Leitartikel

QM-Systeme nicht über einen Kamm scheren

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufmerksamen Mitmenschen dürfte das Motto „Was gut für die Ärzte ist, ist für die Zahnärzte schon lange gut“ in der deutschen Gesundheitspolitik schon das ein oder andere Mal aufgefallen sein. Dass zunächst auch im Gemeinsamen Bundesausschuss die nicht zahnärztlichen Vertreter mit entsprechenden Ansichten aufwarteten, kann deshalb kaum verwundern.

Sicherlich fällt es nicht schwer, Parallelen und deckungsgleiche Interessen zwischen Medizinern und Zahnmedizinern auszumachen. Als Vertreterin der beruflichen Interessen der Vertragszahnärzte hat die KZBV es sich aber zur Aufgabe gemacht, gegen unangemessene oder gar kontraproduktive Gleichmachereien anzutreten. Ein Vorgehen, das in letzter Zeit nicht selten mit Erfolg gekrönt und – nach entsprechenden Erfahrungen – im Nachhinein selbst von den Verhandlungsparteien als richtiger Lösungsansatz bestätigt wird.

Die vor allen Dingen vom BMG intendierte Zielsetzung, den Zahnärzten die schon Anfang 2006 für die Vertragsärzte entwickelten QM-Maßgaben überzustülpen, ist von Beginn an auf sachlichen und inhaltlichen Widerstand der KZBV gestoßen. Es zeugt eben nicht vom gern bekundeten Willen differenzierter Lösungsansätze des Gesetzgebers, alle Partien des Gesundheitswesens über den gleichen Kamm zu scheren.

Verständlich wird die restriktive Haltung der Zahnärzteschaft bei der Umsetzung dieser SGB V-Forderungen schon deshalb, weil „QM“ keine Neuerfindung des Gesetzgebers ist. Es wurde in Zahnarztpraxen seit geraumer Zeit aus ureigenem Interesse eingeführt und ist in vielen Praxen schon weit über die geforderten Normen hinaus freiwillig umgesetzt.

Folgerichtig hatte der Gesetzgeber seine Absichten für die QM-Richtlinien auch schon auf diese Verhältnisse zurechtgeschnitten: Er wollte sie ausdrücklich auf Mindestanforderungen beschränkt wissen. Diesen Ansatz hat die KZBV von Anfang an geteilt. Es galt, die niedergelassenen Zahnärzte vor weiterer Überregulierung, Bürokratisierung und überflüssigen Zusatzkosten zu bewahren. Vieles hat der Berufsstand schon alleine bewerkstelligt. So haben beispielsweise die Zahnärztekammern bereits dezidiertes und umfangreiches Hilfsmaterial etwa in Form von Praxishandbüchern zur Verfügung gestellt.

Im Übrigen sollten die Mitspracherechte der Krankenkassen auf den Akt der Normsetzung beschränkt bleiben. Kontrollbefugnisse in gemeinsamen „Qualitätsmanagement- Kommissionen“, wie sie für die Ärzte umgesetzt wurden, schießen über das Ziel des Gesetzgebers hinaus und können der Sache, sachdienliche Handlungsspielräume in den Praxen zu schaffen, keinesfalls gerecht werden.

Letztlich hat die zahnärztliche Vertretung im Bundesausschuss sich in diesen wichtigen Fragen durchsetzen können und ihre vorab gesetzten Ziele erreicht: „Eigene“, zahnärztlich spezifisch formulierte QM-Richtlinien als Eckpunkte. Deren Umsetzung in den kommenden vier Jahren wird in den zahnärztlichen Praxen dokumentiert. Die KZVen prüfen stichprobenartig die Einhaltung der Richtlinie. Das ist der richtige Ansatz.

„QM“ kann nur dann nutzenstiftend für die zahnärztliche Versorgung sein, wenn dessen Sinnhaftigkeit verinnerlicht werden kann. Es muss aus Überzeugung, freiwillig und in Eigenverantwortung, bezogen auf die individuelle Praxissituation erfolgen, ohne Zwang von außen oder regressbehaftete Kontrollmechanismen von Verwaltungsbehörden. Wir sind von der Bereitschaft des Berufsstandes überzeugt, solche Systeme in berufsständiger Eigenverantwortung in die Praxis zu integrieren, und zwar angepasst an die individuelle Praxissituation.

Eine weitere Aufgabe der KZBV ist es, den Berufsstand vor rein kommerziell betriebenen QM-Angeboten zu schützen, die mehr den finanziellen Vorteil der Anbieter im Auge zu haben scheinen, als die Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung der zahnärztlichen Versorgung.

Mit diesem Verständnis sind wir in die Verhandlungen gegangen und froh darüber, die Krankenkassenverbände und Patientenvertreter von der Sinnhaftigkeit unseres Denkens überzeugt zu haben. So gesehen ist diese QM-Richtlinie ein gutes Beispiel für praktizierte Selbstverwaltung und setzt einen Akzent im ordnungspolitischen Gestaltungswahn unserer Zeit. 

Ihr

Dr. Wolfgang EßerVorstandsmitglied der KZBV

 

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