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GKV-Finanzreform

Bundesrat lehnt Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie ab

ao
Politik
Der Bundesrat hat am Freitag zahlreiche Änderungen am GKV-Sparpaket verlangt. Die Länder forderten unter anderem, den geplanten Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie zu streichen.

Parallel zur ersten Lesung im Bundestag haben die Länder am Freitag im Bundesrat den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) beraten und zahlreiche Änderungswünsche geäußert. Kritisch sahen sie vor allem die vorgesehenen Kürzungen im Krankenhausbereich. Zudem forderten sie den Bund auf, die vollen Kosten für die Gesundheitsausgaben von Grundsicherungsempfängern zu übernehmen.  

Versorgungsengpässe in der KFO zu befürchten

In ihrer umfangreichen Stellungnahme forderten die Länder außerdem, die im Gesetzentwurf geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts in der Kieferchirurgie zu streichen. Dadurch seien massive Versorgungsengpässe in der ambulanten kieferorthopädischen Versorgung zu befürchten – vor allem in ländlichen Regionen. Die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts würde zudem zu langen Wartezeiten für Kinder und Jugendliche auf kieferorthopädische Behandlungen führen.

Hintergrund sei, dass aktuell viele Vertragszahnärztinnen und -ärzte ohne Anerkennung als Facharzt für Kieferorthopädie behandeln, da es bislang in der Zahnheilkunde keine Facharztschiene gibt. Nach Einschätzung von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) würde man deutschlandweit insgesamt mindestens 25 Prozent der Leistungserbringer für Kieferorthopädie verlieren, heißt es.

„Vor diesem Hintergrund sollte nicht vorschnell die Verfügbarkeit der kieferorthopädischen Behandlung für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten insbesondere in ländlichen Regionen de facto eingeschränkt werden, bevor die Auswirkungen der übrigen im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen (insbesondere Überprüfung und Anpassung der Richtlinien für kieferorthopädische Behandlungen) und der konkrete Bedarf von kieferorthopädischen Leistungen im Einzelnen absehbar sind“, fordert der Bundesrat.

Bund soll versicherungsfremde Leistungen vollständig finanzieren

Vor allem pocht der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf, dass der Bund insbesondere die versicherungsfremden Leistungen und damit die Krankenversicherungsbeiträge für Grundsicherungsempfänger übernehmen müsse. Es sei nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren. Es sei nicht vermittelbar, dass Versicherte, Leistungserbringer, Krankenkassen und die Pharmaindustrie weiter belastet würden, während diese Kostenfaktoren unangetastet blieben. Die von der Bundesregierung geplante erhöhte Finanzierung bei der Grundsicherung sei dafür nicht ausreichend. Angesichts der finanziellen Schieflage der Krankenkassen sei es zudem unverständlich, dass der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen reduziert werden soll.

Insolvenzgefahr für Krankenhäuser

Der Bundesrat warnt auch vor einer hohen Insolvenzgefahr für Krankenhäuser. Diese würden durch die Sparmaßnahmen überproportional belastet, obwohl sie durch die Aussetzung der Mehrbegünstigungsklausel im Jahr 2026 bereits einen Beitrag in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zur Beitragsstabilisierung geleistet hätten. Die Länder fordern, im gesamten Gesundheitssektor­ den derzeitigen bürokratischen Aufwand abzubauen.

Auch die pharmazeutische Industrie werde nach Ansicht der Länder durch die Reform über Gebühr belastet. Durch einen möglicherweise höheren Herstellerabschlag, also den Rabatt, den Pharmaunternehmen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gesetzlich Versicherten gewähren müssen, werde ihr Planungssicherheit genommen. Auch dürfe der Apothekenabschlag nicht wie geplant von 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht werden, um die Apotheker nicht noch mehr zu belasten.

Änderungen bei der Mitversicherung

Ebenfalls kritisch sieht der Bundesrat die vorgesehenen Änderungen bei der Familienversicherung. So fordert er unter anderem, die Besonderheiten bei familiengeführten landwirtschaftlichen Betrieben zu berücksichtigen, in denen Ehepartnerinnen oder Ehepartner oft ohne eigenes Einkommen mitwirken. Es sei sicherzustellen, dass insbesondere die soziale Absicherung von Frauen gewährleistet bleibe. Außerdem befürchten die Länder Härten für ältere Personen, deren Familienmodell jahrzehntelang darauf beruhte, dass nur ein Ehepartner berufstätig sei. Sie fordern daher ausreichende Übergangsfristen und eine befristete Altersgrenze, um soziale Härten abzuschwächen.

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