Einlagen – so sicher wie möglich

Schutz statt Pleite

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Derzeit kämpfen etliche Banken mit Millionen-Verlusten. Viele Anleger bangen um ihr Geld. In Deutschland sind private Einlagen so gut abgesichert wie kaum sonst irgendwo auf der Welt – auch besser als in der Schweiz und in Liechtenstein.

IKB, SachsenLB, WestLB und im vergangenen Jahr die Privatbank Reithinger – diese Banken sorgen und sorgten unter den Anlegern für Unruhe. Die Kunden der Landesbanken und der Industriekreditbank dürfen sich beruhigt zurücklehnen, weil die Institute der Sparkassen-Organisation und die übrigen Landesbanken (allen voran die Landesbank Baden-Württemberg sowie im Fall der IKB die Kreditanstalt für Wiederaufbau) die aufgelaufenen Verluste abfedern. Dagegen stehen die Kunden der Reithinger-Bank in Singen (Hohentwiel) nur mit einem Mini- Mäntelchen bedeckt weitgehend im Regen. Allerdings trifft es nur einen Teil von ihnen besonders hart: Alle, die ihre Einlagen nach dem 14. Oktober 2002 eingezahlt haben, bekommen nur 90 Prozent ihrer Einlagen und maximal 20 000 Euro zurück. So besagt es das Einlagensicherungs- und Anlagenentschädigungsgesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde. Wer jedoch vor diesem Datum sein Geld bei Reithingers angelegt hat, erhält alles zurück – vorausgesetzt der Gesamtbetrag übersteigt 1 541 000 Euro nicht. Bis zu dieser Höhe sind je Sparer vor dem 14. Oktober 2002 eingezahlte Einlagen geschützt. Denn bis dahin gehörte das Pleite-Institut zum Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Diese Schutzeinrichtung für die privaten Spareinlagen bei deutschen Banken sucht weltweit ihresgleichen.

” Der Banker ist ein Mensch, der dir bei Sonnenschein einen Regenschirm leiht und ihn bei schlechtem Wetter zurückfordert.“(Sprichwort)

Der Feuerwehrfonds

Der Grund für die Schaffung des „Feuerwehrfonds“ war die schmerzhafte Erfahrung tausender Anleger, die 1974 bei der Pleite des Kölner Bankhauses von Ivan D. Herstatt ihre gesamten Ersparnisse verloren hatten und auch Millionäre arm gemacht hat. Damit ein solcher Skandal nie wieder die Schlagzeilen füllt, haben sich die privaten Banken zusammengeschlossen und einen Fonds gegründet. Droht nun eine Insolvenz, sind alle Einlagen der Kunden bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der betroffenen Bank geschützt. Unter diesen Schutz fallen

• Sichteinlagen (Girokonten)• Sparguthaben (Sparbücher, Sparbriefe, sofern sie auf den Namen ausgestellt sind),• Termingelder• auf den Namen den Kunden lautende Schuldverschreibungen, Schuldscheine und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften.

Keine Gedanken müssen Anleger sich um ihre Wertpapierdepots machen. Geht die Bank, die das Depot verwaltet pleite, bleiben die Depots außen vor. Sie werden nicht Bestandteil der Konkursmasse.

Pfandbriefe und Kommunalobligationen bedürfen aufgrund ihrer Konstruktion keines zusätzlichen Schutzes. Nicht zu retten aber sind im Konkursfall Inhaberschuldverschreibungen. Institute, die die Sicherungseinrichtung verlassen, müssen ihre Kunden über diesen Schritt informieren, damit die sich überlegen können, ob sie ihr Kapital dieser Bank weiterhin anvertrauen.

Grundsätzlich sind alle Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, ihre Kunden darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Sicherungseinrichtung sie angehören. Zum Einlagensicherungsfonds deutscher Banken gehören unter anderem die Deutsche, Dresdner und Commerzbank sowie ihre ausländischen Filialen. Aber auch viele Niederlassungen ausländischer Institute haben sich dem Fonds angeschlossen wie beispielsweise die Ziraat Bank international, die UBS Deutschland, die Sydbank oder die Fortis Bank. Zu den Mitgliedern zählen auch Internetbanken wie ING-Diba oder Cortal Consors.

Wie hoch die Sicherungsgrenze der eigenen Hausbank ist, können Interessierte über eine Mail an den Bankenverband in Berlin erfahren. Jeder Kunde der Deutschen Bank zum Beispiel ist mit seinen Einlagen bis zu einer Grenze von 7 606 470 000 Euro geschützt. Bei der ING-Diba sind es 1 173 876 000 Euro und bei der Citibank Privatkunden-AG immer noch 243 398 000 Euro. Ändert sich die Höhe des Eigenkapitals, müssen die Banken ihre Kunden über diesen Vorgang nicht informieren. Es sei denn, die Sicherungsgrenze liegt unter den Einlagen eines Kunden. Der hat Anspruch auf eine Warnung. Doch für Normalanleger dürfte dieser Fall kaum eintreten. Denn das Gesetz über das Kreditwesen (KWG) schreibt ein Mindesteigenkapital in Höhe von fünf Millionen Euro vor. Banken, die nicht über so viel Geld verfügen, dürfen keine Einlagen entgegennehmen. Demnach liegt die Sicherungsgrenze bei mindestens 1,5 Millionen Euro pro Anleger. Bei den meisten Banken bewegt sie sich jedoch, wie die Beispiele oben zeigen, im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich. Und soviel hat kaum ein Anleger auf dem Sparbuch oder einem Tagesgeldkonto geparkt. Wie der Fall der Reithinger-Bank zeigt, genießen Anleger, Bestandsschutz bis zum Ausscheiden ihrer Bank aus dem Fonds. Die Sparkassen haben ein eigenes Sicherungssystem aufgebaut. Sie garantieren eine 100prozentige Absicherung ihrer Kundeneinlagen. Kommt es bei einem Institut zu Problemen, springen die anderen ein. Die Unterstützung folgt in vier Stufen:

1)Zwölf regionale Sparkassen-Stützungsfonds in den regionalen Gebieten werden aktiv, reicht das nicht, dann

2)springen die Fonds der Landesbanken und Girozentralen ein. Genügt auch das nicht, dann

3)schließen sich die zwölf Stützungsfonds zusammen und stellen ihr gesamtes Kapital zur Verfügung.

4)Reichen die bisher getroffenen Maßnahmen nicht aus, um das wacklige Institut ausreichend zu stützen, tritt die Gewährträgerhaftung in Kraft. Das heißt, öffentliche Gebietskörperschaften wie ein Bundesland, Landkreis, Stadt oder Gemeinde springen als Retter in höchster Not ein. Sie sind allerdings nur noch für Ansprüche zuständig, die vor dem 18. Juli 2005 entstanden sind.

Wie bei den privaten Banken besteht das Sicherungssystem der Sparkassen auch für die Institute, die nur im Internet agieren wie beispielsweise die 1822 direkt.

Öffentliche Banken wie die Postbank oder die Hessische Landesbank stehen dem nichts nach und sichern die Einlagen ihrer Kunden ebenfall zu 100 Prozent ab. Die Kunden der Volksbanken und Raiffeisenkassen in Deutschland dürfen sich genauso versorgt fühlen wie die anderen. Diese Banken haben ihre Einlagensicherung in einer Satzung geregelt. Das System besteht aus einem Garantiefonds und einem Garantiebund. Alle Banken leisten solidarisch ihre Beiträge und unterstützen sich im Ernstfall gegenseitig, so dass kein Kunde Schaden nimmt.

Zu 100 Prozent abgesichert sind auch die Bauspareinlagen – Sparguthaben inklusive Zinsen – der Bausparer. Alle Bausparkassen gehören der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken an, die Einlagen bis zu 20 000 Euro schützt. Gerät eine Bausparkasse ins Trudeln, bleiben alle Bauspareinlagen zu 100 Prozent geschützt. Daneben existiert ein Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds. Er garantiert die Einlagen, die nicht fürs Bausparen gedacht sind, bis zu einem Betrag von 250 000 Euro. Zu den Mitgliedern zählen unter anderen die Alte Leipziger, die Badenia und die Debeka.

Noch eine Stufe besser schützen die Bausparkassen, die zu den großen Banken gehören, die Sparguthaben ihrer Kunden. Institute wie die Allianz Dresdner Bauspar AG, die Deutsche Bank Bauspar AG und die Vereinsbank Victoria Bauspar AG haben einen Einlagensicherungsfonds für Bank- Bausparkassen gegründet, der die Einlagen in voller Höhe absichert. Die Bausparkasse Schwäbisch-Hall gehört zum Sicherungssystem der Volksbanken und die Landesbausparkassen schützt der Mantel des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. In Zeiten steigender Zinsen und unsicherer Börsen entscheiden sich viele Anleger, ihr Geld auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto zu parken. Die besten Konditionen bieten häufig ausländische Institute, die in Deutschland eine Niederlassung haben.

Wie es um ihre Einlagensicherung bestellt ist, das sollte jeder Kunde nachfragen, bevor er sein Konto eröffnet. Eigentlich ist es die Pflicht des Bankberaters, neue Kunden auf die geltenden Sicherungsbestimmungen hinzuweisen. Grundsätzlich gilt die Regel: Hat ein Geldinstitut eine Zweigstelle in einem anderen Staat, gelten die Regelungen zur Einlagensicherung des Landes, in dem sich der Hauptsitz befindet. Gründet aber eine Bank in einem anderen Land eine selbständige Tochter, dann wiederum unterliegt diese selbstverständlich den Bestimmungen in diesem Land. Entscheidend ist also immer der Hauptsitz der Bank; dabei ist es egal, ob die Bank im Internet agiert oder nicht. Für Banken, aus einem anderen EUMitgliedsstaat, die in Deutschland eine Niederlassung haben, gilt automatisch die gesetzliche EU-Richtlinie (Artikel 7, Absatz 4), wonach 90 Prozent der Einlagen und maximal 20 000 Euro geschützt sind. Ob es eine bessere Sicherung geben soll, entscheidet jeder Staat beziehungsweise die Verbände der Geldinstitute selber.

Die Österreicher beispielsweise unterliegen ebenfalls der EU-Richtlinie. Die 20 000 Euro, die im Konkursfall jedem Kunden maximal als Entschädigung zustehen, müssen so schnell wie möglich ausgezahlt werden. Wie in Deutschland gewähren einzelne Bankengruppen ihren Kunden einen großzügigeren Schutz. So setzen die Volksbanken, Raiffeisen Banken und die Sparkassen im Alpenland auf die Vorbeugung. Gerät ein Institut in eine Schieflage, unternimmt der betroffene Bereich gemeinsame Anstrengungen, um den Ausreißer vor ernsten Schwierigkeiten zu bewahren.

Image und Kundenpflege

Neben dem Wohl der Kunden liegt den Geldhäusern natürlich auch das eigene Image am Herzen. So garantiert die Raiffeisen- Gruppe eine 100prozentige Sicherheit. Die Volksbanken setzen seit Jahren auf ihren bewährten Gemeinschaftsfonds, mit dem sie alle Einlagen ihrer Kunden schützen. Stolz berichten sie auf ihrer Internet-Seite, dass noch nie ein Volksbank-Sparer geschädigt worden ist. In gleicher Höhe versprechen die österreichischen Sparkassen seit dem 1. Januar 2002 Sicherheit.

Auf ihr gutes Image setzten dagegen die Schweizer Banken: in allen Kantonen und für alle Banken und Effektenhändler gilt eine einheitliche Regelung für den Fall, dass ein Institut Konkurs anmeldet. Dann haben private Anleger Anspruch darauf, innerhalb der ersten drei Monate eine Auszahlung von bis zu 30 000 Franken zu fordern. Wann sie ihre restlichen Spargroschen wieder sehen, hängt vom Fortgang der Konkursabwicklung ab. Jeder Gläubiger darf diesen Anspruch nur einmal geltend machen.

Großes Vertrauen in die solide Arbeit der liechtensteinischen Banken setzen deren meist vermögende Kunden. Denn was die Einlagensicherung angeht, hält sich das kleine Fürstentum an die EU-Vorgaben, wonach pro Kunde 20 000 Euro im Konkursfall abgesichert sind, egal wie viele Konten er unterhält. Die Regelung gilt sowieso ausschließlich für Beträge, die auf Schweizer Franken oder eine EWR-Währung lauten. Noch können die Kunden ruhig schlafen: bislang hat noch keine Bank in Liechtenstein Konkurs angemeldet.

Aus der Asche

Von ihren Alpträumen geweckt werden derzeit immer noch die Gläubiger des Phönix- Kapitaldienstes. Der Optionshändler meldete 2005 Insolvenz an und rund 30000 Geschädigte sitzen bis heute auf ihren Forderungen. Dabei gehörte auch Phönix wie alle Wertpapierhandelsunternehmen der brancheneigenen Entschädigungseinrichtung (EdW) an. Darin versammeln sich alle Finanzdienstleister, Kreditinstitute, die keine Einlagengeschäfte betreiben, und Kapitalanlagegesellschaften.

Die EdW soll besonders Kleinanlegern einen Mindestschutz vor Verlusten ihrer Ansprüche aus Wertpapierhandelsgesellschaften gewähren. Kann ein Mitgliedsunternehmen seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber einem Kunden nicht mehr erfüllen, zahlt die EdW jedem Gläubiger 90 Prozent seiner Forderungen höchstens aber 20 000 Euro. Das gilt nur für Beträge, die auf Euro, Ecu oder einer Währung des Europäischen Wirtschaftsraumes lauten. Doch die Summe, auf die die Anleger im Fall Phönix Anspruch erheben, beläuft sich auf rund 180 Millionen Euro. Und die kann die EdW nicht zahlen. Der Fonds, aus dem die Entschädigungen gezahlt werden sollen, ist derzeit mit nur fünf Millionen Euro gefüllt. Gespeist wird er von rund 750 Mitgliedern, die Beträge zwischen 300 und 100 000 Euro pro Jahr zahlen. Das reicht nicht.

Im Raum steht nun die Nachschusspflicht der Mitglieder. So manches Unternehmen möchte sich vielleicht gern drücken. Einige haben ihre Lizenz als Finanzdienstleistungsinstitut zurückgegeben. Darunter auch Großzahler wie die amerikanische Fondsgesellschaft Franklin Templeton und der englische Konkurrent Fidelity. Sie verzichten damit auf die Möglichkeit, eine Vermögensverwaltung oder direkte Beratung in Deutschland anzubieten. Für deren Kunden aber besteht indes keine Gefahr. Ihr in die Fonds eingezahltes Kapital gilt als Sondervermögen und bliebe von einem Konkurs der Fondsgesellschaft unberührt. Beim Phönix Kapitaldienst besteht jetzt die Gefahr für den Fall, wenn die EdW-Mitglieder die Last nicht schultern können, dass am Ende der Steuerzahler die Entschädigung finanziert.

Anleger, die auf der Suche nach lukrativen Geldanlagen sind, sollten also nicht blind auf die Sicherheitsnetze der Geldindustrie vertrauen. Manchmal sind die Maschen zu grob gestrickt und sie fallen durch, manchmal erweisen sich die Netze auch als zu klein, und der Anleger landet mit seinen Ansprüchen auf dem harten Boden der Tatsachen.

Schön, dass es die vielfältigen Sicherungseinrichtungen gibt, doch clever ist, wer sich das Institut, dem er sein Geld anvertrauen will, genau anschaut. Stimmen Schein und Wirklichkeit überein, reicht auch eine knappe Absicherung wie in Liechtenstein.

Marlene Endruweitm.endruweit@netcologne.de

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