Alte eHBAs werden Ende Juni gesperrt!
Zu viele Inhaberinnen und Inhaber von elektronischen Heilberufsausweisen hätten noch nicht auf die Anschreiben ihrer Anbieter reagiert, meldet die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und erinnert: „Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen spätestens bis zum 30.06.2026 getauscht werden.“
Betroffen sind:
alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,
alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden sowie
alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.
Bei den E-Mails der Anbieter handele es sich nicht um Werbung oder Spam. „Bitte informieren Sie auch das Praxispersonal, um entsprechende Korrespondenz zu erkennen“, rät die BZÄK .







