Vertragszahnärzteschaft dringt auf Korrekturen am GKV-Sparpaket
Bereits gestern hatte der KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges insbesondere den geplanten Änderungen bei der kieferorthopädischen Versorgung eine Absage erteilt. Heute warnten die Delegierten der Vertreterversammlung (VV) vor den Folgen der geplanten Reform für die zahnärztliche Versorgung und drängten auf Korrekturen.
„Die Reformpläne der Bundesregierung dürfen die vertragszahnärztliche Versorgung nicht gefährden“, forderten die Delegierten in einer einstimmig beschlossenen Resolution. Zwar teile die VV das Ziel der Bundesregierung, weitere Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzuwenden.
Geplante Budgetierung gefährdet Erfolge in der Prävention
„Dieses Ziel darf jedoch nicht durch einseitig belastende und kurzsichtige Maßnahmen erkauft werden, welche die Erfolge eines hocheffizienten, präventionsorientierten Versorgungsbereichs aufs Spiel setzen“, heißt es in der Resolution. Die geplante „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ der Bundesregierung bedeute praktisch eine strikte Budgetierung. Dies werde fatale Folgen für die Prävention und für die Versorgung vulnerabler Gruppen haben, warnten die Delegierten.
Gleichzeitig degradiere die starre Deckelung der Vergütung die Honorarverhandlungen zwischen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zur „reinen Makulatur“. Das Gesetz stelle damit erneut einen massiven, inakzeptablen Eingriff in die Selbstverwaltung dar.
In ihrer Resolution warnten die Delegierten vor allem vor den Plänen zur Kieferorthopädie. „Besonders die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts und die Einführung von Pauschalvergütungen gefährden die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung“, heißt es. Ein Fachzahnarztvorbehalt führe dazu, dass knapp eine Million Kinder und Jugendliche nicht mehr von bislang kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten versorgt werden könnten. Für viele dieser spezialisierten Behandlerinnen und Behandler bedeute dies außerdem ein faktisches Berufsverbot, das unternehmerische Existenzen vernichte und so die Versorgung gefährde oder zum Erliegen bringe.
Kritik entzündet sich außerdem daran, dass die Kosten für versicherungsfremde Leistungen weiterhin auf die Beitragszahler abgewälzt werden sollen. „Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nachdrücklich und mit aller Dringlichkeit auf, den Entwurf des GKV-BStabG im parlamentarischen Verfahren entsprechend zu korrigieren“, heißt es abschließend.
In einzelnen Beschlüssen bekräftigten die Delegierten ihre Forderungen, geplante Regelungen im Entwurf der GKV-Finanzreform zu streichen. In einem einstimmig gefassten Beschluss forderten sie, die geplante „einnahmeorientierten Ausgabenpolitik“ im zahnärztlichen Bereich zu stoppen, um die Patientenversorgung nicht durch eine strikte Budgetierung zu gefährden. Insbesondere forderten sie die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, die im Gesetzentwurf vorgesehene dauerhafte Anbindung der Vergütungsentwicklung an die Grundlohnrate sowie den zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt für die Jahre 2027 bis 2029 vollständig aufzugeben. Dies gelte insbesondere für die vorgesehene gleichzeitige Begrenzung von Punktwert- und Mengenentwicklung.
Zur Begründung führten die Delegierten an, dass der vertragszahnärztliche Bereich seit Jahren der ausgabenstabilste Leistungsbereich der GKV sei; der Anteil an den Gesamtausgaben liege aktuell bei lediglich rund 5,7 Prozent. Zudem warnten sie vor „fatalen Folgen für die Patientenversorgung“. Medizinisch notwendige Leistungsentwicklungen könnten unter diesen Bedingungen nicht mehr sachgerecht abgebildet werden. Dies gelte insbesondere für präventionsorientierte Versorgungskonzepte wie die Parodontitistherapie sowie für den weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen. Hinzu komme, dass auch die bis dato zu berücksichtigenden Kostenentwicklungen der Praxen nun nicht mehr ausreichend abgedeckt werden könnten. Das würde in der Konsequenz die Gewinnung von Fachpersonal noch weiter erschweren und die Niederlassung in eigener Praxis unattraktiv machen.
„Politischer Irrweg"
In einem weiteren Beschluss kritisierten die Delegierten, die „kurzsichtige Sparpolitik der Bundesregierung". Diese gefährde die Sicherstellung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung – besonders im Bereich der Kieferorthopädie. Der Entwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz konterkariere nachhaltig alle Bemühungen von KZBV und KZVen, das aktuell gute Versorgungsniveau in Deutschland auch in Zukunft zu erhalten. „Dieser politische Irrweg darf nicht den Weg in das Bundesgesetzblatt finden“, heißt es im einstimmig gefassten Beschluss.
Versorgungseinschnitte für Kinder und Jugendliche verhindern
Einig waren sich die Delegierten auch in ihrer Forderung an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung, insbesondere die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts, aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Nur so könnten massive Versorgungseinschnitte für Kinder und Jugendliche verhindert werden. Darüber hinaus müssten auch weitere geplante Eingriffe in die kieferorthopädische Versorgung wie die Einführung einer reinen Pauschalvergütung gestoppt werden.
Bei einem Facharztvorbehalt würde man bundesweit insgesamt mindestens 25 Prozent der Leistungserbringer für Kieferorthopädie verlieren, warnten die Delegierten. Dies bedeute ein Berufsverbot für kieferorthopädisch tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte. Es könne zur Folge haben, dass bisher noch ausreichend versorgte Regionen von Unterversorgung bedroht oder unterversorgt wären. Bei der Umsetzung der geplanten Regelung würden über 920.000 Versicherte in Deutschland künftig ihren Behandler verlieren – das entspreche 27,1 Prozent aller im Jahr 2024 behandelten Versicherten, warnten die Delegierten.


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