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KZBV-Chef Martin Hendges bei der 8. Vertreterversammlung

„Die Zahnärzteschaft ist das Paradebeispiel für eine funktionierende Versorgung“

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Politik
Die 8. Vertreterversammlung der KZBV in Köln steht ganz im Schatten des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges erteilte insbesondere den angedachten Änderungen bei der kieferorthopädischen Versorgung eine klare Absage und beschwor die Einheit des Berufsstands.

„Die Politik ist nicht bereit, die großen Erfolge in unserem Sektor, die sich sowohl durch eine stetig steigende Mundgesundheit als auch durch stabile Ausgaben belegen lassen, angemessen zu berücksichtigen“, hielt der KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges in seiner Auftaktrede vor der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesversammlung (KZBV), die heute und Donnerstag in Köln tagt, ernüchtert fest. Der Gesetzentwurf sehe vielmehr „Maßnahmen für unseren Bereich vor, die weder eine Würdigung unserer großen Erfolge widerspiegeln noch in irgendeiner Weise mit validen Daten zu rechtfertigen sind“, so Hendges weiter.

Unerträglich sei die Tatsache, „dass die Folgen des Finanzstabilisierungsgesetzes (FinStG) weder bei der FinanzKommission Gesundheit (FKG) noch beim Gesetzgeber Berücksichtigung fanden, führt man sich allein die Auswirkungen im Bereich der neuen Parodontitisstrecke vor Augen“, führte der KZBV-Chef aus. „Spätestens hier wird deutlich, dass es scheinbar nicht darum geht, Volkskrankheiten angemessen bekämpfen zu wollen, sondern vielmehr, ziellos sparen zu wollen.“ Es dränge sich zunehmend der Verdacht auf, dass der Bericht der FKG dazu genutzt worden sei, politischen Grundsatzentscheidungen einen wissenschaftlichen Stempel aufzudrücken, erklärte Hendges. „Für die Wiedereinführung der strikten Budgetierung wären auf jeden Fall keine Experten nötig gewesen.“

Aufregerthema Nummer 1: Fachzahnarztvorbehalt

Als Aufreger Nummer 1 im Gesetzentwurf bezeichnete Hendges den angedachten Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie. Im Gesetzentwurf heißt es: „Derzeit sind alle approbierten Zahnärzte berechtigt, kieferorthopädische Leistungen anzubieten, auch ohne spezielle Facharztweiterbildung in der Kieferorthopädie. Damit werden zusätzliche Kosten durch potenziell vermehrt nicht sach- und bedarfsgerecht erbrachte Behandlungen verursacht.“ Er frage sich ernsthaft, „auf welcher Datenbasis eine solche gravierende Anschuldigung gegenüber approbierten Zahnärztinnen und Zahnärzten erfolgt. Wo ist denn hier die gerne viel zitierte und eingeforderte Evidenz?“, fragte Hendges in Richtung der Delegierten. Gleichzeitig kritisierte er das Vorgehen der FKG und des Gesetzgebers. „Ungeachtet dessen, dass wir bis heute nur Vermutungen anstellen können, wer dieses Thema in die FKG eingebracht hat, lassen sich diese Vorschläge auch nicht im veröffentlichten Katalog aller Vorschläge an die FKG wiederfinden.“ Die FKG habe es nicht für nötig erachtet, mit denjenigen vorher zu sprechen, die Fachexpertise besitzen.“ Die Reformempfehlungen seien auch nicht Gegenstand des Beteiligungsverfahrens gewesen, an dem KZBV und die Bundeszahnärztekammer teilgenommen haben, bemängelte der KZBV-Vorstandsvorsitzende.

Man sei jetzt mit Regelungen eines Gesetzentwurfs konfrontiert, „die weder die Versorgung verbessern, noch aus denen sich irgendwelche Einsparungen per se herleiten lassen. Ganz im Gegenteil wird damit mutwillig die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung im Bereich der KFO gefährdet, zahnärztliche Existenzen werden aufs Spiel gesetzt und dann wird noch in etablierte Vergütungsstrukturen eingegriffen, ohne nur ansatzweise zu wissen, wie komplex diese sind“, warnte Hendges in seiner Rede.

Gleichermaßen beschwor er angesichts des Gesetzentwurfs die Einheit des zahnärztlichen Berufsstands. Diese dürfe nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Das Thema „Fachzahnarztvorbehalt“ zeige, wie gefährlich es ist, „wenn plötzlich Partikularinteressen in den Vordergrund gerückt werden und unser eigentliches Ziel, unsere Approbation hochzuhalten und es nicht zuzulassen, die Erbringung vertragszahnärztlicher Leistungen von Qualifikationsvorbehalten abhängig zu machen, zum Nebenkriegsschauplatz avanciert. Wir werden auf jeden Fall dafür weiterkämpfen, dass auch zukünftig Zahnärztinnen und Zahnärzte kieferorthopädische Leistungen erbringen dürfen“, betonte Hendges und ergänzte: „Die Zahnärzteschaft ist und bleibt das Paradebeispiel für eine funktionierende und hoch effiziente Versorgung. Wir lassen uns von diesem Weg nicht abbringen und werden gerade bezüglich des anstehenden zweiten Berichts der FKG weiter daran arbeiten, dass Prävention als wesentliche Säule von Strukturreformen definiert wird.

Darüber hinaus erteilte Hendges einer geplanten Budgetierung im zahnärztlichen Bereich eine deutliche Absage, da dadurch die Versorgung der Patientinnen und Patienten nachhaltig geschädigt würde. Dies machte er am Beispiel Parodontitis fest. „Das Ziel muss sein, dass es uns endlich ermöglicht wird, die Volkskrankheit Parodontitis der Prävalenz angemessen behandeln zu können. Die wissenschaftlich abgesicherte Behandlungsstrecke haben wir dafür geschaffen.“ Allein an der Finanzierung scheitere es, obwohl man aufgezeigt habe, dass diese Investition sich lohnt, weil hohe Folgekosten durch eine frühzeitige Behandlung verhindert werden können. „Die Zahnärzteschaft ist und bleibt das Paradebeispiel für eine funktionierende und hoch effiziente Versorgung“, hob Hendges hervor.

Die Vertreterversammlung wird sich heute und morgen unter anderem mit einer ganzen Reihe von Beschlussvorlagen beschäftigen, die sich mit dem geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz befassen.

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