochen. Inzwischen suchen auch Patienten mit anderen Behinderungen ihre Praxis auf. „Einem blinden Patienten etwa stelle ich mich vor, sage wie groß ich bin, wie ich aussehe.“ Die Zahnärztin beschreibt die Situation, alles was damit zusammenhängt: „Ich setze für ihn das Sehen um, wenn es darum geht einen Abdruck zu beschreiben oder wortwörtlich Zahnersatz zu begreifen.

Andere, langjährige Patienten bleiben Nickolds Praxis im zweiten Stock treu – obwohl sie mittlerweile auf den Rollstuhl angewiesen sind. Sie werden mit Stuhl die Treppe hochgetragen. Der Fahrdienst macht‘s möglich.

Noch einen Schritt weiter ging eine andere Berliner Kollegin: Beate Schönherr beschäftigt seit 1993 eine schwerbehinderte Zahntechnikerin: „Ich stellte sie ein, obwohl mir das Arbeitsamt seinerzeit dringend abriet: Die Bewerberin sei doch schon lange arbeitslos.“ Bereut hat Schönherr ihre Entscheidung nicht. Auch die Mitarbeitrin profitierte. Zu Beginn der Zusammenarbeit konnte sie nicht richtig sprechen. „Wir alle haben sie verbessert und so hat sie ständig gelernt“, meint Schönherr, die die Zahntechnikerin mittlerweile am Stuhl einsetzt. Die Patienten der kieferorthopädischen Praxen akzeptieren sie völlig.

Das Gesetz spricht Schwerbehinderten mehr Schutz zu als anderen Arbeitnehmern: Kündigungen muss das zuständige Amt absegnen, die Zahl der Urlaubstage liegt über dem Durchschnitt, gegebenenfalls dürfen Behinderte nur einige der anstehenden Aufgaben übernehmen. Je nach Ursache der Behinderung sollten Arbeitgeber auch Ausfallzeiten für Behandlungen einkalkulieren.

Von der Unterstützung Behinderter per ordre de mufti können Praxisinhaber auch profitieren: Das Arbeitsamt beteiligt sich für bestimmte Arbeitsmittel, zum Beispiel einen besonderen Arbeitsstuhl, an den Kosten.

Den Weg frei gemacht

Die Bauordnung, die allerdings je nach Bundesland variiert, verlangt seit 2004 in der Regel eine behindertengerechte Ausstattung für öffentliche Einrichtungen (in Neubauten). Das betrifft auch neue Praxen. Einen Ausbau für die rollstuhlgerechte Nutzung muss der Praxisinhaber bezahlen. Dennoch müssen die Ausgaben nicht ins Unermessliche wachsen. Die Zahnärztin Dr. Marianne Schulze etwa teilt sich in einem Neubau in Bad Doberan mit anderen Praxisinhabern die Kosten für die gemeinschaftlich eingerichtete, behindertengerechte Toillette im Erdgeschoss.

Architektur ohne Hindernisse ist der leitende Grundgedanke bei Planung und Bau einer rollstuhlgerechten Praxis. Dann sind breite Türen und ein Aufzug selbstverständlich, die die Patienten leicht passieren können.

Das Umfeld einbeziehen

Die Wahrnehmung der Belange Behinderter wandelt sich zum Positiven, bestätigt Norbert Müller-Fehling, Geschäftsführer des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte, Düsseldorf: „Es hat sich schon einiges bewegt, es gibt eine Aufmerksamkeit für diese Belange.“ So habe zum Beispiel das Symposium „Zahnärztliche Behandlung von Behinderten“ der BZÄK in Berlin 2004 unter der Schirmherrschaft Kardinal Lehmanns viel voran gebracht.

Hilfreich ist es laut Müller-Fehling, wenn Zahnärzte im Umfeld der Betroffenen ansetzten, also ihre Bereitschaft gegenüber involvierten Angehörigen und Betreuern in Kindergärten, Schulen oder Wohneinrichtungen deutlich signalisieren. Diese empfänden den Aufwand, der mit einem Praxisbesuch zum Beispiel eines Behinderten mit spastischen Lähmungen verbunden ist, als erhebliche Hürde: Solche Patienten etwa brauchen oft zwei Begleiter, im allgemeinen Wartezimmer zu sitzen werde für sie – und die Betreuer – schnell zur Qual, insbesondere falls sich währenddessen Ängste aufbauten. Eine adäquate Terminvergabe erleichtert Behandlern und Patienten den Kontakt. Bei Untersuchungen jegliche Unruhe zu vermeiden, sei ebenfalls hilfreich. In manchen Fällen sei aber eine Narkose nicht vermeidbar.

Die Zahnärztekammer Mecklenburg Vorpommern zum Beispiel hat den Infobedarf erkannt und hält eine Liste mit Praxen bereit, die sich auf die Behandlung Behinderter eingestellt haben. Der „Wegweiser“ informiert übersichtlich, in welchem Stockwerk die Räume liegen, ob sie über einen Lift zu erreichen sind, ob es eine Toilette für Rollstuhlfahrer gibt oder Patienten im Bedarfsfall zu Hause oder im Heim besucht werden. Besonderheiten bei dem Behandlungsspektrum wie Akupunktur, Hypnose, Narkosemöglichkeiten sind ebenfalls aufgeführt. Andere Kammern, etwa Berlin und Rheinland-Pfalz, handhaben es ähnlich.

Näher ran

Trotz Hürden, meint Zahnarzt Wolfgang Bleileven aus Niedersachsen: „Man vergibt sich etwas, wenn man den Umgang mit Behinderten vermeidet.“ Deshalb begrüßt er die Patenschaftskonzepte von Zahnärzten für Seniorenstifte in Westfalen-Lippe, Bayern, Hessen, Nordrhein und Thüringen. Aber: „Von den zwei Millionen Hochbetagten wohnen 1,4 Millionen zu Hause!“ Die müsse man auch erreichen. Bleileven hat ein Konzept für die mobile Behandlung entwickelt, damit sich der Hausbesuch auch finanziell lohnt. Fazit: Ein Minusgeschäft lässt sich vermeiden, bei guter Organisation bleibt ein Überschuss.

Wenn Bleileven seinen Rollkoffer, den er kostengünstig im Baumarkt fand und für zahnmedizinische Hausbesuche umgerüstet hat, in den Wagen packt, hat er alles nötige Handwerkszeug dabei. „Ich achte auf Flexibilität und organisiere mich optimal, um Zeit zu behalten für die Patienten.“ Dabei helfen zum Beispiel Ablaufskizzen, die Arbeitsschritt für Arbeitsschritt festhalten. Sie ermöglichen eine reibungslose Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern. Vor dem vereinbarten Hausbesuch müssen rechtzeitig die erforderlichen Einwilligungen aller eingeholt sein, gegebenenfalls auch die des Hausarztes, damit sie vor Behandlungsbeginn vorliegen.

Gut, wenn Bleilevens Ansprechpartner eventuelle Probleme bemerkt haben. Gerade hier sieht der Zahnarzt eine fatale Schutzfunktion jener Menschen, die mit körperlichen Defiziten leben: Sie nehmen unbewusst ihre Probleme weniger wahr, um ihre Situation weiterhin als lebenswert zu empfinden. Je mehr sie ihre Probleme aber verleugnen, desto weniger wollen sie deren Lösung, desto seltener erleben sie bessere Zeiten. Ein Teufelskreis. Die Diskrepanz zwischen subjektiver Wahrnehmung und objektiver Prävalenz belegen wissenschaftliche Studien (unter anderem von Meen-Wissen, 1995, von Stark und Holste 1990 und 1999, von Nitsche und Vogel, 2000). Danach sind 90 Prozent der Hochbetagten zufrieden, aber 50 Prozent klagen über Mängel – häufig nur auf Nachfrage.

Fatale Diskrepanz

Diese Diskrepanz ist bei Männern und Frauen unterschiedlich ausgeprägt, beobachtet Bleileven: Seniorinnen würden zumindest ihren Bedarf äußern, wenn sie konkret danach gefragt würden, Männer erlebt Bleileven dagegen eher als depressiv und passiv: „Den sogenannten Gender Mainstream kann man auch in diesem Bereich wahrnehmen!“ Ein Beispiel: Ein Patient vernachlässigt seine Zahnpflege wegen einer neuen körperlichen Behinderung noch mehr als früher. Wegen verminderter Schmerzwahrnehmung bemerkt er nicht, dass eine Zahnwurzel vereitert ist, Fieberschübe sind die Folge, sein Allgemeinbefinden verschlechtert sich. Ein geschulter Betreuer entdeckt den Bedarf weit eher, schätzt Bleileven. Das heißt, das Umfeld muss eingehend über Zahnpflege informiert werden.

Sensibilisieren angesagt

Viele engagierte Zahnärzte wünschen sich, dass die Pflegenden der Betroffenen stärker für deren Bedarf sensibilisiert werden und sie auf dem Weg zum gesunden Mund kundig unterstützen. Über die BZÄK und die Landeszahnärztekammern ist das Schulungs-„ Handbuch der Mundhygiene“ in der Pflege erhältlich. Dieses spannt den Bogen von den Vorteilen einer guten Mundhygiene über die lokalen Auswirkungen bis hin zu den Einflüssen auf die allgemeine Gesundheit – was auch den Pflegenden zugute kommt. Es zeigt die optimale Haltung beim Putzen und liefert einfache Tipps, die die Mundhygiene der Dritten erleichtern.

In Leipzig und Dresden erlernen auszubildende Pflegekräfte die Grundlagenkenntnisse der Zahnpflege in Rollenspielen, berichtet Dr. Ralph Eismann, Zahnärztekammer Sachsen. Referenten können einen Demo-Koffer und Bildmaterial für Schulungen ausleihen, für Zahnärzte richtet die Kammer spezielle Weiterbildungen aus. „Die Versorgung Behinderter ist in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus gerückt, da die BZÄK sich hier verstärkt engagiert hat“, freut sich Eismann über den Erfolg, auch dank der jährlichen bundesweiten „Kombinierten Koordinierungskonferenz“ der zuständigen Referenten.

Damit Sanierungen bei Behinderten seltener nötig werden, will Dr. Imke Kaschke eine Lanze für die verstärkte Prophylaxe brechen. Die Zahnärztin von der Charité in Berlin hat mit dem aktuellen Themenheft „Zahngesundheit“ der Reihe „Kompakt“ eine hilfreiche Publikation zur Versorgung Behinderter konzeptioniert. „Es kann jeden unserer Patienten treffen, jeden unserer Angehörigen oder uns selbst“, resümiert Kaschke.

„Allein die Beschäftigung mit den Problemen Behinderter eröffnet unter Umständen Lösungen, die nicht einmal kostspielig sein müssen,“ berichtet Dr. Matthias Seidel, Referent für Alterszahnheilkunde der Landeszahnärztekammer Rheinland- Pfalz über seine Erfahrungen: „Für viele ist es schon eine Hilfe zu wissen, dass sie willkommen sind und nicht etwa eine Belastung.“ Um letzteres zu vermeiden, schöben viele Betroffene die Konsultation hinaus. Gut, wenn sie einen festen Ansprechpartner in der Praxis kennen, in dessen Kompetenz sie vertrauen.

Für den Heidenauer Zahnarzt Würfel steht fest: Engagement für diese Klientel lohnt sich. „Geistig Behinderte sind sehr dankbar“, erzählt er. Zum Beispiel jene 43- Jährige, die ihm nach gelungener Sanierung kurzerhand einen Kuss auf die Wange drückte.

 

 

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