Geplante GKV-Regelungen bedrohen zahnärztliche Versorgung
Die FinanzKommission Gesundheit hatte Mitte März 66 Maßnahmen empfohlen, um die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kurzfristig zu stabilisieren. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) reagierten umgehend und warnten nach Veröffentlichung der Vorschläge vor Rückschritten bei den präventiven Erfolgen in der Zahnmedizin. Am 16. April veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium dann einen vorab vorbereiteten Referentenentwurf und gewährte den Verbänden des Gesundheitswesens bis zum 20. April Zeit für die Einreichung ihrer Stellungnahmen. Noch am selben Tag erfolgte die Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss.
„Dann wird man künftig soziale Unterschiede wieder an den Zähnen erkennen!“
„Bei aller Notwendigkeit, Reformen aufgrund der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem umsetzen zu müssen, darf der Blick auf die einzelnen Versorgungsbereiche nicht verloren gehen. Deshalb haben wir kein Verständnis dafür, dass mit diesem Gesetzesentwurf die Politik erneut in bewährte und wirksame Versorgungsstrukturen eingreift, anstatt die wirklichen Ursachen für die aktuelle Schieflage anzugehen. Die Folgen eines solch unüberlegten Handelns werden auf unabsehbare Zeit zulasten der Versicherten gehen. Insbesondere mit dem geplanten Eingriff in die Kieferorthopädie erwarten wir eine tiefgreifende Gefährdung der Versorgung. Wenn nur noch Fachzahnärzte für Kieferorthopädie diese Behandlungen durchführen dürfen, kommt dies für Zahnärzte, die auch kieferorthopädisch arbeiten, einem faktischen Berufsverbot gleich, was die Existenz vieler Praxen aufs Spiel setzt. Die Folge wird sein, dass künftig weit über 920.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland ihren Behandler verlieren würden und damit eine flächendeckende kieferorthopädische Versorgung nicht mehr sichergestellt werden könnte. Der Referentenentwurf gefährdet damit massiv die bislang gemeinsam erreichten Erfolge in der Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen der letzten Jahrzehnte. Er wird in dieser Form zur Spaltung der Gesellschaft auf Basis sozialer Hintergründe sowie zwischen ländlichem und städtischem Raum beitragen. Bei Umsetzung dieses sozialpolitisch verhängnisvollen Entwurfs wird man künftig soziale Unterschiede wieder an den Zähnen erkennen. Auch die angedachten sogenannten ‚Kostendämpfungsmaßnahmen‘ sind ein Irrweg und haben zwangsläufig Auswirkungen auf die Patientenversorgung sowie auf die Sicherstellung. Denn aufgrund fehlender Planungssicherheit wird sich die ältere Kollegenschaft sicherlich überlegen, früher aus der Versorgung auszuscheiden; zugleich werden Vorbehalte gegenüber einer Praxisniederlassung gestärkt. Versorgungsengpässe sind künftig dann nicht mehr auszuschließen. Diese Vorschläge des Referentenentwurfs entbehren jeglicher fachlicher Grundlage. Deshalb fordern wir die Politik auf, diese gesundheitspolitischen Irrläufer sofort aus dem vorliegenden Entwurf zu streichen. Im Sinne einer bisher sehr gut funktionierenden und flächendeckenden Patientenversorgung dürfen diese Regelungen nicht den Weg ins Gesetz finden.“
KZBV-Vorsitzender Martin Hendges und BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler anlässlich der Anhörung im BMG am 20. April
Grund für das beschleunigte Verfahren ist ein extrem ambitionierter Zeitplan: So sollte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bereits am 29. April das Bundeskabinett passieren, damit es noch vor der Sommerpause beschlossen werden kann. Ob dieser Plan zu halten ist, ist zum Redaktionsschluss am 21. April offen.



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