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Aufruf der Bundeszahnärztekammer

Alte eHBAs werden Ende Juni gesperrt!

Heftarchiv Praxis
mg
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) noch nicht ausgetauscht haben, sollten jetzt dringend handeln. Die Bundeszahnärztekammer erinnert daran, dass bestimmte eHBAs spätestens zum 30. Juni 2026 gesperrt werden. Ohne rechtzeitigen Kartentausch sind elektronische Signaturen für E-Rezepte, eAUs oder EBZ-Nachrichten dann nicht mehr möglich.

Zu viele Inhaberinnen und Inhaber von elektronischen Heilberufsausweisen hätten noch nicht auf die Anschreiben ihrer Anbieter reagiert, meldet die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und erinnert: „Sowohl eHBAs der Generation 2.0 als auch eHBAs mit IDEMIA-Chips müssen spätestens bis zum 30.06.2026 getauscht werden.“

Betroffen sind:

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden,

  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden sowie

  • alle eHBAs von medisign, die auf der Rückseite die ­Kennung „G2“ statt „G2.1“ tragen.


Bei den E-Mails der Anbieter handele es sich nicht um ­Werbung oder Spam. „Bitte informieren Sie auch das Praxispersonal, um entsprechende Korrespondenz zu erkennen“, rät die BZÄK .

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