Honorarordnung der Zahnärzte

Genese eines Großprojekts

Ein langer Prozess hat seinen Abschluss gefunden: Was im Jahr 2000 mit dem Projekt der Neubeschreibung der präventionsorientierten Zahnheilkunde begann, mündete jetzt in der Verabschiedung der neuen Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ).

Im Jahr 2000 startete das grundlegende Projekt der Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mundund Kieferheilkunde, kurz „Neubeschreibung“ genannt. Im Schulterschluss von BZÄK, KZBV und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde (DGZMK) erfolgte in jahrelanger Kleinarbeit und unter Einbindung der wissenschaftlichen Fachgesellschaften eine völlig neue Beschreibung des kompletten zahnmedizinischen Fachgebiets mit einem besonderen Augenmerk auf die präventive Bedeutung der einzelnen Maßnahmen. Grund war der Paradigmenwechsel in der Zahnmedizin hin zu mehr Prävention. Dies auch im Hinblick darauf, dass die GOZ von 1988 inzwischen völlig veraltet ist und dem medizinischen Fortschritt nicht mehr gerecht wird.

Hinzu kam, dass der Gesetzgeber 2000 in § 87 Abs. 2 d SGB V Neuerungen für den Bema festlegte: Die zahnärztlichen Leistungen sollten entsprechend einer ursachengerechten, zahnsubstanzschonenden und präventionsorientierten Versorgung insbesondere nach dem Kriterium der erforderlichen Arbeitszeit gleichgewichtig in und zwischen den Leistungsbereichen für Zahnerhaltung, Prävention, Zahnersatz und Kieferorthopädie bewertet werden.

Meilenstein

Als ersten Meilenstein in diesem Kontext legte das von BZÄK und KZBV getragene Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) im Jahre 2003 die arbeitswissenschaftliche Studie BAZ-II vor, basierend auf detaillierten Therapieschrittlisten, die in der Neubeschreibung zuvor erarbeitet wurden.

Die Ergebnisse flossen zum Teil in die Bema-Neurelationierung und die Diskussion um die befundorientierten Festzuschüsse ein. Auf dem Deutschen Zahnärztetag 2005 in Berlin stellten BZÄK, KZBV und die DGZMK das vollendete System der Neubeschreibung offiziell vor.

Bereits 2002 startete die Arbeit der BZÄK, aus der wissenschaftlichen Neubeschreibung eine neue Leistungsbeschreibung zu filtern. Das Projekt wurde federführend vom Senat für privates Leitungs- und Gebührenrecht und seiner Kernarbeitsgruppe in engem Schulterschluss mit der Wissenschaft gestemmt. 2006 legte die BZÄK das Verzeichnis der zahnärztlichen Leistungen vor, das als Grundlage und Zielorientierung des Berufsstandes an eine neue GOZ dienen soll. Währenddessen setzte das Bundesgesundheitsministerium seine Arbeit an einer bematisierten Novellierung der GOZ fort. Ein Abgleich zeigte, dass die Vorstellungen der Zahnärzteschaft mit denen des Ministeriums nicht kompatibel sind. Daraufhin entschloss sich die BZÄK, entlang der von der Zahnärzteschaft aufgestellten Prämissen die Arbeit in eigener Regie fortzuführen. Zur Bewertung des Leistungsverzeichnisses wurde die Prognos AG Basel/Düsseldorf beauftragt, ein Gutachten mit einer Kalkulation auf der Basis betriebswirtschaftlicher Grundsätze zu erstellen. Die BZÄK-Bundesversammlung am 24./25. November in Erfurt legte fest, dieses zur Grundlage für eine neue Honorarordnung der Zahnärzte zu machen. Zur Bewertung wurde weiterhin die BAZ-II-Studie mit ihrer Zeitmessung herangezogen. Beide Studien wurden durch die Kernarbeitsgruppe des Senats zusammengeführt.

An den Arbeiten zum Verordnungstext (Paragrafenteil) der neuen HOZ waren alle relevanten Gremien der Bundeszahnärztekammer (Senat, GOZ-Arbeitsgruppen der Länder, Juristen, die GOZ-Referenten der Länder) beteiligt. Der BZÄK-Vorstand beschloss am 24. Januar 2007, den so gemeinsam erarbeiteten Entwurf der HOZ der Bundesversammlung vorzulegen.

Die außerordentliche BZÄK-Bundesversammlung verabschiedete am 31. Januar 2007 in Berlin die neue Honorarordnung der Zahnärzte. Sie dient als wichtigste argumentative Grundlage für die weiteren Verhandlungen zur GOZ-Novellierung.

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