Krankenkassenreform verteuert Zahnersatz
Die Höhe der Festzuschüsse richtet sich künftig wieder nach dem Nachweis regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen und ist entsprechend gestaffelt: ohne Bonusheft 50 statt bisher 60 Prozent, nach 5 Jahren lückenloser Vorsorge 60 statt bisher 70 Prozent, nach 10 Jahren lückenloser Vorsorge 65 statt bisher 75 Prozent.
Die Härtefallregelung bleibt unverändert
Die Härtefallregelung bleibt unverändert bestehen: Für Versicherte mit geringem Einkommen oder bei Vorliegen einer unzumutbaren finanziellen Belastung wird die Regelversorgung weiterhin vollständig erstattet.
Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) ging die Zahl der Neuversorgungen mit Zahnersatz in den letzten zehn Jahren um rund 12 Prozent auf rund vier Millionen jährlich zurück, während die Zahl der privaten Zahnzusatzversicherungen auf gut 20 Millionen (2024) anstieg.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) geht daher davon aus, dass der Versichertenanteil teils oder sogar in hohem Maße durch die PKV-Zahnzusatzversicherung abgedeckt wird.
KZBV: Versichertenanteil wird meist durch Zahnzusatzpolice abgedeckt
Die Erhöhung des Zuschusses sei damit den meisten Versicherten, die Zahnersatz benötigen, nicht zugutegekommen, stellt der KZBV-Vorsitzende Martin Hendges fest. Seine Bilanz: „Ein solcher Einsatz von Mitteln eines solidarisch finanzierten Systems ist verfehlt.“
Die Anpassung der Festzuschüsse sei daher nachvollziehbar. Hendges: „Negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität sind, anders als bei den absehbaren Folgen der strikten und dauerhaften Budgetierung durch das Gesetz, nicht zu erwarten, zumal die Härtefallregelungen von der Regelung unberührt bleiben sollen.“
Wer ohnehin eine größere Zahnersatzbehandlung plant, sollte sie möglichst noch in diesem Jahr von der Krankenkasse bewilligen lassen. Dann gelte noch der höhere Festzuschuss, rät das Verbraucherportal Finanztip.



