Editorial

Heftarchiv Meinung

Liebe Leserinnen und Leser,

in Sachen Freiberuflichkeit ist sich Deutschlands Zahnärzteschaft wohl uneingeschränkt einig: Als Grundlage selbständigen, selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Arbeitens gilt sie nach wie vor quer durch alle Interessensgruppen als einer der höchsten Werte des Berufsstandes. Freiberuflichkeit ist eine der wichtigsten Maßgaben für berufliche Zufriedenheit.

Seitens des Patienten wird insbesondere eine sich daraus ableitende Konsequenz ausnehmend geschätzt: Die Therapiefreiheit des Zahnarztes und die damit verbundene unabhängige Beratung danken Deutschlands Patienten, wie Umfragen immer wieder bestätigen, mit einem extrem hohen Maß an Vertrauen.

Deutschlands Sozialgesetzgeber agieren da ganz anders – seit Jahren. Reglementierungen in der Berufsausübung der Zahnmediziner sind traurige Gewohnheit. Fast immer wurden und werden die immer engeren Grenzziehungen gezielt als ökonomische Notwendigkeit begründet. Unabhängig von ihrer politischen Couleur waren die Gesundheitsminister der letzten Legislaturperioden in diesem Punkt weitgehend gleich. Jeder hat auf seine Weise entsprechend heftig an dieser Schraube gedreht.

Neu an der aktuellen gesundheitspolitischen Lage ist aber, dass Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gar nicht erst damit hinter dem Berg hält, dass Freiberuflichkeit – und mit ihr zahnärztliche Selbstverwaltung und Eigenverantwortung als wohl letzten Feldern zahnärztlicher Unabhängigkeit – die eigenen politischen Pläne ganz empfindlich stört.

Um so mehr Grund gilt es, diesen vorrangig auch ethisch motivierten Grundwert zu verteidigen, ihn angesichts immer neuer Umfelder zu prüfen und seinen gemeinsamen Nutzen für den Berufsstand, die Patienten und das Allgemeinwohl herauszustellen.

Mut macht dabei: Es ist wenig wahrscheinlich, dass freiheitliche Grundsätze, deren Ursprünge über zwei Jahrtausende zurück reichen, innerhalb von zwei Legislaturperioden von einer Ministerin gekippt werden können.

Dennoch: Es kann nicht schaden, dass sich Berufsstand und Gesellschaft die der ärztlichen und zahnärztlichen Freiberuflichkeit zugrunde liegenden ethischen Werte vergegenwärtigen.

Dann lässt sich vielleicht auch der immer wieder genutzte Trick, in der Gesundheitspolitik Freiberuflichkeit und Eigennutz in einem Atemzug zu nennen, als das entlarven, was er eigentlich ist: ein ständiger Versuch, medizinische Versorgung ohne Wenn und Aber in die Ecke rein ökonomischer Betrachtung zu drücken.

Mit freundlichem Gruß

Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur

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